Neue Möbel, ein großer Fernseher, hochwertige Fahrräder oder zusätzliche Haushaltsgeräte: Im Laufe der Jahre sammelt sich in vielen Wohnungen einiges an. Doch während der Wert des Hausrats wächst, bleibt die vereinbarte Versicherungssumme häufig unverändert. Das kann im Schadenfall teuer werden.
Unterversicherung kann die Entschädigung kürzen
Die Hausratversicherung schützt versicherte Gegenstände beispielsweise bei Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- oder Brandschäden. Entscheidend ist dabei, dass die vereinbarte Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats passt. Ist der Hausrat mehr wert als versichert, kann eine Unterversicherung vorliegen. Dann darf der Versicherer die Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen anteilig kürzen – sogar bei einem Schaden, bei dem nicht der gesamte Hausrat zerstört wurde. Viele Tarife bieten deshalb einen Unterversicherungsverzicht an. Dieser ist häufig an eine bestimmte Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche geknüpft. Allerdings bedeutet ein solcher Verzicht nicht, dass automatisch jeder Schaden unbegrenzt ersetzt wird. Die vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungen gelten weiterhin.
Veränderungen im Haushalt berücksichtigen
Besonders nach einem Umzug, einer größeren Neuanschaffung oder der Zusammenlegung zweier Haushalte lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Auch für Wertsachen, Fahrräder oder Gegenstände außerhalb der Wohnung können besondere Entschädigungsgrenzen und Bedingungen gelten. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Eine Beratung hilft dabei, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und zu klären, ob Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht und zusätzliche Leistungen noch zur Lebenssituation passen.






