Lexikon - Diebstahl von Krankenfahrstühlen (Rollstühle)
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Diebstahl von Krankenfahrstühlen (Rollstühle)
- im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen, die sich außerhalb des Versicherungsortes in Gebrauch befinden
- und wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Gemeinschaftskellern, Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren.