Fensterwurf mit Folgen: Wer zahlt bei mutwilliger Sachbeschädigung?

Wenn Fremdeigentum durch einen Fensterwurf beschädigt wird, stellt sich schnell die Frage nach dem Schadenersatz – doch was, wenn der Täter zahlungsunfähig ist?

Am 1. August kam es in Torgau zu einem ungewöhnlichen Schadensfall: Ein 42-jähriger Mann warf in einem mutmaßlich psychischen Ausnahmezustand Gegenstände aus dem Fenster seiner Wohnung – und traf dabei mehrere geparkte Fahrzeuge. Der Sachschaden wird auf rund 60.000 Euro geschätzt. Laut Polizei steht der Mann unter Verdacht, unter Drogeneinfluss gehandelt zu haben.

Was auf den ersten Blick kurios wirkt, kann für die Geschädigten weitreichende finanzielle Folgen haben. Denn nicht in jedem Fall kommt eine Versicherung für den Schaden auf. Wenn der Verursacher weder haftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, droht ein vollständiger Forderungsausfall.

Eine Kaskoversicherung kann zwar Schäden am eigenen Auto abdecken – oft aber nur bei Nachweis mutwilliger Fremdeinwirkung und mit Selbstbeteiligung. Wer auf seinen Kosten nicht sitzen bleiben will, sollte klären, ob der eigene Versicherungsschutz solche Fälle abdeckt. Einige private Haftpflichtversicherungen bieten auch Schutz bei Forderungsausfall – also dann, wenn der Schädiger nicht zahlen kann oder will.

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