Lieferant fällt aus: Wann die Betriebsunterbrechungsversicherung hilft

Ein wichtiger Zulieferer kann plötzlich nicht mehr liefern. Vielleicht hat ein Brand die Produktionshalle zerstört, eine Überschwemmung das Lager beschädigt oder ein technischer Defekt die Fertigung lahmgelegt. Für den belieferten Betrieb kann das schwerwiegende Folgen haben: Aufträge verzögern sich, Maschinen stehen still und Einnahmen bleiben aus. Doch wer trägt den finanziellen Schaden?

Viele Unternehmen verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie soll finanzielle Folgen eines versicherten Sachschadens im eigenen Betrieb abfedern, etwa wenn nach einem Brand die Produktion vorübergehend eingestellt werden muss.
Schwieriger wird es, wenn der Schaden nicht im eigenen Unternehmen, sondern bei einem Lieferanten entsteht. Eine klassische Betriebsunterbrechungsversicherung greift dann nicht automatisch. Hierfür kann eine sogenannte Rückwirkungsschaden-Deckung erforderlich sein.
Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen Ertragsausfälle und fortlaufende Kosten absichern, wenn ein versicherter Sachschaden bei einem Zulieferer oder Abnehmer den eigenen Geschäftsbetrieb beeinträchtigt. Entscheidend ist, welche Unternehmen, Schadenursachen und Lieferbeziehungen vom Vertrag erfasst werden.

Nicht jeder Lieferengpass ist versichert. Verzögerungen durch Personalmangel, wirtschaftliche Schwierigkeiten des Lieferanten oder allgemeine Transportprobleme fallen ohne besondere Vereinbarung häufig nicht unter den Schutz. Auch Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen und die vereinbarte Haftzeit spielen eine wichtige Rolle.
Unternehmen sollten deshalb prüfen, von welchen Lieferanten sie besonders abhängig sind. Wer für wichtige Bauteile oder Materialien nur eine Bezugsquelle hat, trägt ein höheres Ausfallrisiko.

Für die Gewerbeberatung ergibt sich daraus ein konkreter Ansatz: Welche Folgen hätte der Ausfall des wichtigsten Lieferanten? Und würde die bestehende Versicherung den daraus entstehenden Ertragsausfall tatsächlich auffangen? Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor die Lieferkette unterbrochen wird.

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