Tag der Arbeit: Wann frei ist – und wann nicht

Der 1. Mai ist für viele ein freier Tag. Doch nicht für alle. Wer arbeiten muss, hat Rechte – aber nicht automatisch mehr Geld.

Der 1. Mai gilt als gesetzlicher Feiertag – und damit für die meisten Beschäftigten als arbeitsfrei. Trotzdem arbeiten jedes Jahr Millionen Menschen auch an diesem Tag. Ob das erlaubt ist, hängt vor allem von der Branche ab. In Bereichen wie Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Sicherheit darf auch an Feiertagen gearbeitet werden.

Wichtig für Beschäftigte: Wer am Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser muss in der Regel innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Erholungszeit trotzdem eingehalten wird.

Für alle anderen gilt: Der Feiertag ist frei – und wird trotzdem bezahlt. Das heißt konkret: Auch ohne Arbeit wird das Gehalt ganz normal weitergezahlt. Bei einem typischen Arbeitstag mit acht Stunden werden diese Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das gilt auch für Minijobber. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ohnehin nicht gearbeitet worden wäre – etwa bei festen freien Tagen in Teilzeit.

Viele Beschäftigte erwarten für Feiertagsarbeit zusätzliches Geld. Tatsächlich sind Zuschläge weit verbreitet, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob es einen Zuschlag gibt, regeln Arbeits- oder Tarifverträge. Steuerlich kann sich Feiertagsarbeit dennoch lohnen: Zuschläge zwischen 125 und 150 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei, solange der Stundenlohn unter 50 Euro liegt.

Der 1. Mai bleibt damit für die meisten ein freier Tag – aber nicht für alle. Entscheidend ist, in welcher Branche man arbeitet und was im eigenen Vertrag geregelt ist.

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