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    <title>News von Profinews24.de</title>
    <description>Profinewsletter für Versicherungsmakler</description>
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    <copyright>Copyright 2013 Inveda.net</copyright>
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      <title>Frühstartrente beschlossen: Was Eltern jetzt wissen sollten</title>
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      <ibs:title>Frühstartrente beschlossen: Was Eltern jetzt wissen sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 21 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Staat will Kindern künftig beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge helfen. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Ab 2027 sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 profitieren. Für Eltern stellt sich damit die Frage, wie die Förderung funktioniert und ob sie selbst aktiv werden müssen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zehn Euro monatlich für die Altersvorsorge
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorgesehen ist eine staatliche Förderung von zehn Euro im Monat für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld wird nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern am Kapitalmarkt angelegt. Über zwölf Jahre summieren sich die staatlichen Einzahlungen auf 1.440 Euro pro Kind. Hinzu kommen mögliche Kapitalerträge. Wie viel Vermögen tatsächlich entsteht, hängt von der Wertentwicklung der Anlagen ab. Verluste sind dabei nicht ausgeschlossen. Zum Start sollen die Jahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist auch eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Müssen Eltern ein Depot eröffnen?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eltern sollen für ihr Kind ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem geeigneten Anbieter eröffnen können. Der staatliche Zuschuss wird dann automatisch eingezahlt. Ein gesonderter Förderantrag ist nicht vorgesehen. Wer kein Depot eröffnet, soll die Förderung dennoch nicht verlieren. In diesem Fall ist eine kollektive Anlage durch den Staat vorgesehen. Eltern und Großeltern können das Vorsorgevermögen außerdem durch eigene Einzahlungen aufstocken. Dabei gelten gesetzliche Grenzen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Warum sich ein genauer Vergleich lohnt
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Frühstartrente ist für den langfristigen Vermögensaufbau gedacht. Das angesparte Geld steht deshalb nicht einfach zum 18. Geburtstag für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung zur Verfügung. Eltern sollten die Frühstartrente daher von anderen Sparzielen für ihre Kinder unterscheiden. Wer zusätzlich Geld für Ausbildung oder Berufseinstieg zurücklegen möchte, benötigt möglicherweise eine flexiblere Lösung. Bei der Auswahl eines Vorsorgedepots spielen insbesondere Kosten, Anlagemöglichkeiten und langfristige Renditechancen eine Rolle.<br/>
  Noch ist die Einführung allerdings nicht endgültig abgeschlossen: Nach dem Bundestagsbeschluss steht der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aus. Eltern müssen deshalb nicht vorschnell einen Vertrag abschließen, sondern können zunächst die konkreten Angebote und Bedingungen abwarten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <i>Quellen: Bundesregierung, 16. Oktober 2026; Deutsche Rentenversicherung, 19. Oktober 2026.</i>
</p>]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Staat will Kindern künftig beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge helfen. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Ab 2027 sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 profitieren. Für Eltern stellt sich damit die Frage, wie die Förderung funktioniert und ob sie selbst aktiv werden müssen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zehn Euro monatlich für die Altersvorsorge
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorgesehen ist eine staatliche Förderung von zehn Euro im Monat für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld wird nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern am Kapitalmarkt angelegt. Über zwölf Jahre summieren sich die staatlichen Einzahlungen auf 1.440 Euro pro Kind. Hinzu kommen mögliche Kapitalerträge. Wie viel Vermögen tatsächlich entsteht, hängt von der Wertentwicklung der Anlagen ab. Verluste sind dabei nicht ausgeschlossen. Zum Start sollen die Jahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist auch eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Müssen Eltern ein Depot eröffnen?
</h3>
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  Eltern sollen für ihr Kind ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem geeigneten Anbieter eröffnen können. Der staatliche Zuschuss wird dann automatisch eingezahlt. Ein gesonderter Förderantrag ist nicht vorgesehen. Wer kein Depot eröffnet, soll die Förderung dennoch nicht verlieren. In diesem Fall ist eine kollektive Anlage durch den Staat vorgesehen. Eltern und Großeltern können das Vorsorgevermögen außerdem durch eigene Einzahlungen aufstocken. Dabei gelten gesetzliche Grenzen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Warum sich ein genauer Vergleich lohnt
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Frühstartrente ist für den langfristigen Vermögensaufbau gedacht. Das angesparte Geld steht deshalb nicht einfach zum 18. Geburtstag für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung zur Verfügung. Eltern sollten die Frühstartrente daher von anderen Sparzielen für ihre Kinder unterscheiden. Wer zusätzlich Geld für Ausbildung oder Berufseinstieg zurücklegen möchte, benötigt möglicherweise eine flexiblere Lösung. Bei der Auswahl eines Vorsorgedepots spielen insbesondere Kosten, Anlagemöglichkeiten und langfristige Renditechancen eine Rolle.<br/>
  Noch ist die Einführung allerdings nicht endgültig abgeschlossen: Nach dem Bundestagsbeschluss steht der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aus. Eltern müssen deshalb nicht vorschnell einen Vertrag abschließen, sondern können zunächst die konkreten Angebote und Bedingungen abwarten.
</p>
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  <i>Quellen: Bundesregierung, 16. Oktober 2026; Deutsche Rentenversicherung, 19. Oktober 2026.</i>
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  Der Staat will Kindern künftig beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge helfen. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Ab 2027 sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 profitieren. Für Eltern stellt sich damit die Frage, wie die Förderung funktioniert und ob sie selbst aktiv werden müssen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zehn Euro monatlich für die Altersvorsorge
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorgesehen ist eine staatliche Förderung von zehn Euro im Monat für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld wird nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern am Kapitalmarkt angelegt. Über zwölf Jahre summieren sich die staatlichen Einzahlungen auf 1.440 Euro pro Kind. Hinzu kommen mögliche Kapitalerträge. Wie viel Vermögen tatsächlich entsteht, hängt von der Wertentwicklung der Anlagen ab. Verluste sind dabei nicht ausgeschlossen. Zum Start sollen die Jahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist auch eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Müssen Eltern ein Depot eröffnen?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eltern sollen für ihr Kind ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem geeigneten Anbieter eröffnen können. Der staatliche Zuschuss wird dann automatisch eingezahlt. Ein gesonderter Förderantrag ist nicht vorgesehen. Wer kein Depot eröffnet, soll die Förderung dennoch nicht verlieren. In diesem Fall ist eine kollektive Anlage durch den Staat vorgesehen. Eltern und Großeltern können das Vorsorgevermögen außerdem durch eigene Einzahlungen aufstocken. Dabei gelten gesetzliche Grenzen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Warum sich ein genauer Vergleich lohnt
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Frühstartrente ist für den langfristigen Vermögensaufbau gedacht. Das angesparte Geld steht deshalb nicht einfach zum 18. Geburtstag für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung zur Verfügung. Eltern sollten die Frühstartrente daher von anderen Sparzielen für ihre Kinder unterscheiden. Wer zusätzlich Geld für Ausbildung oder Berufseinstieg zurücklegen möchte, benötigt möglicherweise eine flexiblere Lösung. Bei der Auswahl eines Vorsorgedepots spielen insbesondere Kosten, Anlagemöglichkeiten und langfristige Renditechancen eine Rolle.<br/>
  Noch ist die Einführung allerdings nicht endgültig abgeschlossen: Nach dem Bundestagsbeschluss steht der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aus. Eltern müssen deshalb nicht vorschnell einen Vertrag abschließen, sondern können zunächst die konkreten Angebote und Bedingungen abwarten.
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  <i>Quellen: Bundesregierung, 16. Oktober 2026; Deutsche Rentenversicherung, 19. Oktober 2026.</i>
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    </item>
    <item>
      <title>Wildunfall: Wann die Kfz-Versicherung zahlt</title>
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      <ibs:title>Wildunfall: Wann die Kfz-Versicherung zahlt</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 19 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Im Herbst steigt für Autofahrer die Gefahr, mit einem Wildtier zusammenzustoßen. Besonders in der Dämmerung und auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern ist Vorsicht geboten. Doch was passiert, wenn plötzlich ein Reh vor das Auto springt? Und welche Versicherung übernimmt den Schaden?
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bei Wildwechsel richtig reagieren
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Taucht ein Tier am Straßenrand auf, sollten Autofahrer die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, das Fernlicht ausschalten und gegebenenfalls hupen. Dabei ist auch mit weiteren Tieren zu rechnen. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, ist kontrolliertes Bremsen meist sicherer als ein riskantes Ausweichmanöver. Wer einem Tier ausweicht, kann in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Welche Schäden übernimmt die Versicherung?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild, etwa Rehen oder Wildschweinen, sind grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Viele Tarife bieten inzwischen einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit weiteren Tierarten oder Tieren aller Art. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt dagegen keine Schäden am eigenen Auto. Die Vollkaskoversicherung umfasst üblicherweise auch die Leistungen der Teilkasko. Wichtig ist der Unterschied zwischen einem direkten Zusammenstoß und einem Ausweichunfall: Wer einem Tier ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt, muss je nach Situation und Versicherungsbedingungen mit einer anderen Leistungsprüfung rechnen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Was nach einem Wildunfall zu tun ist
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach einem Zusammenstoß sollten Autofahrer die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Verletzte Tiere dürfen nicht eigenmächtig verfolgt oder mitgenommen werden. Für die Schadenregulierung sind Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und gegebenenfalls vom Tier hilfreich. Auch eine Wildunfallbescheinigung sollte eingeholt werden. Vor der Reparatur ist der Versicherer zu informieren. Ein Wildschaden, der über die Teilkasko reguliert wird, führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Allerdings kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung anfallen.<br/>
  Gerade ältere Kfz-Verträge können beim versicherten Tierkreis Einschränkungen enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, ob nur Haarwild oder auch andere Tiere eingeschlossen sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <i>Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Informationen zu Wildunfällen und Kaskoversicherung.</i>
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Im Herbst steigt für Autofahrer die Gefahr, mit einem Wildtier zusammenzustoßen. Besonders in der Dämmerung und auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern ist Vorsicht geboten. Doch was passiert, wenn plötzlich ein Reh vor das Auto springt? Und welche Versicherung übernimmt den Schaden?
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bei Wildwechsel richtig reagieren
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Taucht ein Tier am Straßenrand auf, sollten Autofahrer die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, das Fernlicht ausschalten und gegebenenfalls hupen. Dabei ist auch mit weiteren Tieren zu rechnen. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, ist kontrolliertes Bremsen meist sicherer als ein riskantes Ausweichmanöver. Wer einem Tier ausweicht, kann in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Welche Schäden übernimmt die Versicherung?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild, etwa Rehen oder Wildschweinen, sind grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Viele Tarife bieten inzwischen einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit weiteren Tierarten oder Tieren aller Art. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt dagegen keine Schäden am eigenen Auto. Die Vollkaskoversicherung umfasst üblicherweise auch die Leistungen der Teilkasko. Wichtig ist der Unterschied zwischen einem direkten Zusammenstoß und einem Ausweichunfall: Wer einem Tier ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt, muss je nach Situation und Versicherungsbedingungen mit einer anderen Leistungsprüfung rechnen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Was nach einem Wildunfall zu tun ist
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach einem Zusammenstoß sollten Autofahrer die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Verletzte Tiere dürfen nicht eigenmächtig verfolgt oder mitgenommen werden. Für die Schadenregulierung sind Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und gegebenenfalls vom Tier hilfreich. Auch eine Wildunfallbescheinigung sollte eingeholt werden. Vor der Reparatur ist der Versicherer zu informieren. Ein Wildschaden, der über die Teilkasko reguliert wird, führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Allerdings kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung anfallen.<br/>
  Gerade ältere Kfz-Verträge können beim versicherten Tierkreis Einschränkungen enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, ob nur Haarwild oder auch andere Tiere eingeschlossen sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <i>Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Informationen zu Wildunfällen und Kaskoversicherung.</i>
</p>]]>
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        <![CDATA[Im Herbst steigt für Autofahrer die Gefahr, mit einem Wildtier zusammenzustoßen. Besonders in der Dämmerung und auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern ist Vorsicht geboten. Doch was passiert, wenn plötzlich ein Reh vor das Auto springt? Und welche Versicherung übernimmt den Schaden?]]>
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  Im Herbst steigt für Autofahrer die Gefahr, mit einem Wildtier zusammenzustoßen. Besonders in der Dämmerung und auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern ist Vorsicht geboten. Doch was passiert, wenn plötzlich ein Reh vor das Auto springt? Und welche Versicherung übernimmt den Schaden?
</p>
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  Bei Wildwechsel richtig reagieren
</h3>
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  Taucht ein Tier am Straßenrand auf, sollten Autofahrer die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, das Fernlicht ausschalten und gegebenenfalls hupen. Dabei ist auch mit weiteren Tieren zu rechnen. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, ist kontrolliertes Bremsen meist sicherer als ein riskantes Ausweichmanöver. Wer einem Tier ausweicht, kann in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen.
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  Welche Schäden übernimmt die Versicherung?
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  Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild, etwa Rehen oder Wildschweinen, sind grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Viele Tarife bieten inzwischen einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit weiteren Tierarten oder Tieren aller Art. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt dagegen keine Schäden am eigenen Auto. Die Vollkaskoversicherung umfasst üblicherweise auch die Leistungen der Teilkasko. Wichtig ist der Unterschied zwischen einem direkten Zusammenstoß und einem Ausweichunfall: Wer einem Tier ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt, muss je nach Situation und Versicherungsbedingungen mit einer anderen Leistungsprüfung rechnen.
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  Was nach einem Wildunfall zu tun ist
</h3>
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  Nach einem Zusammenstoß sollten Autofahrer die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Verletzte Tiere dürfen nicht eigenmächtig verfolgt oder mitgenommen werden. Für die Schadenregulierung sind Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und gegebenenfalls vom Tier hilfreich. Auch eine Wildunfallbescheinigung sollte eingeholt werden. Vor der Reparatur ist der Versicherer zu informieren. Ein Wildschaden, der über die Teilkasko reguliert wird, führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Allerdings kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung anfallen.<br/>
  Gerade ältere Kfz-Verträge können beim versicherten Tierkreis Einschränkungen enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, ob nur Haarwild oder auch andere Tiere eingeschlossen sind.
</p>
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  <i>Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Informationen zu Wildunfällen und Kaskoversicherung.</i>
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      <category domain="topic">Unfall</category>
      <category domain="tag">Wochenkurier</category>
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      <category domain="tag">Kfz-Versicherung</category>
      <category domain="tag">Wildunfall</category>
      <category domain="tag">Verkehr</category>
    </item>
    <item>
      <title>Elternzeit: Welche Versicherungen jetzt auf den Prüfstand gehören</title>
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      <ibs:title>Elternzeit: Welche Versicherungen jetzt auf den Prüfstand gehören</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 16 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mit der Geburt eines Kindes verändert sich vieles – auch die finanzielle Situation. Während der Elternzeit fällt häufig ein Teil des bisherigen Einkommens weg. Gleichzeitig steigen die laufenden Ausgaben. Für junge Familien ist das ein guter Zeitpunkt, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Dabei geht es nicht unbedingt darum, möglichst viele Policen abzuschließen. Entscheidend ist, welche Risiken die Familie finanziell selbst tragen könnte und wo eine Absicherung besonders wichtig ist. Wenn ein Einkommen wegfällt
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den grundlegenden Absicherungen. Eltern sollten prüfen, ob ihr Vertrag auch das Kind einschließt und welche Regelungen für Schäden durch noch nicht deliktfähige Kinder gelten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Absicherung der Arbeitskraft verdient Aufmerksamkeit. Fällt das Einkommen eines Elternteils dauerhaft aus, kann das die finanzielle Planung der gesamten Familie gefährden. Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten deshalb nicht vorschnell gekündigt werden, nur weil das Haushaltsbudget während der Elternzeit knapper ist. Manche Verträge bieten Möglichkeiten, Beiträge vorübergehend anzupassen oder Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Hinterbliebenenvorsorge bedenken
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mit einem Kind wächst häufig die finanzielle Verantwortung. Besonders wenn die Familie von einem Haupteinkommen abhängig ist oder ein Immobilienkredit läuft, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein.<br/>
  Wichtig ist außerdem, bestehende Verträge auf mögliche Nachversicherungsgarantien zu prüfen. Die Geburt eines Kindes kann bei manchen Versicherungen Anlass sein, den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br/>
  Eine Beratung kann helfen, notwendige Absicherungen zu priorisieren, bestehende Verträge anzupassen und unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden. So bleibt der Schutz auch in einer finanziell veränderten Lebensphase bezahlbar.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mit der Geburt eines Kindes verändert sich vieles – auch die finanzielle Situation. Während der Elternzeit fällt häufig ein Teil des bisherigen Einkommens weg. Gleichzeitig steigen die laufenden Ausgaben. Für junge Familien ist das ein guter Zeitpunkt, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Dabei geht es nicht unbedingt darum, möglichst viele Policen abzuschließen. Entscheidend ist, welche Risiken die Familie finanziell selbst tragen könnte und wo eine Absicherung besonders wichtig ist. Wenn ein Einkommen wegfällt
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den grundlegenden Absicherungen. Eltern sollten prüfen, ob ihr Vertrag auch das Kind einschließt und welche Regelungen für Schäden durch noch nicht deliktfähige Kinder gelten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Absicherung der Arbeitskraft verdient Aufmerksamkeit. Fällt das Einkommen eines Elternteils dauerhaft aus, kann das die finanzielle Planung der gesamten Familie gefährden. Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten deshalb nicht vorschnell gekündigt werden, nur weil das Haushaltsbudget während der Elternzeit knapper ist. Manche Verträge bieten Möglichkeiten, Beiträge vorübergehend anzupassen oder Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Hinterbliebenenvorsorge bedenken
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mit einem Kind wächst häufig die finanzielle Verantwortung. Besonders wenn die Familie von einem Haupteinkommen abhängig ist oder ein Immobilienkredit läuft, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein.<br/>
  Wichtig ist außerdem, bestehende Verträge auf mögliche Nachversicherungsgarantien zu prüfen. Die Geburt eines Kindes kann bei manchen Versicherungen Anlass sein, den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br/>
  Eine Beratung kann helfen, notwendige Absicherungen zu priorisieren, bestehende Verträge anzupassen und unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden. So bleibt der Schutz auch in einer finanziell veränderten Lebensphase bezahlbar.
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  Mit der Geburt eines Kindes verändert sich vieles – auch die finanzielle Situation. Während der Elternzeit fällt häufig ein Teil des bisherigen Einkommens weg. Gleichzeitig steigen die laufenden Ausgaben. Für junge Familien ist das ein guter Zeitpunkt, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Dabei geht es nicht unbedingt darum, möglichst viele Policen abzuschließen. Entscheidend ist, welche Risiken die Familie finanziell selbst tragen könnte und wo eine Absicherung besonders wichtig ist. Wenn ein Einkommen wegfällt
</p>
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  Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den grundlegenden Absicherungen. Eltern sollten prüfen, ob ihr Vertrag auch das Kind einschließt und welche Regelungen für Schäden durch noch nicht deliktfähige Kinder gelten.
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  Auch die Absicherung der Arbeitskraft verdient Aufmerksamkeit. Fällt das Einkommen eines Elternteils dauerhaft aus, kann das die finanzielle Planung der gesamten Familie gefährden. Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten deshalb nicht vorschnell gekündigt werden, nur weil das Haushaltsbudget während der Elternzeit knapper ist. Manche Verträge bieten Möglichkeiten, Beiträge vorübergehend anzupassen oder Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen.
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  Auch die Hinterbliebenenvorsorge bedenken
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  Mit einem Kind wächst häufig die finanzielle Verantwortung. Besonders wenn die Familie von einem Haupteinkommen abhängig ist oder ein Immobilienkredit läuft, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein.<br/>
  Wichtig ist außerdem, bestehende Verträge auf mögliche Nachversicherungsgarantien zu prüfen. Die Geburt eines Kindes kann bei manchen Versicherungen Anlass sein, den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.<br/>
  Eine Beratung kann helfen, notwendige Absicherungen zu priorisieren, bestehende Verträge anzupassen und unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden. So bleibt der Schutz auch in einer finanziell veränderten Lebensphase bezahlbar.
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      <category domain="topic">Vorsorge</category>
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      <title>Hausratversicherung: Wann der eigene Besitz mehr wert ist als gedacht</title>
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      <pubDate>Wed, 14 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate/>
      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Neue Möbel, ein großer Fernseher, hochwertige Fahrräder oder zusätzliche Haushaltsgeräte: Im Laufe der Jahre sammelt sich in vielen Wohnungen einiges an. Doch während der Wert des Hausrats wächst, bleibt die vereinbarte Versicherungssumme häufig unverändert. Das kann im Schadenfall teuer werden.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Unterversicherung kann die Entschädigung kürzen
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Hausratversicherung schützt versicherte Gegenstände beispielsweise bei Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- oder Brandschäden. Entscheidend ist dabei, dass die vereinbarte Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats passt. Ist der Hausrat mehr wert als versichert, kann eine Unterversicherung vorliegen. Dann darf der Versicherer die Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen anteilig kürzen – sogar bei einem Schaden, bei dem nicht der gesamte Hausrat zerstört wurde. Viele Tarife bieten deshalb einen Unterversicherungsverzicht an. Dieser ist häufig an eine bestimmte Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche geknüpft. Allerdings bedeutet ein solcher Verzicht nicht, dass automatisch jeder Schaden unbegrenzt ersetzt wird. Die vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungen gelten weiterhin.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Veränderungen im Haushalt berücksichtigen
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders nach einem Umzug, einer größeren Neuanschaffung oder der Zusammenlegung zweier Haushalte lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Auch für Wertsachen, Fahrräder oder Gegenstände außerhalb der Wohnung können besondere Entschädigungsgrenzen und Bedingungen gelten. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Eine Beratung hilft dabei, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und zu klären, ob Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht und zusätzliche Leistungen noch zur Lebenssituation passen.
</p>]]>
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  Neue Möbel, ein großer Fernseher, hochwertige Fahrräder oder zusätzliche Haushaltsgeräte: Im Laufe der Jahre sammelt sich in vielen Wohnungen einiges an. Doch während der Wert des Hausrats wächst, bleibt die vereinbarte Versicherungssumme häufig unverändert. Das kann im Schadenfall teuer werden.
</p>
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  Unterversicherung kann die Entschädigung kürzen
</h3>
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  Die Hausratversicherung schützt versicherte Gegenstände beispielsweise bei Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- oder Brandschäden. Entscheidend ist dabei, dass die vereinbarte Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats passt. Ist der Hausrat mehr wert als versichert, kann eine Unterversicherung vorliegen. Dann darf der Versicherer die Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen anteilig kürzen – sogar bei einem Schaden, bei dem nicht der gesamte Hausrat zerstört wurde. Viele Tarife bieten deshalb einen Unterversicherungsverzicht an. Dieser ist häufig an eine bestimmte Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche geknüpft. Allerdings bedeutet ein solcher Verzicht nicht, dass automatisch jeder Schaden unbegrenzt ersetzt wird. Die vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungen gelten weiterhin.
</p>
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  Veränderungen im Haushalt berücksichtigen
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders nach einem Umzug, einer größeren Neuanschaffung oder der Zusammenlegung zweier Haushalte lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Auch für Wertsachen, Fahrräder oder Gegenstände außerhalb der Wohnung können besondere Entschädigungsgrenzen und Bedingungen gelten. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Eine Beratung hilft dabei, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und zu klären, ob Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht und zusätzliche Leistungen noch zur Lebenssituation passen.
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  Neue Möbel, ein großer Fernseher, hochwertige Fahrräder oder zusätzliche Haushaltsgeräte: Im Laufe der Jahre sammelt sich in vielen Wohnungen einiges an. Doch während der Wert des Hausrats wächst, bleibt die vereinbarte Versicherungssumme häufig unverändert. Das kann im Schadenfall teuer werden.
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  Unterversicherung kann die Entschädigung kürzen
</h3>
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  Die Hausratversicherung schützt versicherte Gegenstände beispielsweise bei Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- oder Brandschäden. Entscheidend ist dabei, dass die vereinbarte Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats passt. Ist der Hausrat mehr wert als versichert, kann eine Unterversicherung vorliegen. Dann darf der Versicherer die Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen anteilig kürzen – sogar bei einem Schaden, bei dem nicht der gesamte Hausrat zerstört wurde. Viele Tarife bieten deshalb einen Unterversicherungsverzicht an. Dieser ist häufig an eine bestimmte Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche geknüpft. Allerdings bedeutet ein solcher Verzicht nicht, dass automatisch jeder Schaden unbegrenzt ersetzt wird. Die vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungen gelten weiterhin.
</p>
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  Veränderungen im Haushalt berücksichtigen
</h3>
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  Besonders nach einem Umzug, einer größeren Neuanschaffung oder der Zusammenlegung zweier Haushalte lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Auch für Wertsachen, Fahrräder oder Gegenstände außerhalb der Wohnung können besondere Entschädigungsgrenzen und Bedingungen gelten. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Eine Beratung hilft dabei, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und zu klären, ob Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht und zusätzliche Leistungen noch zur Lebenssituation passen.
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      <category domain="topic">Haus &amp; Wohnen</category>
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      <category domain="tag">Unterversicherung</category>
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    </item>
    <item>
      <title>Berufsunfähigkeit: Warum die Laufzeit der Versicherung entscheidend ist</title>
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      <ibs:title>Berufsunfähigkeit: Warum die Laufzeit der Versicherung entscheidend ist</ibs:title>
      <link>http://profinews24.invedaweb.de/id/4942617/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen absichern, wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Viele Versicherte achten beim Abschluss vor allem auf die Höhe der monatlichen BU-Rente. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Frage, wie lange der Versicherer im Leistungsfall zahlt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Denn nicht jeder Vertrag sieht Leistungen bis zum regulären Rentenalter vor.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wenn die BU-Rente früher endet
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Leistungsdauer bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen hat, kann vor einer erheblichen Versorgungslücke stehen. Das gilt besonders dann, wenn die gesetzliche Altersrente erst mehrere Jahre später beginnt.<br/>
  In dieser Zeit müssen laufende Ausgaben weiterhin finanziert werden. Gleichzeitig kann eine längere Berufsunfähigkeit dazu führen, dass weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und die spätere Altersrente niedriger ausfällt. Eine kurze Leistungsdauer kann somit gleich zwei finanzielle Probleme verursachen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bestehende Verträge überprüfen
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bei einem Vertragscheck sollten Versicherte neben der vereinbarten BU-Rente auch das Ende der Leistungsdauer kontrollieren. Wichtig ist außerdem, ob der Vertrag Möglichkeiten zur Anpassung bietet. Eine Verlängerung ist nicht bei jedem Tarif ohne Weiteres möglich. Je nach Versicherer können dafür eine erneute Gesundheitsprüfung oder zusätzliche Beiträge erforderlich sein.<br/>
  Auch die Kündigung einer bestehenden Police zugunsten eines neuen Vertrags sollte gut überlegt sein. Alter, Gesundheitszustand und veränderte Vertragsbedingungen können einen Neuabschluss erschweren oder verteuern.<br/>
  Eine individuelle Beratung hilft, mögliche Versorgungslücken zu erkennen und zu prüfen, welche Anpassungen sinnvoll und tatsächlich umsetzbar sind.
</p>]]>
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  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen absichern, wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Viele Versicherte achten beim Abschluss vor allem auf die Höhe der monatlichen BU-Rente. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Frage, wie lange der Versicherer im Leistungsfall zahlt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Denn nicht jeder Vertrag sieht Leistungen bis zum regulären Rentenalter vor.
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  Wenn die BU-Rente früher endet
</h3>
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  Wer beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Leistungsdauer bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen hat, kann vor einer erheblichen Versorgungslücke stehen. Das gilt besonders dann, wenn die gesetzliche Altersrente erst mehrere Jahre später beginnt.<br/>
  In dieser Zeit müssen laufende Ausgaben weiterhin finanziert werden. Gleichzeitig kann eine längere Berufsunfähigkeit dazu führen, dass weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und die spätere Altersrente niedriger ausfällt. Eine kurze Leistungsdauer kann somit gleich zwei finanzielle Probleme verursachen.
</p>
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  Bestehende Verträge überprüfen
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  Auch die Kündigung einer bestehenden Police zugunsten eines neuen Vertrags sollte gut überlegt sein. Alter, Gesundheitszustand und veränderte Vertragsbedingungen können einen Neuabschluss erschweren oder verteuern.<br/>
  Eine individuelle Beratung hilft, mögliche Versorgungslücken zu erkennen und zu prüfen, welche Anpassungen sinnvoll und tatsächlich umsetzbar sind.
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  Denn nicht jeder Vertrag sieht Leistungen bis zum regulären Rentenalter vor.
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  Wer beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Leistungsdauer bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen hat, kann vor einer erheblichen Versorgungslücke stehen. Das gilt besonders dann, wenn die gesetzliche Altersrente erst mehrere Jahre später beginnt.<br/>
  In dieser Zeit müssen laufende Ausgaben weiterhin finanziert werden. Gleichzeitig kann eine längere Berufsunfähigkeit dazu führen, dass weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und die spätere Altersrente niedriger ausfällt. Eine kurze Leistungsdauer kann somit gleich zwei finanzielle Probleme verursachen.
</p>
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  Bestehende Verträge überprüfen
</h3>
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  Bei einem Vertragscheck sollten Versicherte neben der vereinbarten BU-Rente auch das Ende der Leistungsdauer kontrollieren. Wichtig ist außerdem, ob der Vertrag Möglichkeiten zur Anpassung bietet. Eine Verlängerung ist nicht bei jedem Tarif ohne Weiteres möglich. Je nach Versicherer können dafür eine erneute Gesundheitsprüfung oder zusätzliche Beiträge erforderlich sein.<br/>
  Auch die Kündigung einer bestehenden Police zugunsten eines neuen Vertrags sollte gut überlegt sein. Alter, Gesundheitszustand und veränderte Vertragsbedingungen können einen Neuabschluss erschweren oder verteuern.<br/>
  Eine individuelle Beratung hilft, mögliche Versorgungslücken zu erkennen und zu prüfen, welche Anpassungen sinnvoll und tatsächlich umsetzbar sind.
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    </item>
    <item>
      <title>ETF-Sparplan: Warum ein Weltindex nicht die ganze Welt abdeckt</title>
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      <ibs:title>ETF-Sparplan: Warum ein Weltindex nicht die ganze Welt abdeckt</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein ETF auf den MSCI World gilt als einfacher Weg, Geld weltweit anzulegen. Doch der Name kann täuschen: Der bekannte Aktienindex enthält zwar Unternehmen aus zahlreichen Industrieländern, bildet aber weder alle Länder noch alle Regionen gleichmäßig ab. Wer langfristig mit ETFs spart, sollte deshalb genauer hinschauen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wie beliebt der MSCI World hierzulande ist, zeigt eine Untersuchung des deutschen Fondsverbands BVI. Demnach steckt fast jeder dritte Euro, den deutsche Anleger in passiven Aktien-ETFs halten, in Produkten der MSCI-World-Indexfamilie.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weltweit gestreut heißt nicht gleichmäßig verteilt
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der MSCI World gewichtet Unternehmen nach ihrem Börsenwert. Besonders große Konzerne haben dadurch einen entsprechend hohen Einfluss auf die Wertentwicklung. Weil viele der wertvollsten börsennotierten Unternehmen aus den USA stammen, nehmen amerikanische Aktien einen großen Teil des Index ein. Schwellenländer wie Indien oder China sind im klassischen MSCI World dagegen nicht enthalten. Das macht den Index nicht grundsätzlich zu einer schlechten Anlage. Er bietet Zugang zu vielen Unternehmen und Branchen. Anleger sollten aber wissen, welche Schwerpunkte sie damit setzen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mehr ETFs bedeuten nicht automatisch mehr Streuung
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer zusätzlich einen ETF auf den amerikanischen S&amp;P 500 kauft, investiert möglicherweise erneut in zahlreiche Unternehmen, die bereits im MSCI World enthalten sind. Entscheidend ist deshalb nicht die Anzahl der ETFs, sondern ihre tatsächliche Zusammensetzung. Ein regelmäßiger Depotcheck kann helfen, unbeabsichtigte Überschneidungen und Konzentrationsrisiken zu erkennen. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Anlageziel, dem Zeithorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein ETF auf den MSCI World gilt als einfacher Weg, Geld weltweit anzulegen. Doch der Name kann täuschen: Der bekannte Aktienindex enthält zwar Unternehmen aus zahlreichen Industrieländern, bildet aber weder alle Länder noch alle Regionen gleichmäßig ab. Wer langfristig mit ETFs spart, sollte deshalb genauer hinschauen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wie beliebt der MSCI World hierzulande ist, zeigt eine Untersuchung des deutschen Fondsverbands BVI. Demnach steckt fast jeder dritte Euro, den deutsche Anleger in passiven Aktien-ETFs halten, in Produkten der MSCI-World-Indexfamilie.
</p>
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  Weltweit gestreut heißt nicht gleichmäßig verteilt
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der MSCI World gewichtet Unternehmen nach ihrem Börsenwert. Besonders große Konzerne haben dadurch einen entsprechend hohen Einfluss auf die Wertentwicklung. Weil viele der wertvollsten börsennotierten Unternehmen aus den USA stammen, nehmen amerikanische Aktien einen großen Teil des Index ein. Schwellenländer wie Indien oder China sind im klassischen MSCI World dagegen nicht enthalten. Das macht den Index nicht grundsätzlich zu einer schlechten Anlage. Er bietet Zugang zu vielen Unternehmen und Branchen. Anleger sollten aber wissen, welche Schwerpunkte sie damit setzen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mehr ETFs bedeuten nicht automatisch mehr Streuung
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer zusätzlich einen ETF auf den amerikanischen S&amp;P 500 kauft, investiert möglicherweise erneut in zahlreiche Unternehmen, die bereits im MSCI World enthalten sind. Entscheidend ist deshalb nicht die Anzahl der ETFs, sondern ihre tatsächliche Zusammensetzung. Ein regelmäßiger Depotcheck kann helfen, unbeabsichtigte Überschneidungen und Konzentrationsrisiken zu erkennen. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Anlageziel, dem Zeithorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab.
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  Ein ETF auf den MSCI World gilt als einfacher Weg, Geld weltweit anzulegen. Doch der Name kann täuschen: Der bekannte Aktienindex enthält zwar Unternehmen aus zahlreichen Industrieländern, bildet aber weder alle Länder noch alle Regionen gleichmäßig ab. Wer langfristig mit ETFs spart, sollte deshalb genauer hinschauen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wie beliebt der MSCI World hierzulande ist, zeigt eine Untersuchung des deutschen Fondsverbands BVI. Demnach steckt fast jeder dritte Euro, den deutsche Anleger in passiven Aktien-ETFs halten, in Produkten der MSCI-World-Indexfamilie.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weltweit gestreut heißt nicht gleichmäßig verteilt
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der MSCI World gewichtet Unternehmen nach ihrem Börsenwert. Besonders große Konzerne haben dadurch einen entsprechend hohen Einfluss auf die Wertentwicklung. Weil viele der wertvollsten börsennotierten Unternehmen aus den USA stammen, nehmen amerikanische Aktien einen großen Teil des Index ein. Schwellenländer wie Indien oder China sind im klassischen MSCI World dagegen nicht enthalten. Das macht den Index nicht grundsätzlich zu einer schlechten Anlage. Er bietet Zugang zu vielen Unternehmen und Branchen. Anleger sollten aber wissen, welche Schwerpunkte sie damit setzen.
</p>
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  Mehr ETFs bedeuten nicht automatisch mehr Streuung
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer zusätzlich einen ETF auf den amerikanischen S&amp;P 500 kauft, investiert möglicherweise erneut in zahlreiche Unternehmen, die bereits im MSCI World enthalten sind. Entscheidend ist deshalb nicht die Anzahl der ETFs, sondern ihre tatsächliche Zusammensetzung. Ein regelmäßiger Depotcheck kann helfen, unbeabsichtigte Überschneidungen und Konzentrationsrisiken zu erkennen. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Anlageziel, dem Zeithorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab.
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      <title>Pflegefall: Wie groß ist die eigene finanzielle Lücke?</title>
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      <pubDate>Wed, 07 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Pflegebedürftigkeit kann erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei nicht automatisch sämtliche Ausgaben. Trotzdem muss die Antwort nicht für jeden gleich aussehen: Entscheidend ist, wie groß die persönliche Finanzierungslücke im Pflegefall tatsächlich wäre.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine aktuelle YouGov-Befragung zeigt, dass sich 67 Prozent der Erwachsenen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit finanziell schlecht oder sehr schlecht abgesichert fühlen. Gleichzeitig haben nur neun Prozent eine private Pflegezusatzversicherung. Das allein sagt allerdings noch wenig über die individuelle Vorsorge aus. Auch Einkommen im Alter, vorhandenes Vermögen und andere Rücklagen können zur Finanzierung beitragen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer vorsorgen möchte, sollte deshalb zunächst eine Bestandsaufnahme machen: Mit welchen Leistungen der Pflegeversicherung könnte ich rechnen? Welche laufenden Einkünfte hätte ich im Pflegefall? Welche Rücklagen wären verfügbar – und welche monatlichen Kosten müsste ich voraussichtlich selbst tragen? Erst daraus ergibt sich eine mögliche Versorgungslücke.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zeigt sich dabei eine größere Lücke, kommen verschiedene Möglichkeiten infrage: zusätzliche Rücklagen ebenso wie eine private Pflegezusatzversicherung. Bei einer Versicherung sollte nicht allein der Beitrag verglichen werden. Wichtig ist beispielsweise, wann und in welcher Höhe Leistungen gezahlt werden, für welche Pflegegrade sie gelten und ob die Beiträge langfristig ins eigene Budget passen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Deutschland, Befragung von 2.015 Erwachsenen, September 2026.
</p>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Pflegebedürftigkeit kann erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei nicht automatisch sämtliche Ausgaben. Trotzdem muss die Antwort nicht für jeden gleich aussehen: Entscheidend ist, wie groß die persönliche Finanzierungslücke im Pflegefall tatsächlich wäre.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine aktuelle YouGov-Befragung zeigt, dass sich 67 Prozent der Erwachsenen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit finanziell schlecht oder sehr schlecht abgesichert fühlen. Gleichzeitig haben nur neun Prozent eine private Pflegezusatzversicherung. Das allein sagt allerdings noch wenig über die individuelle Vorsorge aus. Auch Einkommen im Alter, vorhandenes Vermögen und andere Rücklagen können zur Finanzierung beitragen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer vorsorgen möchte, sollte deshalb zunächst eine Bestandsaufnahme machen: Mit welchen Leistungen der Pflegeversicherung könnte ich rechnen? Welche laufenden Einkünfte hätte ich im Pflegefall? Welche Rücklagen wären verfügbar – und welche monatlichen Kosten müsste ich voraussichtlich selbst tragen? Erst daraus ergibt sich eine mögliche Versorgungslücke.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zeigt sich dabei eine größere Lücke, kommen verschiedene Möglichkeiten infrage: zusätzliche Rücklagen ebenso wie eine private Pflegezusatzversicherung. Bei einer Versicherung sollte nicht allein der Beitrag verglichen werden. Wichtig ist beispielsweise, wann und in welcher Höhe Leistungen gezahlt werden, für welche Pflegegrade sie gelten und ob die Beiträge langfristig ins eigene Budget passen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Deutschland, Befragung von 2.015 Erwachsenen, September 2026.
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  Pflegebedürftigkeit kann erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dabei nicht automatisch sämtliche Ausgaben. Trotzdem muss die Antwort nicht für jeden gleich aussehen: Entscheidend ist, wie groß die persönliche Finanzierungslücke im Pflegefall tatsächlich wäre.
</p>
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  Eine aktuelle YouGov-Befragung zeigt, dass sich 67 Prozent der Erwachsenen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit finanziell schlecht oder sehr schlecht abgesichert fühlen. Gleichzeitig haben nur neun Prozent eine private Pflegezusatzversicherung. Das allein sagt allerdings noch wenig über die individuelle Vorsorge aus. Auch Einkommen im Alter, vorhandenes Vermögen und andere Rücklagen können zur Finanzierung beitragen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer vorsorgen möchte, sollte deshalb zunächst eine Bestandsaufnahme machen: Mit welchen Leistungen der Pflegeversicherung könnte ich rechnen? Welche laufenden Einkünfte hätte ich im Pflegefall? Welche Rücklagen wären verfügbar – und welche monatlichen Kosten müsste ich voraussichtlich selbst tragen? Erst daraus ergibt sich eine mögliche Versorgungslücke.
</p>
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  Zeigt sich dabei eine größere Lücke, kommen verschiedene Möglichkeiten infrage: zusätzliche Rücklagen ebenso wie eine private Pflegezusatzversicherung. Bei einer Versicherung sollte nicht allein der Beitrag verglichen werden. Wichtig ist beispielsweise, wann und in welcher Höhe Leistungen gezahlt werden, für welche Pflegegrade sie gelten und ob die Beiträge langfristig ins eigene Budget passen.
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  Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Deutschland, Befragung von 2.015 Erwachsenen, September 2026.
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      <title>Fahrschulreform: Wie der Führerschein günstiger werden soll</title>
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      <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Rund 3.400 Euro kostet ein Pkw-Führerschein derzeit im Durchschnitt. Eine geplante Reform der Fahrschulausbildung soll die Kosten senken. Dafür sollen unter anderem weniger starre Vorgaben für die praktische Ausbildung gelten und digitales Lernen eine größere Rolle spielen.
</p>
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  Bislang sind beim Führerschein der Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Künftig soll stärker der individuelle Ausbildungsstand darüber entscheiden, wie viele dieser Fahrten notwendig sind. Wer schnell die erforderliche Fahrsicherheit erreicht, könnte dadurch Kosten sparen. Wer mehr Übung benötigt, wird allerdings auch künftig entsprechend viele Fahrstunden brauchen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch vollständig digitaler Theorieunterricht ist vorgesehen. Zusätzlich sollen private Übungsfahrten erprobt werden. Nach bestandener Theorieprüfung könnten Fahrschüler dabei mit einer geeigneten Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis sammeln. Wichtig wäre dann auch der Versicherungsschutz: Bevor ein Fahrschüler ein privates Auto steuert, sollte geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dies über die Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Der Versicherer sollte über einen entsprechend erweiterten Fahrerkreis informiert werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ob der Führerschein durch die Reform tatsächlich deutlich billiger wird, lässt sich deshalb noch nicht sagen. Fahrschüler sollten auch künftig nicht allein den Preis einer einzelnen Fahrstunde vergleichen. Gesamtkosten, benötigte Fahrstunden und Ausbildungserfolg gehören zusammen. Geplant ist, Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig transparenter zugänglich zu machen – das könnte den Vergleich erleichtern.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Bundesministerium für Verkehr; Civey-Befragung im Auftrag der DEVK, September 2026.
</p>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Rund 3.400 Euro kostet ein Pkw-Führerschein derzeit im Durchschnitt. Eine geplante Reform der Fahrschulausbildung soll die Kosten senken. Dafür sollen unter anderem weniger starre Vorgaben für die praktische Ausbildung gelten und digitales Lernen eine größere Rolle spielen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bislang sind beim Führerschein der Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Künftig soll stärker der individuelle Ausbildungsstand darüber entscheiden, wie viele dieser Fahrten notwendig sind. Wer schnell die erforderliche Fahrsicherheit erreicht, könnte dadurch Kosten sparen. Wer mehr Übung benötigt, wird allerdings auch künftig entsprechend viele Fahrstunden brauchen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch vollständig digitaler Theorieunterricht ist vorgesehen. Zusätzlich sollen private Übungsfahrten erprobt werden. Nach bestandener Theorieprüfung könnten Fahrschüler dabei mit einer geeigneten Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis sammeln. Wichtig wäre dann auch der Versicherungsschutz: Bevor ein Fahrschüler ein privates Auto steuert, sollte geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dies über die Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Der Versicherer sollte über einen entsprechend erweiterten Fahrerkreis informiert werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ob der Führerschein durch die Reform tatsächlich deutlich billiger wird, lässt sich deshalb noch nicht sagen. Fahrschüler sollten auch künftig nicht allein den Preis einer einzelnen Fahrstunde vergleichen. Gesamtkosten, benötigte Fahrstunden und Ausbildungserfolg gehören zusammen. Geplant ist, Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig transparenter zugänglich zu machen – das könnte den Vergleich erleichtern.
</p>
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  Quelle: Bundesministerium für Verkehr; Civey-Befragung im Auftrag der DEVK, September 2026.
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  Rund 3.400 Euro kostet ein Pkw-Führerschein derzeit im Durchschnitt. Eine geplante Reform der Fahrschulausbildung soll die Kosten senken. Dafür sollen unter anderem weniger starre Vorgaben für die praktische Ausbildung gelten und digitales Lernen eine größere Rolle spielen.
</p>
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  Bislang sind beim Führerschein der Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Künftig soll stärker der individuelle Ausbildungsstand darüber entscheiden, wie viele dieser Fahrten notwendig sind. Wer schnell die erforderliche Fahrsicherheit erreicht, könnte dadurch Kosten sparen. Wer mehr Übung benötigt, wird allerdings auch künftig entsprechend viele Fahrstunden brauchen.
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  Auch vollständig digitaler Theorieunterricht ist vorgesehen. Zusätzlich sollen private Übungsfahrten erprobt werden. Nach bestandener Theorieprüfung könnten Fahrschüler dabei mit einer geeigneten Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis sammeln. Wichtig wäre dann auch der Versicherungsschutz: Bevor ein Fahrschüler ein privates Auto steuert, sollte geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dies über die Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Der Versicherer sollte über einen entsprechend erweiterten Fahrerkreis informiert werden.
</p>
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  Ob der Führerschein durch die Reform tatsächlich deutlich billiger wird, lässt sich deshalb noch nicht sagen. Fahrschüler sollten auch künftig nicht allein den Preis einer einzelnen Fahrstunde vergleichen. Gesamtkosten, benötigte Fahrstunden und Ausbildungserfolg gehören zusammen. Geplant ist, Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig transparenter zugänglich zu machen – das könnte den Vergleich erleichtern.
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  Quelle: Bundesministerium für Verkehr; Civey-Befragung im Auftrag der DEVK, September 2026.
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      <category domain="topic">Auto</category>
      <category domain="tag">Auto</category>
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    <item>
      <title>Finfluencer: Vier Fragen vor dem nächsten Krypto-Kauf</title>
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      <ibs:title>Finfluencer: Vier Fragen vor dem nächsten Krypto-Kauf</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 02 Oct 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Krypto-Tipp auf Instagram, TikTok oder YouTube kann wie eine persönliche Empfehlung wirken. Dahinter können jedoch wirtschaftliche Interessen stehen. Eine aktuelle BaFin-Umfrage zeigt: Rund 40 Prozent der befragten Kryptoanleger wussten nicht, dass Finfluencer für Empfehlungen häufig bezahlt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine bezahlte Empfehlung muss deshalb nicht automatisch schlecht sein. Anleger sollten aber wissen, wer an ihrer Entscheidung verdient. Vor einem Kauf lohnt es sich daher zu prüfen: Wird der Finfluencer für die Empfehlung bezahlt? Gibt es einen Affiliate-Link oder eine andere Vergütung? Welche Risiken hat die Anlage? Und würde ich sie auch kaufen, wenn ich den Tipp nicht gerade gesehen hätte?
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Zeitdruck aufgebaut wird. Von den Befragten, die bereits einem Finfluencer-Tipp gefolgt waren, investierten 35 Prozent, weil ihnen vermittelt worden war, jetzt sei der richtige Zeitpunkt. 29 Prozent kauften, weil angeblich gerade viele andere zugriffen. Beides ist kein Beleg dafür, dass eine Anlage zum eigenen Vermögen und zur persönlichen Risikobereitschaft passt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch eine große Zahl an Followern ersetzt keine Prüfung der Anlage. Gerade Kryptowerte können erheblich schwanken. Wer investieren möchte, sollte deshalb nicht nur Coin oder Token prüfen, sondern auch die Person hinter der Empfehlung. Je größer der erzeugte Zeitdruck und je unklarer das Verkaufsinteresse, desto mehr Grund gibt es, vor dem Kauf erst einmal nichts zu tun.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Umfrage zu sozialen Medien und Kryptoinvestments 2026.
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  Ein Krypto-Tipp auf Instagram, TikTok oder YouTube kann wie eine persönliche Empfehlung wirken. Dahinter können jedoch wirtschaftliche Interessen stehen. Eine aktuelle BaFin-Umfrage zeigt: Rund 40 Prozent der befragten Kryptoanleger wussten nicht, dass Finfluencer für Empfehlungen häufig bezahlt werden.
</p>
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  Eine bezahlte Empfehlung muss deshalb nicht automatisch schlecht sein. Anleger sollten aber wissen, wer an ihrer Entscheidung verdient. Vor einem Kauf lohnt es sich daher zu prüfen: Wird der Finfluencer für die Empfehlung bezahlt? Gibt es einen Affiliate-Link oder eine andere Vergütung? Welche Risiken hat die Anlage? Und würde ich sie auch kaufen, wenn ich den Tipp nicht gerade gesehen hätte?
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  Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Zeitdruck aufgebaut wird. Von den Befragten, die bereits einem Finfluencer-Tipp gefolgt waren, investierten 35 Prozent, weil ihnen vermittelt worden war, jetzt sei der richtige Zeitpunkt. 29 Prozent kauften, weil angeblich gerade viele andere zugriffen. Beides ist kein Beleg dafür, dass eine Anlage zum eigenen Vermögen und zur persönlichen Risikobereitschaft passt.
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  Auch eine große Zahl an Followern ersetzt keine Prüfung der Anlage. Gerade Kryptowerte können erheblich schwanken. Wer investieren möchte, sollte deshalb nicht nur Coin oder Token prüfen, sondern auch die Person hinter der Empfehlung. Je größer der erzeugte Zeitdruck und je unklarer das Verkaufsinteresse, desto mehr Grund gibt es, vor dem Kauf erst einmal nichts zu tun.
</p>
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  Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Umfrage zu sozialen Medien und Kryptoinvestments 2026.
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  Ein Krypto-Tipp auf Instagram, TikTok oder YouTube kann wie eine persönliche Empfehlung wirken. Dahinter können jedoch wirtschaftliche Interessen stehen. Eine aktuelle BaFin-Umfrage zeigt: Rund 40 Prozent der befragten Kryptoanleger wussten nicht, dass Finfluencer für Empfehlungen häufig bezahlt werden.
</p>
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  Eine bezahlte Empfehlung muss deshalb nicht automatisch schlecht sein. Anleger sollten aber wissen, wer an ihrer Entscheidung verdient. Vor einem Kauf lohnt es sich daher zu prüfen: Wird der Finfluencer für die Empfehlung bezahlt? Gibt es einen Affiliate-Link oder eine andere Vergütung? Welche Risiken hat die Anlage? Und würde ich sie auch kaufen, wenn ich den Tipp nicht gerade gesehen hätte?
</p>
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  Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Zeitdruck aufgebaut wird. Von den Befragten, die bereits einem Finfluencer-Tipp gefolgt waren, investierten 35 Prozent, weil ihnen vermittelt worden war, jetzt sei der richtige Zeitpunkt. 29 Prozent kauften, weil angeblich gerade viele andere zugriffen. Beides ist kein Beleg dafür, dass eine Anlage zum eigenen Vermögen und zur persönlichen Risikobereitschaft passt.
</p>
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  Auch eine große Zahl an Followern ersetzt keine Prüfung der Anlage. Gerade Kryptowerte können erheblich schwanken. Wer investieren möchte, sollte deshalb nicht nur Coin oder Token prüfen, sondern auch die Person hinter der Empfehlung. Je größer der erzeugte Zeitdruck und je unklarer das Verkaufsinteresse, desto mehr Grund gibt es, vor dem Kauf erst einmal nichts zu tun.
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  Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Umfrage zu sozialen Medien und Kryptoinvestments 2026.
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      <title>Geschäftsführer: Wann das Privatvermögen in Gefahr geraten kann</title>
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      <ibs:title>Geschäftsführer: Wann das Privatvermögen in Gefahr geraten kann</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer eine GmbH führt, haftet nicht automatisch für jede unternehmerische Fehlentscheidung mit dem eigenen Vermögen. Geschäftsführer können jedoch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Besonders relevant wird das häufig, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz gerät.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Dass solche Haftungsfälle keine Ausnahme sind, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zahl der gemeldeten Schäden in der Managerhaftpflichtversicherung stieg 2025 um 13 Prozent auf rund 3.000. Im Durchschnitt entstand ein Schadenaufwand von etwa 113.400 Euro. Parallel ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich gestiegen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Geschäftsführer bedeutet das: Wichtige unternehmerische Entscheidungen sollten nicht nur sorgfältig getroffen, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt besonders bei finanziellen Schwierigkeiten. Hinzu kommen Pflichten etwa bei Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Gerade in Krisensituationen können später Entscheidungen überprüft und mögliche Pflichtverletzungen untersucht werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine sogenannte D&amp;O-Versicherung kann Geschäftsführer und andere Leitungsorgane gegen bestimmte Haftungsrisiken absichern. Sie prüft im Versicherungsfall, ob ein geltend gemachter Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt im Rahmen des Vertrags berechtigte Ansprüche. Geschäftsführer sollten deshalb wissen, ob für sie eine D&amp;O-Absicherung besteht, welche Versicherungssumme zur Verfügung steht und welche Ausschlüsse oder Selbstbehalte gelten. Denn eine vom Unternehmen abgeschlossene Police bedeutet nicht automatisch, dass jedes persönliche Haftungsrisiko abgesichert ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), D&amp;O-Geschäftsstatistik 2025.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer eine GmbH führt, haftet nicht automatisch für jede unternehmerische Fehlentscheidung mit dem eigenen Vermögen. Geschäftsführer können jedoch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Besonders relevant wird das häufig, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz gerät.
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  Dass solche Haftungsfälle keine Ausnahme sind, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zahl der gemeldeten Schäden in der Managerhaftpflichtversicherung stieg 2025 um 13 Prozent auf rund 3.000. Im Durchschnitt entstand ein Schadenaufwand von etwa 113.400 Euro. Parallel ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich gestiegen.
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  Für Geschäftsführer bedeutet das: Wichtige unternehmerische Entscheidungen sollten nicht nur sorgfältig getroffen, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt besonders bei finanziellen Schwierigkeiten. Hinzu kommen Pflichten etwa bei Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Gerade in Krisensituationen können später Entscheidungen überprüft und mögliche Pflichtverletzungen untersucht werden.
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  Eine sogenannte D&amp;O-Versicherung kann Geschäftsführer und andere Leitungsorgane gegen bestimmte Haftungsrisiken absichern. Sie prüft im Versicherungsfall, ob ein geltend gemachter Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt im Rahmen des Vertrags berechtigte Ansprüche. Geschäftsführer sollten deshalb wissen, ob für sie eine D&amp;O-Absicherung besteht, welche Versicherungssumme zur Verfügung steht und welche Ausschlüsse oder Selbstbehalte gelten. Denn eine vom Unternehmen abgeschlossene Police bedeutet nicht automatisch, dass jedes persönliche Haftungsrisiko abgesichert ist.
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  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), D&amp;O-Geschäftsstatistik 2025.
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  Wer eine GmbH führt, haftet nicht automatisch für jede unternehmerische Fehlentscheidung mit dem eigenen Vermögen. Geschäftsführer können jedoch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Besonders relevant wird das häufig, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz gerät.
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  Dass solche Haftungsfälle keine Ausnahme sind, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zahl der gemeldeten Schäden in der Managerhaftpflichtversicherung stieg 2025 um 13 Prozent auf rund 3.000. Im Durchschnitt entstand ein Schadenaufwand von etwa 113.400 Euro. Parallel ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich gestiegen.
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  Für Geschäftsführer bedeutet das: Wichtige unternehmerische Entscheidungen sollten nicht nur sorgfältig getroffen, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt besonders bei finanziellen Schwierigkeiten. Hinzu kommen Pflichten etwa bei Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Gerade in Krisensituationen können später Entscheidungen überprüft und mögliche Pflichtverletzungen untersucht werden.
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  Eine sogenannte D&amp;O-Versicherung kann Geschäftsführer und andere Leitungsorgane gegen bestimmte Haftungsrisiken absichern. Sie prüft im Versicherungsfall, ob ein geltend gemachter Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt im Rahmen des Vertrags berechtigte Ansprüche. Geschäftsführer sollten deshalb wissen, ob für sie eine D&amp;O-Absicherung besteht, welche Versicherungssumme zur Verfügung steht und welche Ausschlüsse oder Selbstbehalte gelten. Denn eine vom Unternehmen abgeschlossene Police bedeutet nicht automatisch, dass jedes persönliche Haftungsrisiko abgesichert ist.
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  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), D&amp;O-Geschäftsstatistik 2025.
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      <title>Winterreifen: Wann sie Pflicht sind – und was bei einem Unfall gilt</title>
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      <ibs:title>Winterreifen: Wann sie Pflicht sind – und was bei einem Unfall gilt</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 16:30:38 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist eine bekannte Faustregel für Winterreifen. Eine gesetzliche Frist steckt dahinter allerdings nicht. In Deutschland gilt vielmehr eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer jetzt auf Winterreifen wechselt, sollte deshalb nicht nur den Termin im Blick haben. Wichtig sind Zustand und Profiltiefe der Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt für Winterreifen jedoch mindestens vier Millimeter. Für die vorgeschriebene Winterbereifung ist außerdem das Alpine-Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – entscheidend.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann die falsche Bereifung zudem Folgen für Haftung und Versicherung haben. Ob und in welchem Umfang Leistungen gekürzt werden können oder eine Mitschuld berücksichtigt wird, hängt vom konkreten Unfallhergang und den Versicherungsbedingungen ab.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Reifenwechsel ist zugleich ein guter Anlass für einen kurzen Wintercheck. Batterie, Beleuchtung und Scheibenwischer werden in der kalten und dunklen Jahreszeit besonders gefordert. Auch Frostschutz und Scheibenwaschanlage sollten kontrolliert werden. „Von O bis O“ ist deshalb keine gesetzliche Vorgabe – aber eine praktische Erinnerung, das Auto rechtzeitig winterfest zu machen.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist eine bekannte Faustregel für Winterreifen. Eine gesetzliche Frist steckt dahinter allerdings nicht. In Deutschland gilt vielmehr eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer jetzt auf Winterreifen wechselt, sollte deshalb nicht nur den Termin im Blick haben. Wichtig sind Zustand und Profiltiefe der Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt für Winterreifen jedoch mindestens vier Millimeter. Für die vorgeschriebene Winterbereifung ist außerdem das Alpine-Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – entscheidend.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann die falsche Bereifung zudem Folgen für Haftung und Versicherung haben. Ob und in welchem Umfang Leistungen gekürzt werden können oder eine Mitschuld berücksichtigt wird, hängt vom konkreten Unfallhergang und den Versicherungsbedingungen ab.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Reifenwechsel ist zugleich ein guter Anlass für einen kurzen Wintercheck. Batterie, Beleuchtung und Scheibenwischer werden in der kalten und dunklen Jahreszeit besonders gefordert. Auch Frostschutz und Scheibenwaschanlage sollten kontrolliert werden. „Von O bis O“ ist deshalb keine gesetzliche Vorgabe – aber eine praktische Erinnerung, das Auto rechtzeitig winterfest zu machen.
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        <![CDATA[„Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist eine bekannte Faustregel für Winterreifen. Eine gesetzliche Frist steckt dahinter allerdings nicht. In Deutschland gilt vielmehr eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden. W]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist eine bekannte Faustregel für Winterreifen. Eine gesetzliche Frist steckt dahinter allerdings nicht. In Deutschland gilt vielmehr eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden.
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<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer jetzt auf Winterreifen wechselt, sollte deshalb nicht nur den Termin im Blick haben. Wichtig sind Zustand und Profiltiefe der Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt für Winterreifen jedoch mindestens vier Millimeter. Für die vorgeschriebene Winterbereifung ist außerdem das Alpine-Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – entscheidend.
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  Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann die falsche Bereifung zudem Folgen für Haftung und Versicherung haben. Ob und in welchem Umfang Leistungen gekürzt werden können oder eine Mitschuld berücksichtigt wird, hängt vom konkreten Unfallhergang und den Versicherungsbedingungen ab.
</p>
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  Der Reifenwechsel ist zugleich ein guter Anlass für einen kurzen Wintercheck. Batterie, Beleuchtung und Scheibenwischer werden in der kalten und dunklen Jahreszeit besonders gefordert. Auch Frostschutz und Scheibenwaschanlage sollten kontrolliert werden. „Von O bis O“ ist deshalb keine gesetzliche Vorgabe – aber eine praktische Erinnerung, das Auto rechtzeitig winterfest zu machen.
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      <title>Pflegehilfsmittel: Vorsicht bei unerwarteten „Gratis“-Angeboten</title>
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      <ibs:title>Pflegehilfsmittel: Vorsicht bei unerwarteten „Gratis“-Angeboten</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung erhalten. Doch bei vermeintlich kostenlosen Pflegehilfsmittelboxen sollten Betroffene und Angehörige genau hinschauen. Die DAK-Gesundheit berichtet von unseriösen Anbietern, die das Abrechnungssystem gezielt ausnutzen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorsicht ist insbesondere bei unerwarteten Anrufen geboten. Nach Angaben der Krankenkasse werden Pflegebedürftige oder Angehörige teilweise mit einer kostenlosen Versorgung angesprochen. Anschließend können regelmäßige Lieferungen folgen, obwohl Betroffene nach eigener Wahrnehmung keinen entsprechenden Vertrag abschließen wollten oder bereits anderweitig mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch bei Online-Angeboten zur Unterstützung rund um Pflegegrad oder Pflegeleistungen sollten sensible Angaben nicht vorschnell herausgegeben werden. Dazu gehören insbesondere Gesundheitsdaten und elektronische Unterschriften. Bevor solche Daten übermittelt werden, sollte klar sein, welches Unternehmen dahintersteht, welche Leistung tatsächlich beauftragt wird und ob damit weitere Verträge verbunden sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer eine unerwartete Pflegehilfsmittelbox erhält oder auf seiner Abrechnung unbekannte Leistungen entdeckt, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen. Auch Angehörige können darauf achten, welche Lieferungen regelmäßig eintreffen und ob diese tatsächlich bestellt und benötigt werden. „Kostenlos“ bedeutet bei Pflegehilfsmitteln schließlich nicht, dass niemand dafür bezahlt – die Kosten werden bei berechtigtem Bezug von der Pflegeversicherung getragen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: DAK-Gesundheit, Bericht zur Fehlverhaltensbekämpfung 2024/2025.
</p>]]>
      </description>
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  Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung erhalten. Doch bei vermeintlich kostenlosen Pflegehilfsmittelboxen sollten Betroffene und Angehörige genau hinschauen. Die DAK-Gesundheit berichtet von unseriösen Anbietern, die das Abrechnungssystem gezielt ausnutzen.
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  Vorsicht ist insbesondere bei unerwarteten Anrufen geboten. Nach Angaben der Krankenkasse werden Pflegebedürftige oder Angehörige teilweise mit einer kostenlosen Versorgung angesprochen. Anschließend können regelmäßige Lieferungen folgen, obwohl Betroffene nach eigener Wahrnehmung keinen entsprechenden Vertrag abschließen wollten oder bereits anderweitig mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch bei Online-Angeboten zur Unterstützung rund um Pflegegrad oder Pflegeleistungen sollten sensible Angaben nicht vorschnell herausgegeben werden. Dazu gehören insbesondere Gesundheitsdaten und elektronische Unterschriften. Bevor solche Daten übermittelt werden, sollte klar sein, welches Unternehmen dahintersteht, welche Leistung tatsächlich beauftragt wird und ob damit weitere Verträge verbunden sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer eine unerwartete Pflegehilfsmittelbox erhält oder auf seiner Abrechnung unbekannte Leistungen entdeckt, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen. Auch Angehörige können darauf achten, welche Lieferungen regelmäßig eintreffen und ob diese tatsächlich bestellt und benötigt werden. „Kostenlos“ bedeutet bei Pflegehilfsmitteln schließlich nicht, dass niemand dafür bezahlt – die Kosten werden bei berechtigtem Bezug von der Pflegeversicherung getragen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: DAK-Gesundheit, Bericht zur Fehlverhaltensbekämpfung 2024/2025.
</p>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung erhalten. Doch bei vermeintlich kostenlosen Pflegehilfsmittelboxen sollten Betroffene und Angehörige genau hinschauen. Die DAK-Gesundheit berichtet von unseriösen Anbietern, die das Abrechnungssystem gezielt ausnutzen.]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung erhalten. Doch bei vermeintlich kostenlosen Pflegehilfsmittelboxen sollten Betroffene und Angehörige genau hinschauen. Die DAK-Gesundheit berichtet von unseriösen Anbietern, die das Abrechnungssystem gezielt ausnutzen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorsicht ist insbesondere bei unerwarteten Anrufen geboten. Nach Angaben der Krankenkasse werden Pflegebedürftige oder Angehörige teilweise mit einer kostenlosen Versorgung angesprochen. Anschließend können regelmäßige Lieferungen folgen, obwohl Betroffene nach eigener Wahrnehmung keinen entsprechenden Vertrag abschließen wollten oder bereits anderweitig mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch bei Online-Angeboten zur Unterstützung rund um Pflegegrad oder Pflegeleistungen sollten sensible Angaben nicht vorschnell herausgegeben werden. Dazu gehören insbesondere Gesundheitsdaten und elektronische Unterschriften. Bevor solche Daten übermittelt werden, sollte klar sein, welches Unternehmen dahintersteht, welche Leistung tatsächlich beauftragt wird und ob damit weitere Verträge verbunden sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer eine unerwartete Pflegehilfsmittelbox erhält oder auf seiner Abrechnung unbekannte Leistungen entdeckt, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen. Auch Angehörige können darauf achten, welche Lieferungen regelmäßig eintreffen und ob diese tatsächlich bestellt und benötigt werden. „Kostenlos“ bedeutet bei Pflegehilfsmitteln schließlich nicht, dass niemand dafür bezahlt – die Kosten werden bei berechtigtem Bezug von der Pflegeversicherung getragen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: DAK-Gesundheit, Bericht zur Fehlverhaltensbekämpfung 2024/2025.
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      <category domain="topic">Pflege</category>
      <category domain="tag">Verbraucher</category>
      <category domain="tag">Pflege</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
    </item>
    <item>
      <title>Anlagebetrug: So prüfen Sie Trading-Plattformen vor der ersten Einzahlung</title>
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      <ibs:title>Anlagebetrug: So prüfen Sie Trading-Plattformen vor der ersten Einzahlung</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Professionelle Internetseite, freundlicher Ansprechpartner und eine deutsche Telefonnummer: All das bedeutet noch nicht, dass eine vermeintliche Trading-Plattform seriös ist. Die „Operation Herakles“ zeigt die Dimension des Problems. Allein innerhalb von drei Monaten ließen deutsche Behörden mehr als 9.000 Rufnummern abschalten, die mutmaßlich für Betrugsstraftaten genutzt wurden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders vorsichtig sollten Anleger werden, wenn hohe oder schnelle Gewinne versprochen werden und sie zu einer raschen Einzahlung gedrängt werden. Auch die Aufforderung, Zugangsdaten zum Onlinebanking oder Depot herauszugeben oder Kopien von Ausweisdokumenten und Zahlungskarten zu übermitteln, ist ein Warnsignal. Bevor Geld fließt, sollte deshalb unabhängig geprüft werden, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein wichtiger Anhaltspunkt ist die Zulassung des Anbieters. Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Anleger können in den Unternehmensdatenbanken der BaFin prüfen, ob ein Anbieter dort geführt wird. Dabei sollte nicht allein der angegebene Firmenname verglichen werden: Betrüger können Namen oder Angaben tatsächlich existierender Unternehmen missbrauchen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer bereits Geld überwiesen hat und einen Betrug vermutet, sollte nicht auf weitere Zahlungsforderungen eingehen. Stattdessen empfiehlt es sich, möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, Belege und Kommunikation zu sichern und den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Besondere Vorsicht ist auch bei angeblichen Helfern geboten, die später versprechen, verlorenes Geld gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, BaFin und weitere an der „Operation Herakles“ beteiligte Behörden.
</p>]]>
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  Professionelle Internetseite, freundlicher Ansprechpartner und eine deutsche Telefonnummer: All das bedeutet noch nicht, dass eine vermeintliche Trading-Plattform seriös ist. Die „Operation Herakles“ zeigt die Dimension des Problems. Allein innerhalb von drei Monaten ließen deutsche Behörden mehr als 9.000 Rufnummern abschalten, die mutmaßlich für Betrugsstraftaten genutzt wurden.
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  Besonders vorsichtig sollten Anleger werden, wenn hohe oder schnelle Gewinne versprochen werden und sie zu einer raschen Einzahlung gedrängt werden. Auch die Aufforderung, Zugangsdaten zum Onlinebanking oder Depot herauszugeben oder Kopien von Ausweisdokumenten und Zahlungskarten zu übermitteln, ist ein Warnsignal. Bevor Geld fließt, sollte deshalb unabhängig geprüft werden, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht.
</p>
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  Ein wichtiger Anhaltspunkt ist die Zulassung des Anbieters. Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Anleger können in den Unternehmensdatenbanken der BaFin prüfen, ob ein Anbieter dort geführt wird. Dabei sollte nicht allein der angegebene Firmenname verglichen werden: Betrüger können Namen oder Angaben tatsächlich existierender Unternehmen missbrauchen.
</p>
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  Wer bereits Geld überwiesen hat und einen Betrug vermutet, sollte nicht auf weitere Zahlungsforderungen eingehen. Stattdessen empfiehlt es sich, möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, Belege und Kommunikation zu sichern und den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Besondere Vorsicht ist auch bei angeblichen Helfern geboten, die später versprechen, verlorenes Geld gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen.
</p>
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  Quelle: Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, BaFin und weitere an der „Operation Herakles“ beteiligte Behörden.
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  Professionelle Internetseite, freundlicher Ansprechpartner und eine deutsche Telefonnummer: All das bedeutet noch nicht, dass eine vermeintliche Trading-Plattform seriös ist. Die „Operation Herakles“ zeigt die Dimension des Problems. Allein innerhalb von drei Monaten ließen deutsche Behörden mehr als 9.000 Rufnummern abschalten, die mutmaßlich für Betrugsstraftaten genutzt wurden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders vorsichtig sollten Anleger werden, wenn hohe oder schnelle Gewinne versprochen werden und sie zu einer raschen Einzahlung gedrängt werden. Auch die Aufforderung, Zugangsdaten zum Onlinebanking oder Depot herauszugeben oder Kopien von Ausweisdokumenten und Zahlungskarten zu übermitteln, ist ein Warnsignal. Bevor Geld fließt, sollte deshalb unabhängig geprüft werden, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein wichtiger Anhaltspunkt ist die Zulassung des Anbieters. Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Anleger können in den Unternehmensdatenbanken der BaFin prüfen, ob ein Anbieter dort geführt wird. Dabei sollte nicht allein der angegebene Firmenname verglichen werden: Betrüger können Namen oder Angaben tatsächlich existierender Unternehmen missbrauchen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer bereits Geld überwiesen hat und einen Betrug vermutet, sollte nicht auf weitere Zahlungsforderungen eingehen. Stattdessen empfiehlt es sich, möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, Belege und Kommunikation zu sichern und den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Besondere Vorsicht ist auch bei angeblichen Helfern geboten, die später versprechen, verlorenes Geld gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen.
</p>
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  Quelle: Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, BaFin und weitere an der „Operation Herakles“ beteiligte Behörden.
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    </item>
    <item>
      <title>Wertsachen im Urlaub: Wann die Versicherung zahlt</title>
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      <ibs:title>Wertsachen im Urlaub: Wann die Versicherung zahlt</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Teure Uhr, Schmuck, Kamera oder Designertasche kommen mit in den Urlaub – doch der Versicherungsschutz reist nicht automatisch unbegrenzt mit. Wer wertvolle Gegenstände mitnimmt, sollte deshalb vor der Abreise prüfen, ob und in welcher Höhe sie außerhalb der eigenen Wohnung versichert sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein erster Blick gilt der Hausratversicherung. Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat vorübergehend auch außerhalb der eigenen vier Wände geschützt sein. Entscheidend sind jedoch die Vertragsbedingungen. Für Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten, und nicht jeder Verlust ist versichert. Wird eine Uhr beispielsweise einfach verlegt oder geht eine Tasche verloren, besteht deshalb nicht automatisch Versicherungsschutz. Auch bei einem Diebstahl kommt es darauf an, was genau passiert ist und welche Risiken der Vertrag abdeckt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vor der Reise empfiehlt sich daher ein kurzer Check: Welche wertvollen Gegenstände nehme ich mit? Wie hoch ist ihr aktueller Wert? Welche Entschädigungsgrenzen enthält mein Vertrag und gilt der Schutz auch am Reiseziel? Rechnungen, Zertifikate, Fotos oder andere Wertnachweise können im Schadenfall helfen und sollten sicher aufbewahrt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorsicht ist außerdem bei Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken sinnvoll. Bilder von wertvollen Gegenständen müssen nicht gleichzeitig verraten, wo sich ihr Besitzer gerade aufhält. Standortinformationen lassen sich deaktivieren, Urlaubsbilder können auch erst später veröffentlicht werden. Wer mit Wertsachen reist, sollte deshalb nicht nur ans sichere Verstauen denken, sondern bereits vor der Abfahrt klären, was bei Diebstahl oder Beschädigung tatsächlich versichert wäre.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Hiscox, Umfrage unter 154 Personen in Deutschland, die regelmäßig Gegenstände im Wert von mindestens 1.000 Euro mit auf Reisen nehmen; Befragung durch Appinio, Juli 2026.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Teure Uhr, Schmuck, Kamera oder Designertasche kommen mit in den Urlaub – doch der Versicherungsschutz reist nicht automatisch unbegrenzt mit. Wer wertvolle Gegenstände mitnimmt, sollte deshalb vor der Abreise prüfen, ob und in welcher Höhe sie außerhalb der eigenen Wohnung versichert sind.
</p>
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  Ein erster Blick gilt der Hausratversicherung. Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat vorübergehend auch außerhalb der eigenen vier Wände geschützt sein. Entscheidend sind jedoch die Vertragsbedingungen. Für Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten, und nicht jeder Verlust ist versichert. Wird eine Uhr beispielsweise einfach verlegt oder geht eine Tasche verloren, besteht deshalb nicht automatisch Versicherungsschutz. Auch bei einem Diebstahl kommt es darauf an, was genau passiert ist und welche Risiken der Vertrag abdeckt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vor der Reise empfiehlt sich daher ein kurzer Check: Welche wertvollen Gegenstände nehme ich mit? Wie hoch ist ihr aktueller Wert? Welche Entschädigungsgrenzen enthält mein Vertrag und gilt der Schutz auch am Reiseziel? Rechnungen, Zertifikate, Fotos oder andere Wertnachweise können im Schadenfall helfen und sollten sicher aufbewahrt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorsicht ist außerdem bei Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken sinnvoll. Bilder von wertvollen Gegenständen müssen nicht gleichzeitig verraten, wo sich ihr Besitzer gerade aufhält. Standortinformationen lassen sich deaktivieren, Urlaubsbilder können auch erst später veröffentlicht werden. Wer mit Wertsachen reist, sollte deshalb nicht nur ans sichere Verstauen denken, sondern bereits vor der Abfahrt klären, was bei Diebstahl oder Beschädigung tatsächlich versichert wäre.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Hiscox, Umfrage unter 154 Personen in Deutschland, die regelmäßig Gegenstände im Wert von mindestens 1.000 Euro mit auf Reisen nehmen; Befragung durch Appinio, Juli 2026.
</p>]]>
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  Teure Uhr, Schmuck, Kamera oder Designertasche kommen mit in den Urlaub – doch der Versicherungsschutz reist nicht automatisch unbegrenzt mit. Wer wertvolle Gegenstände mitnimmt, sollte deshalb vor der Abreise prüfen, ob und in welcher Höhe sie außerhalb der eigenen Wohnung versichert sind.
</p>
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  Ein erster Blick gilt der Hausratversicherung. Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat vorübergehend auch außerhalb der eigenen vier Wände geschützt sein. Entscheidend sind jedoch die Vertragsbedingungen. Für Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten, und nicht jeder Verlust ist versichert. Wird eine Uhr beispielsweise einfach verlegt oder geht eine Tasche verloren, besteht deshalb nicht automatisch Versicherungsschutz. Auch bei einem Diebstahl kommt es darauf an, was genau passiert ist und welche Risiken der Vertrag abdeckt.
</p>
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  Vor der Reise empfiehlt sich daher ein kurzer Check: Welche wertvollen Gegenstände nehme ich mit? Wie hoch ist ihr aktueller Wert? Welche Entschädigungsgrenzen enthält mein Vertrag und gilt der Schutz auch am Reiseziel? Rechnungen, Zertifikate, Fotos oder andere Wertnachweise können im Schadenfall helfen und sollten sicher aufbewahrt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorsicht ist außerdem bei Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken sinnvoll. Bilder von wertvollen Gegenständen müssen nicht gleichzeitig verraten, wo sich ihr Besitzer gerade aufhält. Standortinformationen lassen sich deaktivieren, Urlaubsbilder können auch erst später veröffentlicht werden. Wer mit Wertsachen reist, sollte deshalb nicht nur ans sichere Verstauen denken, sondern bereits vor der Abfahrt klären, was bei Diebstahl oder Beschädigung tatsächlich versichert wäre.
</p>
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  Quelle: Hiscox, Umfrage unter 154 Personen in Deutschland, die regelmäßig Gegenstände im Wert von mindestens 1.000 Euro mit auf Reisen nehmen; Befragung durch Appinio, Juli 2026.
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      <category domain="topic">Reise</category>
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      <title>Jobwechsel: Worauf es neben dem Gehalt ankommt</title>
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      <ibs:title>Jobwechsel: Worauf es neben dem Gehalt ankommt</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Gehalt, Urlaubstage und Arbeitszeit sind beim Vergleich von Stellenangeboten schnell erfasst. Doch gerade bei einem Job, der mehrere Jahre passen soll, lohnt sich der Blick auf weniger offensichtliche Punkte. Eine aktuelle YouGov-Befragung unter 18- bis 35-Jährigen zeigt: Berufliche Entwicklung, Eigenverantwortung und flexible Arbeitsbedingungen haben für junge Beschäftigte einen hohen Stellenwert.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig sind Entwicklungsmöglichkeiten: 84 Prozent der Befragten bewerten sie als wichtig oder sehr wichtig, 67 Prozent legen Wert auf konkrete Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote. Wer einen neuen Job sucht, kann deshalb schon im Bewerbungsgespräch nachfragen: Welche Weiterbildungen werden angeboten und bezahlt? Gibt es klare Entwicklungsmöglichkeiten? Und nach welchen Kriterien können Mitarbeiter mehr Verantwortung übernehmen oder ihr Gehalt steigern?
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Gestaltung des Arbeitsalltags gehört auf die persönliche Checkliste. Jeweils 83 Prozent möchten ihre Arbeit möglichst selbst gestalten beziehungsweise eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können, 82 Prozent legen Wert auf flexible Arbeitszeiten. Gleichzeitig spielt Leistung weiterhin eine große Rolle: 71 Prozent finden es wichtig, ihr Einkommen etwa durch Bonuszahlungen oder Provisionen selbst beeinflussen zu können.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein höheres Gehalt allein macht ein Stellenangebot deshalb nicht automatisch attraktiver. Vor einem Wechsel lohnt es sich, Vergütung, Weiterbildung, Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitszeit und persönlichen Gestaltungsspielraum gemeinsam zu betrachten. Und manches lässt sich besser vor Vertragsabschluss klären als nach dem ersten Arbeitstag.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Select, Befragung von 1.015 Personen zwischen 18 und 35 Jahren, August 2026.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Gehalt, Urlaubstage und Arbeitszeit sind beim Vergleich von Stellenangeboten schnell erfasst. Doch gerade bei einem Job, der mehrere Jahre passen soll, lohnt sich der Blick auf weniger offensichtliche Punkte. Eine aktuelle YouGov-Befragung unter 18- bis 35-Jährigen zeigt: Berufliche Entwicklung, Eigenverantwortung und flexible Arbeitsbedingungen haben für junge Beschäftigte einen hohen Stellenwert.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig sind Entwicklungsmöglichkeiten: 84 Prozent der Befragten bewerten sie als wichtig oder sehr wichtig, 67 Prozent legen Wert auf konkrete Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote. Wer einen neuen Job sucht, kann deshalb schon im Bewerbungsgespräch nachfragen: Welche Weiterbildungen werden angeboten und bezahlt? Gibt es klare Entwicklungsmöglichkeiten? Und nach welchen Kriterien können Mitarbeiter mehr Verantwortung übernehmen oder ihr Gehalt steigern?
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Gestaltung des Arbeitsalltags gehört auf die persönliche Checkliste. Jeweils 83 Prozent möchten ihre Arbeit möglichst selbst gestalten beziehungsweise eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können, 82 Prozent legen Wert auf flexible Arbeitszeiten. Gleichzeitig spielt Leistung weiterhin eine große Rolle: 71 Prozent finden es wichtig, ihr Einkommen etwa durch Bonuszahlungen oder Provisionen selbst beeinflussen zu können.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein höheres Gehalt allein macht ein Stellenangebot deshalb nicht automatisch attraktiver. Vor einem Wechsel lohnt es sich, Vergütung, Weiterbildung, Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitszeit und persönlichen Gestaltungsspielraum gemeinsam zu betrachten. Und manches lässt sich besser vor Vertragsabschluss klären als nach dem ersten Arbeitstag.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Select, Befragung von 1.015 Personen zwischen 18 und 35 Jahren, August 2026.
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  Gehalt, Urlaubstage und Arbeitszeit sind beim Vergleich von Stellenangeboten schnell erfasst. Doch gerade bei einem Job, der mehrere Jahre passen soll, lohnt sich der Blick auf weniger offensichtliche Punkte. Eine aktuelle YouGov-Befragung unter 18- bis 35-Jährigen zeigt: Berufliche Entwicklung, Eigenverantwortung und flexible Arbeitsbedingungen haben für junge Beschäftigte einen hohen Stellenwert.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig sind Entwicklungsmöglichkeiten: 84 Prozent der Befragten bewerten sie als wichtig oder sehr wichtig, 67 Prozent legen Wert auf konkrete Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote. Wer einen neuen Job sucht, kann deshalb schon im Bewerbungsgespräch nachfragen: Welche Weiterbildungen werden angeboten und bezahlt? Gibt es klare Entwicklungsmöglichkeiten? Und nach welchen Kriterien können Mitarbeiter mehr Verantwortung übernehmen oder ihr Gehalt steigern?
</p>
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  Auch die Gestaltung des Arbeitsalltags gehört auf die persönliche Checkliste. Jeweils 83 Prozent möchten ihre Arbeit möglichst selbst gestalten beziehungsweise eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können, 82 Prozent legen Wert auf flexible Arbeitszeiten. Gleichzeitig spielt Leistung weiterhin eine große Rolle: 71 Prozent finden es wichtig, ihr Einkommen etwa durch Bonuszahlungen oder Provisionen selbst beeinflussen zu können.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein höheres Gehalt allein macht ein Stellenangebot deshalb nicht automatisch attraktiver. Vor einem Wechsel lohnt es sich, Vergütung, Weiterbildung, Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitszeit und persönlichen Gestaltungsspielraum gemeinsam zu betrachten. Und manches lässt sich besser vor Vertragsabschluss klären als nach dem ersten Arbeitstag.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: YouGov im Auftrag von Swiss Life Select, Befragung von 1.015 Personen zwischen 18 und 35 Jahren, August 2026.
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      <title>Cyberangriff: Was kleine Unternehmen vorher klären sollten</title>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Cyberangriff ist für kleine Unternehmen nicht nur ein IT-Problem. Fallen Rechner, Kassensysteme oder Kundendaten aus, kann schnell der gesamte Betrieb stillstehen. Laut Hiscox Cyber Readiness Report 2026 wurde fast jedes dritte untersuchte kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland innerhalb eines Jahres erfolgreich angegriffen. Betroffene Betriebe waren anschließend im Durchschnitt rund 42 Stunden nicht arbeitsfähig.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Deshalb sollten auch Selbstständige und kleinere Betriebe einen Notfallplan haben. Wichtig ist zunächst, regelmäßig Sicherungskopien wichtiger Daten anzulegen und diese so aufzubewahren, dass sie bei einem Angriff nicht ebenfalls verschlüsselt werden können. Zugriffsrechte sollten auf das Notwendige begrenzt, Software aktuell gehalten und Mitarbeiter für verdächtige E-Mails und Zahlungsaufforderungen sensibilisiert werden. Denn zu den häufigsten erfolgreichen Angriffen zählt inzwischen Finanzbetrug, bei dem beispielsweise Zahlungen auf falsche Konten umgeleitet werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch der Versicherungsschutz sollte geprüft werden. Eine Cyberversicherung kann je nach Vertrag beispielsweise Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen oder die Abwehr von Haftungsansprüchen übernehmen. Entscheidend ist aber nicht allein, ob eine Police vorhanden ist: Unternehmen sollten wissen, welche Schäden versichert sind, welche Sicherheitsmaßnahmen der Versicherer voraussetzt und wen sie im Ernstfall sofort kontaktieren müssen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein solcher Notfallplan sollte nicht erst gesucht werden, wenn die Rechner bereits ausgefallen sind. Ansprechpartner beim IT-Dienstleister und Versicherer, wichtige Telefonnummern sowie die nächsten Schritte nach einem Angriff gehören deshalb auch außerhalb des eigenen IT-Systems griffbereit abgelegt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Hiscox Cyber Readiness Report 2026.
</p>]]>
      </description>
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  Ein Cyberangriff ist für kleine Unternehmen nicht nur ein IT-Problem. Fallen Rechner, Kassensysteme oder Kundendaten aus, kann schnell der gesamte Betrieb stillstehen. Laut Hiscox Cyber Readiness Report 2026 wurde fast jedes dritte untersuchte kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland innerhalb eines Jahres erfolgreich angegriffen. Betroffene Betriebe waren anschließend im Durchschnitt rund 42 Stunden nicht arbeitsfähig.
</p>
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  Deshalb sollten auch Selbstständige und kleinere Betriebe einen Notfallplan haben. Wichtig ist zunächst, regelmäßig Sicherungskopien wichtiger Daten anzulegen und diese so aufzubewahren, dass sie bei einem Angriff nicht ebenfalls verschlüsselt werden können. Zugriffsrechte sollten auf das Notwendige begrenzt, Software aktuell gehalten und Mitarbeiter für verdächtige E-Mails und Zahlungsaufforderungen sensibilisiert werden. Denn zu den häufigsten erfolgreichen Angriffen zählt inzwischen Finanzbetrug, bei dem beispielsweise Zahlungen auf falsche Konten umgeleitet werden.
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  Auch der Versicherungsschutz sollte geprüft werden. Eine Cyberversicherung kann je nach Vertrag beispielsweise Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen oder die Abwehr von Haftungsansprüchen übernehmen. Entscheidend ist aber nicht allein, ob eine Police vorhanden ist: Unternehmen sollten wissen, welche Schäden versichert sind, welche Sicherheitsmaßnahmen der Versicherer voraussetzt und wen sie im Ernstfall sofort kontaktieren müssen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein solcher Notfallplan sollte nicht erst gesucht werden, wenn die Rechner bereits ausgefallen sind. Ansprechpartner beim IT-Dienstleister und Versicherer, wichtige Telefonnummern sowie die nächsten Schritte nach einem Angriff gehören deshalb auch außerhalb des eigenen IT-Systems griffbereit abgelegt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Hiscox Cyber Readiness Report 2026.
</p>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Ein Cyberangriff ist für kleine Unternehmen nicht nur ein IT-Problem. Fallen Rechner, Kassensysteme oder Kundendaten aus, kann schnell der gesamte Betrieb stillstehen. Laut Hiscox Cyber Readiness Report 2026 wurde fast jedes dritte untersuchte kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland innerhalb eines Jahres erfolgreich angegriffen. Betroffene Betriebe waren anschließend im Durchschnitt rund 42 Stunden nicht arbeitsfähig.]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Cyberangriff ist für kleine Unternehmen nicht nur ein IT-Problem. Fallen Rechner, Kassensysteme oder Kundendaten aus, kann schnell der gesamte Betrieb stillstehen. Laut Hiscox Cyber Readiness Report 2026 wurde fast jedes dritte untersuchte kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland innerhalb eines Jahres erfolgreich angegriffen. Betroffene Betriebe waren anschließend im Durchschnitt rund 42 Stunden nicht arbeitsfähig.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Deshalb sollten auch Selbstständige und kleinere Betriebe einen Notfallplan haben. Wichtig ist zunächst, regelmäßig Sicherungskopien wichtiger Daten anzulegen und diese so aufzubewahren, dass sie bei einem Angriff nicht ebenfalls verschlüsselt werden können. Zugriffsrechte sollten auf das Notwendige begrenzt, Software aktuell gehalten und Mitarbeiter für verdächtige E-Mails und Zahlungsaufforderungen sensibilisiert werden. Denn zu den häufigsten erfolgreichen Angriffen zählt inzwischen Finanzbetrug, bei dem beispielsweise Zahlungen auf falsche Konten umgeleitet werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch der Versicherungsschutz sollte geprüft werden. Eine Cyberversicherung kann je nach Vertrag beispielsweise Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen oder die Abwehr von Haftungsansprüchen übernehmen. Entscheidend ist aber nicht allein, ob eine Police vorhanden ist: Unternehmen sollten wissen, welche Schäden versichert sind, welche Sicherheitsmaßnahmen der Versicherer voraussetzt und wen sie im Ernstfall sofort kontaktieren müssen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein solcher Notfallplan sollte nicht erst gesucht werden, wenn die Rechner bereits ausgefallen sind. Ansprechpartner beim IT-Dienstleister und Versicherer, wichtige Telefonnummern sowie die nächsten Schritte nach einem Angriff gehören deshalb auch außerhalb des eigenen IT-Systems griffbereit abgelegt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Hiscox Cyber Readiness Report 2026.
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      <category domain="topic">Gewerbe</category>
      <category domain="tag">Cyber</category>
      <category domain="tag">Selbstständige</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
      <category domain="tag">KMU</category>
      <category domain="tag">Gewerbe</category>
    </item>
    <item>
      <title>Kfz-Versicherung: So lässt sich der Beitrag auch ohne Wechsel senken</title>
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      <ibs:title>Kfz-Versicherung: So lässt sich der Beitrag auch ohne Wechsel senken</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 14 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate/>
      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, muss nicht immer gleich den Anbieter wechseln. Oft lohnt sich zunächst ein Blick in den bestehenden Vertrag. Denn Fahrleistung, Fahrerkreis oder andere Angaben stammen möglicherweise noch aus einer Lebenssituation, die längst nicht mehr aktuell ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders viel kann der Fahrerkreis ausmachen. Fährt beispielsweise ein 18-Jähriger das Familienauto nicht mehr, kann seine Herausnahme aus dem Vertrag den Beitrag deutlich reduzieren. Auch weniger gefahrene Kilometer können Geld sparen: Eine aktuelle Verivox-Auswertung kommt bei einer Verringerung der jährlichen Fahrleistung von 15.000 auf 12.000 Kilometer auf durchschnittlich sieben Prozent Ersparnis, bei 10.000 Kilometern auf elf Prozent. Wichtig ist allerdings: Fahrerkreis und Kilometerleistung dürfen nicht nur auf dem Papier reduziert werden. Die Angaben müssen der tatsächlichen Nutzung des Autos entsprechen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weitere Sparmöglichkeiten sind mit einer bewussten Entscheidung verbunden. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt zwar den Kaskobeitrag, erhöht dafür aber die Kosten, die Versicherte im Schadenfall selbst tragen müssen. Auch eine Werkstattbindung kann den Beitrag reduzieren, schränkt bei einem Kaskoschaden jedoch die freie Werkstattwahl ein. Wer seinen Versicherungsbeitrag jährlich statt monatlich zahlt, kann ebenfalls günstiger fahren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Deshalb lohnt sich ein jährlicher Vertragscheck: Wie viele Kilometer fahre ich tatsächlich? Wer nutzt das Auto noch? Passt die Selbstbeteiligung zu meinen finanziellen Möglichkeiten? Und benötige ich freie Werkstattwahl? Erst wenn diese Angaben stimmen, lässt sich sinnvoll beurteilen, ob sich zusätzlich ein Tarif- oder Anbieterwechsel lohnt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Verivox, Kfz-Versicherungsindex 2026.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, muss nicht immer gleich den Anbieter wechseln. Oft lohnt sich zunächst ein Blick in den bestehenden Vertrag. Denn Fahrleistung, Fahrerkreis oder andere Angaben stammen möglicherweise noch aus einer Lebenssituation, die längst nicht mehr aktuell ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders viel kann der Fahrerkreis ausmachen. Fährt beispielsweise ein 18-Jähriger das Familienauto nicht mehr, kann seine Herausnahme aus dem Vertrag den Beitrag deutlich reduzieren. Auch weniger gefahrene Kilometer können Geld sparen: Eine aktuelle Verivox-Auswertung kommt bei einer Verringerung der jährlichen Fahrleistung von 15.000 auf 12.000 Kilometer auf durchschnittlich sieben Prozent Ersparnis, bei 10.000 Kilometern auf elf Prozent. Wichtig ist allerdings: Fahrerkreis und Kilometerleistung dürfen nicht nur auf dem Papier reduziert werden. Die Angaben müssen der tatsächlichen Nutzung des Autos entsprechen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weitere Sparmöglichkeiten sind mit einer bewussten Entscheidung verbunden. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt zwar den Kaskobeitrag, erhöht dafür aber die Kosten, die Versicherte im Schadenfall selbst tragen müssen. Auch eine Werkstattbindung kann den Beitrag reduzieren, schränkt bei einem Kaskoschaden jedoch die freie Werkstattwahl ein. Wer seinen Versicherungsbeitrag jährlich statt monatlich zahlt, kann ebenfalls günstiger fahren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Deshalb lohnt sich ein jährlicher Vertragscheck: Wie viele Kilometer fahre ich tatsächlich? Wer nutzt das Auto noch? Passt die Selbstbeteiligung zu meinen finanziellen Möglichkeiten? Und benötige ich freie Werkstattwahl? Erst wenn diese Angaben stimmen, lässt sich sinnvoll beurteilen, ob sich zusätzlich ein Tarif- oder Anbieterwechsel lohnt.
</p>
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  Quelle: Verivox, Kfz-Versicherungsindex 2026.
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  Wer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, muss nicht immer gleich den Anbieter wechseln. Oft lohnt sich zunächst ein Blick in den bestehenden Vertrag. Denn Fahrleistung, Fahrerkreis oder andere Angaben stammen möglicherweise noch aus einer Lebenssituation, die längst nicht mehr aktuell ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders viel kann der Fahrerkreis ausmachen. Fährt beispielsweise ein 18-Jähriger das Familienauto nicht mehr, kann seine Herausnahme aus dem Vertrag den Beitrag deutlich reduzieren. Auch weniger gefahrene Kilometer können Geld sparen: Eine aktuelle Verivox-Auswertung kommt bei einer Verringerung der jährlichen Fahrleistung von 15.000 auf 12.000 Kilometer auf durchschnittlich sieben Prozent Ersparnis, bei 10.000 Kilometern auf elf Prozent. Wichtig ist allerdings: Fahrerkreis und Kilometerleistung dürfen nicht nur auf dem Papier reduziert werden. Die Angaben müssen der tatsächlichen Nutzung des Autos entsprechen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weitere Sparmöglichkeiten sind mit einer bewussten Entscheidung verbunden. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt zwar den Kaskobeitrag, erhöht dafür aber die Kosten, die Versicherte im Schadenfall selbst tragen müssen. Auch eine Werkstattbindung kann den Beitrag reduzieren, schränkt bei einem Kaskoschaden jedoch die freie Werkstattwahl ein. Wer seinen Versicherungsbeitrag jährlich statt monatlich zahlt, kann ebenfalls günstiger fahren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Deshalb lohnt sich ein jährlicher Vertragscheck: Wie viele Kilometer fahre ich tatsächlich? Wer nutzt das Auto noch? Passt die Selbstbeteiligung zu meinen finanziellen Möglichkeiten? Und benötige ich freie Werkstattwahl? Erst wenn diese Angaben stimmen, lässt sich sinnvoll beurteilen, ob sich zusätzlich ein Tarif- oder Anbieterwechsel lohnt.
</p>
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  Quelle: Verivox, Kfz-Versicherungsindex 2026.
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      <category domain="topic">Auto</category>
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      <category domain="tag">Wochenkurier</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
      <category domain="tag">Kfz-Versicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsschutzversicherung: Wann sie zahlt – und worauf Versicherte achten sollten</title>
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      <ibs:title>Rechtsschutzversicherung: Wann sie zahlt – und worauf Versicherte achten sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ob Streit mit dem Vermieter, Ärger im Job oder ein Verkehrsunfall: Rechtliche Auseinandersetzungen können schnell teuer werden. 5,1 Millionen Rechtsschutzfälle wurden 2025 bei den Versicherern registriert. Doch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch jeden Streit. Entscheidend ist, welche Bereiche im Vertrag abgesichert sind – und wann der Konflikt begonnen hat.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Rechtsschutzversicherung wird in Deutschland häufig genutzt. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) standen 2025 rund 26,2 Millionen Verträgen insgesamt 5,1 Millionen Schadenfälle gegenüber. Zehn Jahre zuvor waren es noch 21,8 Millionen Verträge und vier Millionen Leistungsfälle.<br/>
  Damit ist der Vertragsbestand seit 2015 um rund 20 Prozent gewachsen, die Zahl der Leistungsfälle sogar um 28 Prozent. Insgesamt zahlten die Rechtsschutzversicherer 2025 rund 4,1 Milliarden Euro für Versicherungsfälle. Rund 60 Prozent der deutschen Haushalte verfügen laut GDV über eine Rechtsschutzversicherung.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Kommt es zu einem versicherten Rechtsstreit, kann die Rechtsschutzversicherung insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Je nach Verfahren können auch Ausgaben für Sachverständige oder weitere Verfahrenskosten hinzukommen.<br/>
  Welche Streitigkeiten abgesichert sind, hängt jedoch vom Vertrag ab. Rechtsschutz lässt sich für unterschiedliche Lebensbereiche vereinbaren. Dazu gehören beispielsweise:
</p>
<ul xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <li>Privatrechtsschutz, etwa für bestimmte Streitigkeiten aus dem privaten Alltag,
  </li>
  <li>Berufsrechtsschutz, beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber,
  </li>
  <li>Verkehrsrechtsschutz, etwa nach einem Verkehrsunfall,
  </li>
  <li>Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, beispielsweise bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern.
  </li>
</ul>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Verbraucher sollten deshalb nicht allein darauf achten, ob sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sondern welche Bausteine ihr Vertrag tatsächlich enthält.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org"/>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bereits bestehender Streit ist in der Regel nicht versicherbar
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem ein Konflikt entstanden ist. Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich grundsätzlich nicht erst dann abschließen, wenn der Rechtsstreit bereits absehbar oder eingetreten ist.<br/>
  Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gelten zudem Wartezeiten. Zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des Versicherungsschutzes können beispielsweise mehrere Monate liegen. Je nach Rechtsbereich und Tarif gibt es allerdings auch Leistungen ohne Wartezeit.<br/>
  Wer einen Vertrag abschließt, sollte deshalb prüfen, ab wann der Versicherungsschutz gilt und welche Ereignisse der Versicherer als Beginn eines Rechtsschutzfalls betrachtet. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist wichtig: Sie bestimmt, welchen Teil der Kosten Versicherte im Rechtsschutzfall selbst tragen müssen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wenig aussichtsreich bedeutet nicht automatisch ohne Versicherungsschutz
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Interessant ist auch eine Zahl des GDV zur Prüfung von Deckungsanfragen. Weniger als 0,3 Prozent der Anfragen wurden 2025 wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. Ein möglicherweise schwieriges Verfahren ist demnach nicht automatisch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Zahl sollte allerdings nicht mit der gesamten Ablehnungsquote verwechselt werden. Sie erfasst ausschließlich Ablehnungen wegen fehlender Erfolgsaussichten. Zudem basiert sie auf einer Umfrage unter GDV-Mitgliedsunternehmen, die zusammen einen Marktanteil von 50,06 Prozent repräsentieren.<br/>
  Ob ein konkreter Rechtsstreit übernommen wird, hängt letztlich von den Versicherungsbedingungen und dem jeweiligen Fall ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Angaben für das Jahr 2025
</p>]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ob Streit mit dem Vermieter, Ärger im Job oder ein Verkehrsunfall: Rechtliche Auseinandersetzungen können schnell teuer werden. 5,1 Millionen Rechtsschutzfälle wurden 2025 bei den Versicherern registriert. Doch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch jeden Streit. Entscheidend ist, welche Bereiche im Vertrag abgesichert sind – und wann der Konflikt begonnen hat.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Rechtsschutzversicherung wird in Deutschland häufig genutzt. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) standen 2025 rund 26,2 Millionen Verträgen insgesamt 5,1 Millionen Schadenfälle gegenüber. Zehn Jahre zuvor waren es noch 21,8 Millionen Verträge und vier Millionen Leistungsfälle.<br/>
  Damit ist der Vertragsbestand seit 2015 um rund 20 Prozent gewachsen, die Zahl der Leistungsfälle sogar um 28 Prozent. Insgesamt zahlten die Rechtsschutzversicherer 2025 rund 4,1 Milliarden Euro für Versicherungsfälle. Rund 60 Prozent der deutschen Haushalte verfügen laut GDV über eine Rechtsschutzversicherung.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Kommt es zu einem versicherten Rechtsstreit, kann die Rechtsschutzversicherung insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Je nach Verfahren können auch Ausgaben für Sachverständige oder weitere Verfahrenskosten hinzukommen.<br/>
  Welche Streitigkeiten abgesichert sind, hängt jedoch vom Vertrag ab. Rechtsschutz lässt sich für unterschiedliche Lebensbereiche vereinbaren. Dazu gehören beispielsweise:
</p>
<ul xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <li>Privatrechtsschutz, etwa für bestimmte Streitigkeiten aus dem privaten Alltag,
  </li>
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  </li>
  <li>Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, beispielsweise bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern.
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  Verbraucher sollten deshalb nicht allein darauf achten, ob sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sondern welche Bausteine ihr Vertrag tatsächlich enthält.
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  Bereits bestehender Streit ist in der Regel nicht versicherbar
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  Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem ein Konflikt entstanden ist. Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich grundsätzlich nicht erst dann abschließen, wenn der Rechtsstreit bereits absehbar oder eingetreten ist.<br/>
  Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gelten zudem Wartezeiten. Zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des Versicherungsschutzes können beispielsweise mehrere Monate liegen. Je nach Rechtsbereich und Tarif gibt es allerdings auch Leistungen ohne Wartezeit.<br/>
  Wer einen Vertrag abschließt, sollte deshalb prüfen, ab wann der Versicherungsschutz gilt und welche Ereignisse der Versicherer als Beginn eines Rechtsschutzfalls betrachtet. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist wichtig: Sie bestimmt, welchen Teil der Kosten Versicherte im Rechtsschutzfall selbst tragen müssen.
</p>
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  Wenig aussichtsreich bedeutet nicht automatisch ohne Versicherungsschutz
</h3>
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  Interessant ist auch eine Zahl des GDV zur Prüfung von Deckungsanfragen. Weniger als 0,3 Prozent der Anfragen wurden 2025 wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. Ein möglicherweise schwieriges Verfahren ist demnach nicht automatisch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Zahl sollte allerdings nicht mit der gesamten Ablehnungsquote verwechselt werden. Sie erfasst ausschließlich Ablehnungen wegen fehlender Erfolgsaussichten. Zudem basiert sie auf einer Umfrage unter GDV-Mitgliedsunternehmen, die zusammen einen Marktanteil von 50,06 Prozent repräsentieren.<br/>
  Ob ein konkreter Rechtsstreit übernommen wird, hängt letztlich von den Versicherungsbedingungen und dem jeweiligen Fall ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen.
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  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Angaben für das Jahr 2025
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</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Rechtsschutzversicherung wird in Deutschland häufig genutzt. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) standen 2025 rund 26,2 Millionen Verträgen insgesamt 5,1 Millionen Schadenfälle gegenüber. Zehn Jahre zuvor waren es noch 21,8 Millionen Verträge und vier Millionen Leistungsfälle.<br/>
  Damit ist der Vertragsbestand seit 2015 um rund 20 Prozent gewachsen, die Zahl der Leistungsfälle sogar um 28 Prozent. Insgesamt zahlten die Rechtsschutzversicherer 2025 rund 4,1 Milliarden Euro für Versicherungsfälle. Rund 60 Prozent der deutschen Haushalte verfügen laut GDV über eine Rechtsschutzversicherung.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Kommt es zu einem versicherten Rechtsstreit, kann die Rechtsschutzversicherung insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Je nach Verfahren können auch Ausgaben für Sachverständige oder weitere Verfahrenskosten hinzukommen.<br/>
  Welche Streitigkeiten abgesichert sind, hängt jedoch vom Vertrag ab. Rechtsschutz lässt sich für unterschiedliche Lebensbereiche vereinbaren. Dazu gehören beispielsweise:
</p>
<ul xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <li>Privatrechtsschutz, etwa für bestimmte Streitigkeiten aus dem privaten Alltag,
  </li>
  <li>Berufsrechtsschutz, beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber,
  </li>
  <li>Verkehrsrechtsschutz, etwa nach einem Verkehrsunfall,
  </li>
  <li>Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, beispielsweise bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern.
  </li>
</ul>
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  Verbraucher sollten deshalb nicht allein darauf achten, ob sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sondern welche Bausteine ihr Vertrag tatsächlich enthält.
</p>
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  Bereits bestehender Streit ist in der Regel nicht versicherbar
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  Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem ein Konflikt entstanden ist. Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich grundsätzlich nicht erst dann abschließen, wenn der Rechtsstreit bereits absehbar oder eingetreten ist.<br/>
  Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gelten zudem Wartezeiten. Zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des Versicherungsschutzes können beispielsweise mehrere Monate liegen. Je nach Rechtsbereich und Tarif gibt es allerdings auch Leistungen ohne Wartezeit.<br/>
  Wer einen Vertrag abschließt, sollte deshalb prüfen, ab wann der Versicherungsschutz gilt und welche Ereignisse der Versicherer als Beginn eines Rechtsschutzfalls betrachtet. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist wichtig: Sie bestimmt, welchen Teil der Kosten Versicherte im Rechtsschutzfall selbst tragen müssen.
</p>
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  Wenig aussichtsreich bedeutet nicht automatisch ohne Versicherungsschutz
</h3>
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  Interessant ist auch eine Zahl des GDV zur Prüfung von Deckungsanfragen. Weniger als 0,3 Prozent der Anfragen wurden 2025 wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. Ein möglicherweise schwieriges Verfahren ist demnach nicht automatisch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Zahl sollte allerdings nicht mit der gesamten Ablehnungsquote verwechselt werden. Sie erfasst ausschließlich Ablehnungen wegen fehlender Erfolgsaussichten. Zudem basiert sie auf einer Umfrage unter GDV-Mitgliedsunternehmen, die zusammen einen Marktanteil von 50,06 Prozent repräsentieren.<br/>
  Ob ein konkreter Rechtsstreit übernommen wird, hängt letztlich von den Versicherungsbedingungen und dem jeweiligen Fall ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen.
</p>
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  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Angaben für das Jahr 2025
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    </item>
    <item>
      <title>Herdwächter: Wenn der Herd sich im Notfall selbst abschaltet</title>
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      <ibs:title>Herdwächter: Wenn der Herd sich im Notfall selbst abschaltet</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Topf wird auf dem eingeschalteten Herd vergessen, die Pfanne überhitzt – und aus einem kurzen Moment der Unachtsamkeit kann ein Wohnungsbrand entstehen. Sogenannte Herdwächter sollen solche Situationen erkennen, bevor Rauch oder Feuer entstehen. Besonders für ältere Menschen kann die Technik zusätzliche Sicherheit bieten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Viele Küchenbrände beginnen nicht mit offenem Feuer, sondern mit einem unbeaufsichtigten Herd. Nach Angaben der Initiative „Stop Herdbrand“ entstehen 48 Prozent der Brände in der Küche. Eine technische Sicherung kann eingreifen, bevor aus einem überhitzten Kochfeld eine gefährliche Situation entsteht.<br/>
  Sogenannte Herdwächter bestehen aus einem Sensor und einer Steuereinheit. Der Sensor wird meist oberhalb des Kochfeldes angebracht und überwacht die Temperaturentwicklung. Erkennt das System einen ungewöhnlichen Temperaturanstieg, gibt es zunächst ein Warnsignal. Reagiert niemand, unterbricht die Steuereinheit die Stromversorgung des Kochfeldes. Damit unterscheidet sich ein Herdwächter vom Rauchwarnmelder: Er soll eingreifen, bevor überhaupt Rauch entsteht.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nicht jede heiße Pfanne führt zur Abschaltung
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Geräte sollen normale Kochvorgänge von gefährlichen Situationen unterscheiden können. Systeme nach der europäischen Norm EN 50615 müssen entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllen und sollen zugleich unnötige Abschaltungen vermeiden. Herdwächter können nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit nahezu allen Elektro- und Induktionsherden eingesetzt werden. Für Gasherde sind sie dagegen nicht geeignet.<br/>
  Besonders interessant kann die Technik für Haushalte sein, in denen das Risiko steigt, dass ein eingeschalteter Herd vergessen wird. Der GDV verweist dabei insbesondere auf ältere Menschen. Nach Angaben des Verbandes sind 61 Prozent der Brandopfer in Deutschland älter als 60 Jahre.<br/>
  Ein Herdwächter kann Aufmerksamkeit und andere Brandschutzmaßnahmen zwar nicht ersetzen. Er kann aber eine zusätzliche Sicherheitsebene schaffen und beispielsweise dazu beitragen, dass ältere Menschen weiterhin selbstständig kochen können.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zahlt die Versicherung bei einem Küchenbrand?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Kommt es trotz Vorsorge zu einem Brand, können unterschiedliche Versicherungen betroffen sein. Schäden am Gebäude fallen grundsätzlich in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Werden Möbel, Elektrogeräte oder andere bewegliche Gegenstände beschädigt, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig.<br/>
  Technische Präventionsmaßnahmen wie ein Herdwächter können für Versicherer ebenfalls interessant sein, weil sie Schäden verhindern sollen. Ob der Einbau Auswirkungen auf einen konkreten Tarif oder Beitrag hat, lässt sich jedoch nicht allgemein sagen und hängt vom jeweiligen Versicherer und Vertrag ab.<br/>
  Hinter der Initiative „Stop Herdbrand“, von der die Angabe zum Anteil der Küchenbrände stammt, steht das Netzwerk für Brandschutz in der Küche. Beteiligt sind unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Deutsche Feuerwehrverband und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes sowie Hersteller von Herdwächtern.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Initiative „Stop Herdbrand“
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Topf wird auf dem eingeschalteten Herd vergessen, die Pfanne überhitzt – und aus einem kurzen Moment der Unachtsamkeit kann ein Wohnungsbrand entstehen. Sogenannte Herdwächter sollen solche Situationen erkennen, bevor Rauch oder Feuer entstehen. Besonders für ältere Menschen kann die Technik zusätzliche Sicherheit bieten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Viele Küchenbrände beginnen nicht mit offenem Feuer, sondern mit einem unbeaufsichtigten Herd. Nach Angaben der Initiative „Stop Herdbrand“ entstehen 48 Prozent der Brände in der Küche. Eine technische Sicherung kann eingreifen, bevor aus einem überhitzten Kochfeld eine gefährliche Situation entsteht.<br/>
  Sogenannte Herdwächter bestehen aus einem Sensor und einer Steuereinheit. Der Sensor wird meist oberhalb des Kochfeldes angebracht und überwacht die Temperaturentwicklung. Erkennt das System einen ungewöhnlichen Temperaturanstieg, gibt es zunächst ein Warnsignal. Reagiert niemand, unterbricht die Steuereinheit die Stromversorgung des Kochfeldes. Damit unterscheidet sich ein Herdwächter vom Rauchwarnmelder: Er soll eingreifen, bevor überhaupt Rauch entsteht.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nicht jede heiße Pfanne führt zur Abschaltung
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Geräte sollen normale Kochvorgänge von gefährlichen Situationen unterscheiden können. Systeme nach der europäischen Norm EN 50615 müssen entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllen und sollen zugleich unnötige Abschaltungen vermeiden. Herdwächter können nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit nahezu allen Elektro- und Induktionsherden eingesetzt werden. Für Gasherde sind sie dagegen nicht geeignet.<br/>
  Besonders interessant kann die Technik für Haushalte sein, in denen das Risiko steigt, dass ein eingeschalteter Herd vergessen wird. Der GDV verweist dabei insbesondere auf ältere Menschen. Nach Angaben des Verbandes sind 61 Prozent der Brandopfer in Deutschland älter als 60 Jahre.<br/>
  Ein Herdwächter kann Aufmerksamkeit und andere Brandschutzmaßnahmen zwar nicht ersetzen. Er kann aber eine zusätzliche Sicherheitsebene schaffen und beispielsweise dazu beitragen, dass ältere Menschen weiterhin selbstständig kochen können.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zahlt die Versicherung bei einem Küchenbrand?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Kommt es trotz Vorsorge zu einem Brand, können unterschiedliche Versicherungen betroffen sein. Schäden am Gebäude fallen grundsätzlich in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Werden Möbel, Elektrogeräte oder andere bewegliche Gegenstände beschädigt, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig.<br/>
  Technische Präventionsmaßnahmen wie ein Herdwächter können für Versicherer ebenfalls interessant sein, weil sie Schäden verhindern sollen. Ob der Einbau Auswirkungen auf einen konkreten Tarif oder Beitrag hat, lässt sich jedoch nicht allgemein sagen und hängt vom jeweiligen Versicherer und Vertrag ab.<br/>
  Hinter der Initiative „Stop Herdbrand“, von der die Angabe zum Anteil der Küchenbrände stammt, steht das Netzwerk für Brandschutz in der Küche. Beteiligt sind unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Deutsche Feuerwehrverband und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes sowie Hersteller von Herdwächtern.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Initiative „Stop Herdbrand“
</p>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Ein Topf wird auf dem eingeschalteten Herd vergessen, die Pfanne überhitzt – und aus einem kurzen Moment der Unachtsamkeit kann ein Wohnungsbrand entstehen. Sogenannte Herdwächter sollen solche Situationen erkennen, bevor Rauch oder Feuer entstehen. Besonders für ältere Menschen kann die Technik zusätzliche Sicherheit bieten.]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Topf wird auf dem eingeschalteten Herd vergessen, die Pfanne überhitzt – und aus einem kurzen Moment der Unachtsamkeit kann ein Wohnungsbrand entstehen. Sogenannte Herdwächter sollen solche Situationen erkennen, bevor Rauch oder Feuer entstehen. Besonders für ältere Menschen kann die Technik zusätzliche Sicherheit bieten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Viele Küchenbrände beginnen nicht mit offenem Feuer, sondern mit einem unbeaufsichtigten Herd. Nach Angaben der Initiative „Stop Herdbrand“ entstehen 48 Prozent der Brände in der Küche. Eine technische Sicherung kann eingreifen, bevor aus einem überhitzten Kochfeld eine gefährliche Situation entsteht.<br/>
  Sogenannte Herdwächter bestehen aus einem Sensor und einer Steuereinheit. Der Sensor wird meist oberhalb des Kochfeldes angebracht und überwacht die Temperaturentwicklung. Erkennt das System einen ungewöhnlichen Temperaturanstieg, gibt es zunächst ein Warnsignal. Reagiert niemand, unterbricht die Steuereinheit die Stromversorgung des Kochfeldes. Damit unterscheidet sich ein Herdwächter vom Rauchwarnmelder: Er soll eingreifen, bevor überhaupt Rauch entsteht.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nicht jede heiße Pfanne führt zur Abschaltung
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Geräte sollen normale Kochvorgänge von gefährlichen Situationen unterscheiden können. Systeme nach der europäischen Norm EN 50615 müssen entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllen und sollen zugleich unnötige Abschaltungen vermeiden. Herdwächter können nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit nahezu allen Elektro- und Induktionsherden eingesetzt werden. Für Gasherde sind sie dagegen nicht geeignet.<br/>
  Besonders interessant kann die Technik für Haushalte sein, in denen das Risiko steigt, dass ein eingeschalteter Herd vergessen wird. Der GDV verweist dabei insbesondere auf ältere Menschen. Nach Angaben des Verbandes sind 61 Prozent der Brandopfer in Deutschland älter als 60 Jahre.<br/>
  Ein Herdwächter kann Aufmerksamkeit und andere Brandschutzmaßnahmen zwar nicht ersetzen. Er kann aber eine zusätzliche Sicherheitsebene schaffen und beispielsweise dazu beitragen, dass ältere Menschen weiterhin selbstständig kochen können.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zahlt die Versicherung bei einem Küchenbrand?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Kommt es trotz Vorsorge zu einem Brand, können unterschiedliche Versicherungen betroffen sein. Schäden am Gebäude fallen grundsätzlich in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Werden Möbel, Elektrogeräte oder andere bewegliche Gegenstände beschädigt, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig.<br/>
  Technische Präventionsmaßnahmen wie ein Herdwächter können für Versicherer ebenfalls interessant sein, weil sie Schäden verhindern sollen. Ob der Einbau Auswirkungen auf einen konkreten Tarif oder Beitrag hat, lässt sich jedoch nicht allgemein sagen und hängt vom jeweiligen Versicherer und Vertrag ab.<br/>
  Hinter der Initiative „Stop Herdbrand“, von der die Angabe zum Anteil der Küchenbrände stammt, steht das Netzwerk für Brandschutz in der Küche. Beteiligt sind unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Deutsche Feuerwehrverband und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes sowie Hersteller von Herdwächtern.
</p>
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  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Initiative „Stop Herdbrand“
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      <category domain="topic">Haus &amp; Wohnen</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
      <category domain="tag">Haus &amp; Wohnen</category>
      <category domain="tag">Feuer</category>
      <category domain="tag">Küche</category>
      <category domain="tag">Wohnungsbrand</category>
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    <item>
      <title>Naturgefahren: Warum ein ruhiges Halbjahr kein Grund zur Entwarnung ist</title>
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      <ibs:title>Naturgefahren: Warum ein ruhiges Halbjahr kein Grund zur Entwarnung ist</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 07 Sep 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen können für Hausbesitzer schnell teuer werden. Im ersten Halbjahr 2026 blieben die versicherten Naturgefahrenschäden in Deutschland zwar vergleichsweise niedrig. Der GDV spricht jedoch von „schlicht Glück“ – und gerade bei Starkregen und Überschwemmungen sind die Schäden gestiegen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Naturgefahren haben in Deutschland im ersten Halbjahr 2026 versicherte Schäden von rund 950 Millionen Euro verursacht. Damit blieb die Belastung nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vergleichsweise gering. Vor allem größere Winterstürme blieben aus.<br/>
  Bei Starkregen, Überschwemmungen und weiteren Elementargefahren zeigt sich allerdings eine andere Entwicklung. Sie verursachten rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden – doppelt so viel wie im ersten Halbjahr 2025. Auf Sturm und Hagel entfielen rund 400 Millionen Euro. Weitere rund 350 Millionen Euro entstanden in der Kraftfahrtversicherung.<br/>
  „Die geringen Schäden im ersten Halbjahr waren schlicht Glück“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Langfristig steigen die Schäden: Die durchschnittlichen Elementarschäden in der Sachversicherung erhöhten sich laut Verband von jährlich rund 1,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2000 bis 2009 auf rund 2,4 Milliarden Euro zwischen 2016 und 2025.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht immer
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Hausbesitzer ist entscheidend, welche Naturgefahr den Schaden verursacht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden am versicherten Gebäude durch Gefahren wie Sturm und Hagel. Auch Nebengebäude können je nach Vertrag eingeschlossen sein. Anders sieht es beispielsweise bei Überschwemmung und Starkregen aus. Dafür ist in der Regel ein zusätzlicher Schutz gegen weitere Naturgefahren – häufig als Elementarschadenversicherung bezeichnet – erforderlich. Dazu können je nach Vertrag auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen gehören.<br/>
  Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb insbesondere für Eigentümer, deren Vertrag schon länger besteht. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, sondern welche Naturgefahren tatsächlich eingeschlossen sind.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch Hausrat kann betroffen sein
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wird bei einem Unwetter nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch das Inventar, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier gilt jedoch: Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen sind nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Dafür muss der entsprechende Naturgefahrenschutz vereinbart sein.<br/>
  Bei Autos greift bei Sturm-, Hagel- oder Überschwemmungsschäden grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht auf.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Prävention bleibt wichtig
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Versicherungsschutz kann die finanziellen Folgen eines Naturereignisses abfedern, verhindert den Schaden aber nicht. Hausbesitzer können deshalb zusätzlich prüfen, wie anfällig ihr Grundstück und Gebäude beispielsweise für Starkregen und Rückstau sind. Rückstauklappen, geschützte Kelleröffnungen oder eine angepasste Nutzung gefährdeter Kellerräume können das Schadenrisiko reduzieren.<br/>
  Dass Deutschland zuletzt vergleichsweise glimpflich davongekommen ist, ändert daran wenig. Ein ruhiges Schadenhalbjahr bedeutet nicht, dass Sturm, Starkregen oder Überschwemmungen künftig seltener auftreten – und schon gar nicht, dass jedes Gebäude ausreichend dagegen versichert ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Naturgefahrenbilanz erstes Halbjahr 2026
</p>]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen können für Hausbesitzer schnell teuer werden. Im ersten Halbjahr 2026 blieben die versicherten Naturgefahrenschäden in Deutschland zwar vergleichsweise niedrig. Der GDV spricht jedoch von „schlicht Glück“ – und gerade bei Starkregen und Überschwemmungen sind die Schäden gestiegen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Naturgefahren haben in Deutschland im ersten Halbjahr 2026 versicherte Schäden von rund 950 Millionen Euro verursacht. Damit blieb die Belastung nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vergleichsweise gering. Vor allem größere Winterstürme blieben aus.<br/>
  Bei Starkregen, Überschwemmungen und weiteren Elementargefahren zeigt sich allerdings eine andere Entwicklung. Sie verursachten rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden – doppelt so viel wie im ersten Halbjahr 2025. Auf Sturm und Hagel entfielen rund 400 Millionen Euro. Weitere rund 350 Millionen Euro entstanden in der Kraftfahrtversicherung.<br/>
  „Die geringen Schäden im ersten Halbjahr waren schlicht Glück“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Langfristig steigen die Schäden: Die durchschnittlichen Elementarschäden in der Sachversicherung erhöhten sich laut Verband von jährlich rund 1,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2000 bis 2009 auf rund 2,4 Milliarden Euro zwischen 2016 und 2025.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht immer
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Hausbesitzer ist entscheidend, welche Naturgefahr den Schaden verursacht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden am versicherten Gebäude durch Gefahren wie Sturm und Hagel. Auch Nebengebäude können je nach Vertrag eingeschlossen sein. Anders sieht es beispielsweise bei Überschwemmung und Starkregen aus. Dafür ist in der Regel ein zusätzlicher Schutz gegen weitere Naturgefahren – häufig als Elementarschadenversicherung bezeichnet – erforderlich. Dazu können je nach Vertrag auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen gehören.<br/>
  Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb insbesondere für Eigentümer, deren Vertrag schon länger besteht. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, sondern welche Naturgefahren tatsächlich eingeschlossen sind.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch Hausrat kann betroffen sein
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wird bei einem Unwetter nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch das Inventar, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier gilt jedoch: Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen sind nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Dafür muss der entsprechende Naturgefahrenschutz vereinbart sein.<br/>
  Bei Autos greift bei Sturm-, Hagel- oder Überschwemmungsschäden grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht auf.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Prävention bleibt wichtig
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Versicherungsschutz kann die finanziellen Folgen eines Naturereignisses abfedern, verhindert den Schaden aber nicht. Hausbesitzer können deshalb zusätzlich prüfen, wie anfällig ihr Grundstück und Gebäude beispielsweise für Starkregen und Rückstau sind. Rückstauklappen, geschützte Kelleröffnungen oder eine angepasste Nutzung gefährdeter Kellerräume können das Schadenrisiko reduzieren.<br/>
  Dass Deutschland zuletzt vergleichsweise glimpflich davongekommen ist, ändert daran wenig. Ein ruhiges Schadenhalbjahr bedeutet nicht, dass Sturm, Starkregen oder Überschwemmungen künftig seltener auftreten – und schon gar nicht, dass jedes Gebäude ausreichend dagegen versichert ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Naturgefahrenbilanz erstes Halbjahr 2026
</p>]]>
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        <![CDATA[Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen können für Hausbesitzer schnell teuer werden. Im ersten Halbjahr 2026 blieben die versicherten Naturgefahrenschäden in Deutschland zwar vergleichsweise niedrig. Der GDV spricht jedoch von „schlicht Glück“ – und gerade bei Starkregen und Überschwemmungen sind die Schäden gestiegen. Na]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen können für Hausbesitzer schnell teuer werden. Im ersten Halbjahr 2026 blieben die versicherten Naturgefahrenschäden in Deutschland zwar vergleichsweise niedrig. Der GDV spricht jedoch von „schlicht Glück“ – und gerade bei Starkregen und Überschwemmungen sind die Schäden gestiegen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Naturgefahren haben in Deutschland im ersten Halbjahr 2026 versicherte Schäden von rund 950 Millionen Euro verursacht. Damit blieb die Belastung nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vergleichsweise gering. Vor allem größere Winterstürme blieben aus.<br/>
  Bei Starkregen, Überschwemmungen und weiteren Elementargefahren zeigt sich allerdings eine andere Entwicklung. Sie verursachten rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden – doppelt so viel wie im ersten Halbjahr 2025. Auf Sturm und Hagel entfielen rund 400 Millionen Euro. Weitere rund 350 Millionen Euro entstanden in der Kraftfahrtversicherung.<br/>
  „Die geringen Schäden im ersten Halbjahr waren schlicht Glück“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Langfristig steigen die Schäden: Die durchschnittlichen Elementarschäden in der Sachversicherung erhöhten sich laut Verband von jährlich rund 1,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2000 bis 2009 auf rund 2,4 Milliarden Euro zwischen 2016 und 2025.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht immer
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Hausbesitzer ist entscheidend, welche Naturgefahr den Schaden verursacht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden am versicherten Gebäude durch Gefahren wie Sturm und Hagel. Auch Nebengebäude können je nach Vertrag eingeschlossen sein. Anders sieht es beispielsweise bei Überschwemmung und Starkregen aus. Dafür ist in der Regel ein zusätzlicher Schutz gegen weitere Naturgefahren – häufig als Elementarschadenversicherung bezeichnet – erforderlich. Dazu können je nach Vertrag auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen gehören.<br/>
  Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb insbesondere für Eigentümer, deren Vertrag schon länger besteht. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, sondern welche Naturgefahren tatsächlich eingeschlossen sind.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch Hausrat kann betroffen sein
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wird bei einem Unwetter nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch das Inventar, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier gilt jedoch: Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen sind nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Dafür muss der entsprechende Naturgefahrenschutz vereinbart sein.<br/>
  Bei Autos greift bei Sturm-, Hagel- oder Überschwemmungsschäden grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht auf.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Prävention bleibt wichtig
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Versicherungsschutz kann die finanziellen Folgen eines Naturereignisses abfedern, verhindert den Schaden aber nicht. Hausbesitzer können deshalb zusätzlich prüfen, wie anfällig ihr Grundstück und Gebäude beispielsweise für Starkregen und Rückstau sind. Rückstauklappen, geschützte Kelleröffnungen oder eine angepasste Nutzung gefährdeter Kellerräume können das Schadenrisiko reduzieren.<br/>
  Dass Deutschland zuletzt vergleichsweise glimpflich davongekommen ist, ändert daran wenig. Ein ruhiges Schadenhalbjahr bedeutet nicht, dass Sturm, Starkregen oder Überschwemmungen künftig seltener auftreten – und schon gar nicht, dass jedes Gebäude ausreichend dagegen versichert ist.
</p>
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  Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Naturgefahrenbilanz erstes Halbjahr 2026
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