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    <title>News von Profinews24.de</title>
    <description>Profinewsletter für Versicherungsmakler</description>
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    <copyright>Copyright 2013 Inveda.net</copyright>
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      <title>Bauschäden werden teurer: Worauf Betriebe bei neuen Baustoffen achten sollten</title>
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      <ibs:title>Bauschäden werden teurer: Worauf Betriebe bei neuen Baustoffen achten sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 17:07:43 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Neue Baustoffe, wiederverwendete Bauteile und traditionelle Materialien wie Lehm gewinnen im Bauwesen an Bedeutung. Sie können Ressourcen schonen und neue technische Lösungen ermöglichen. Für ausführende Betriebe bringen sie jedoch auch neue Anforderungen mit sich: Ein Material, das für sich genommen erprobt ist, kann sich unter realen Baustellenbedingungen oder im Zusammenspiel mit anderen Baustoffen anders verhalten als erwartet.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wie wichtig Schadenprävention wird, zeigen aktuelle Versicherungsdaten. Zwischen 2020 und 2024 stieg die Zahl der untersuchten Schäden aus der Berufs- und Betriebshaftpflicht um rund 4,5 Prozent. Der Schadenaufwand erhöhte sich im gleichen Zeitraum dagegen um 34 Prozent. Grundlage der Auswertung sind mehr als 48.000 Schadenfälle aus Neubauten sowie Sanierungs- und Umbauprojekten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet das: Beim Einsatz ungewohnter Materialien sollte nicht allein auf deren technische Eigenschaften geachtet werden. Ebenso wichtig sind Verarbeitungsvorgaben, geeignete Kombinationen mit anderen Baustoffen und die Erfahrung der ausführenden Mitarbeiter. Neue Verfahren sollten sorgfältig erprobt und Beschäftigte entsprechend geschult werden. Gerade bei Sanierungen können zudem Schnittstellen zwischen alten und neuen Materialien besondere Aufmerksamkeit erfordern.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch der Versicherungsschutz sollte mit der betrieblichen Entwicklung Schritt halten. Erweitert ein Unternehmen sein Leistungsspektrum, setzt neue Verfahren ein oder übernimmt zusätzliche Planungs- und Ausführungsaufgaben, lohnt sich die Prüfung, ob diese Tätigkeiten vom bestehenden Haftpflichtschutz erfasst sind. Denn Innovation kann wirtschaftliche Chancen eröffnen – mögliche neue Haftungsrisiken sollten dabei aber nicht übersehen werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: VHV-Bauschadenbericht 2025/26, VHV Allgemeine und Institut für Bauforschung (IFB).
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  Neue Baustoffe, wiederverwendete Bauteile und traditionelle Materialien wie Lehm gewinnen im Bauwesen an Bedeutung. Sie können Ressourcen schonen und neue technische Lösungen ermöglichen. Für ausführende Betriebe bringen sie jedoch auch neue Anforderungen mit sich: Ein Material, das für sich genommen erprobt ist, kann sich unter realen Baustellenbedingungen oder im Zusammenspiel mit anderen Baustoffen anders verhalten als erwartet.
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  Wie wichtig Schadenprävention wird, zeigen aktuelle Versicherungsdaten. Zwischen 2020 und 2024 stieg die Zahl der untersuchten Schäden aus der Berufs- und Betriebshaftpflicht um rund 4,5 Prozent. Der Schadenaufwand erhöhte sich im gleichen Zeitraum dagegen um 34 Prozent. Grundlage der Auswertung sind mehr als 48.000 Schadenfälle aus Neubauten sowie Sanierungs- und Umbauprojekten.
</p>
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  Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet das: Beim Einsatz ungewohnter Materialien sollte nicht allein auf deren technische Eigenschaften geachtet werden. Ebenso wichtig sind Verarbeitungsvorgaben, geeignete Kombinationen mit anderen Baustoffen und die Erfahrung der ausführenden Mitarbeiter. Neue Verfahren sollten sorgfältig erprobt und Beschäftigte entsprechend geschult werden. Gerade bei Sanierungen können zudem Schnittstellen zwischen alten und neuen Materialien besondere Aufmerksamkeit erfordern.
</p>
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  Auch der Versicherungsschutz sollte mit der betrieblichen Entwicklung Schritt halten. Erweitert ein Unternehmen sein Leistungsspektrum, setzt neue Verfahren ein oder übernimmt zusätzliche Planungs- und Ausführungsaufgaben, lohnt sich die Prüfung, ob diese Tätigkeiten vom bestehenden Haftpflichtschutz erfasst sind. Denn Innovation kann wirtschaftliche Chancen eröffnen – mögliche neue Haftungsrisiken sollten dabei aber nicht übersehen werden.
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  Quelle: VHV-Bauschadenbericht 2025/26, VHV Allgemeine und Institut für Bauforschung (IFB).
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  Neue Baustoffe, wiederverwendete Bauteile und traditionelle Materialien wie Lehm gewinnen im Bauwesen an Bedeutung. Sie können Ressourcen schonen und neue technische Lösungen ermöglichen. Für ausführende Betriebe bringen sie jedoch auch neue Anforderungen mit sich: Ein Material, das für sich genommen erprobt ist, kann sich unter realen Baustellenbedingungen oder im Zusammenspiel mit anderen Baustoffen anders verhalten als erwartet.
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  Wie wichtig Schadenprävention wird, zeigen aktuelle Versicherungsdaten. Zwischen 2020 und 2024 stieg die Zahl der untersuchten Schäden aus der Berufs- und Betriebshaftpflicht um rund 4,5 Prozent. Der Schadenaufwand erhöhte sich im gleichen Zeitraum dagegen um 34 Prozent. Grundlage der Auswertung sind mehr als 48.000 Schadenfälle aus Neubauten sowie Sanierungs- und Umbauprojekten.
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  Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet das: Beim Einsatz ungewohnter Materialien sollte nicht allein auf deren technische Eigenschaften geachtet werden. Ebenso wichtig sind Verarbeitungsvorgaben, geeignete Kombinationen mit anderen Baustoffen und die Erfahrung der ausführenden Mitarbeiter. Neue Verfahren sollten sorgfältig erprobt und Beschäftigte entsprechend geschult werden. Gerade bei Sanierungen können zudem Schnittstellen zwischen alten und neuen Materialien besondere Aufmerksamkeit erfordern.
</p>
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  Auch der Versicherungsschutz sollte mit der betrieblichen Entwicklung Schritt halten. Erweitert ein Unternehmen sein Leistungsspektrum, setzt neue Verfahren ein oder übernimmt zusätzliche Planungs- und Ausführungsaufgaben, lohnt sich die Prüfung, ob diese Tätigkeiten vom bestehenden Haftpflichtschutz erfasst sind. Denn Innovation kann wirtschaftliche Chancen eröffnen – mögliche neue Haftungsrisiken sollten dabei aber nicht übersehen werden.
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  Quelle: VHV-Bauschadenbericht 2025/26, VHV Allgemeine und Institut für Bauforschung (IFB).
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      <title>Kindervorsorge: Diese Fristen sollten Eltern nicht verpassen</title>
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      <ibs:title>Kindervorsorge: Diese Fristen sollten Eltern nicht verpassen</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Manche Versicherungen für Kinder enthalten ein wertvolles Extra: Später kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Doch dieses Recht gilt häufig nicht unbegrenzt. Wer die vorgesehenen Fristen verpasst, kann die Option verlieren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Aktivierung ist je nach Vertrag an bestimmte Ereignisse gebunden, beispielsweise den Beginn einer Ausbildung. Anschließend bleiben mitunter nur drei oder sechs Monate Zeit, um den Berufsunfähigkeitsschutz zu beantragen. Eltern oder Großeltern, die eine entsprechende Kinderpolice abgeschlossen haben, sollten deshalb frühzeitig in den Versicherungsbedingungen nachsehen: Welche Ausbauoptionen bestehen, wann können sie genutzt werden und welche Fristen gelten? Sinnvoll ist es, wichtige Termine direkt im Kalender vorzumerken.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich der regelmäßige Blick in den Vertrag. Viele Tarife enthalten sogenannte Nachversicherungsgarantien. Damit lässt sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Ereignissen erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Anlass können beispielsweise ein höheres Einkommen, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie sein. Auch hier gelten häufig Fristen. Deshalb sollte eine Versicherung nicht nach dem Abschluss für Jahrzehnte in der Schublade verschwinden: Bestimmte Vertragsrechte sind besonders wertvoll, wenn man sie rechtzeitig nutzt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: uniVersa.
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  Manche Versicherungen für Kinder enthalten ein wertvolles Extra: Später kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Doch dieses Recht gilt häufig nicht unbegrenzt. Wer die vorgesehenen Fristen verpasst, kann die Option verlieren.
</p>
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  Die Aktivierung ist je nach Vertrag an bestimmte Ereignisse gebunden, beispielsweise den Beginn einer Ausbildung. Anschließend bleiben mitunter nur drei oder sechs Monate Zeit, um den Berufsunfähigkeitsschutz zu beantragen. Eltern oder Großeltern, die eine entsprechende Kinderpolice abgeschlossen haben, sollten deshalb frühzeitig in den Versicherungsbedingungen nachsehen: Welche Ausbauoptionen bestehen, wann können sie genutzt werden und welche Fristen gelten? Sinnvoll ist es, wichtige Termine direkt im Kalender vorzumerken.
</p>
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  Auch nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich der regelmäßige Blick in den Vertrag. Viele Tarife enthalten sogenannte Nachversicherungsgarantien. Damit lässt sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Ereignissen erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Anlass können beispielsweise ein höheres Einkommen, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie sein. Auch hier gelten häufig Fristen. Deshalb sollte eine Versicherung nicht nach dem Abschluss für Jahrzehnte in der Schublade verschwinden: Bestimmte Vertragsrechte sind besonders wertvoll, wenn man sie rechtzeitig nutzt.
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  Quelle: uniVersa.
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  Manche Versicherungen für Kinder enthalten ein wertvolles Extra: Später kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Doch dieses Recht gilt häufig nicht unbegrenzt. Wer die vorgesehenen Fristen verpasst, kann die Option verlieren.
</p>
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  Die Aktivierung ist je nach Vertrag an bestimmte Ereignisse gebunden, beispielsweise den Beginn einer Ausbildung. Anschließend bleiben mitunter nur drei oder sechs Monate Zeit, um den Berufsunfähigkeitsschutz zu beantragen. Eltern oder Großeltern, die eine entsprechende Kinderpolice abgeschlossen haben, sollten deshalb frühzeitig in den Versicherungsbedingungen nachsehen: Welche Ausbauoptionen bestehen, wann können sie genutzt werden und welche Fristen gelten? Sinnvoll ist es, wichtige Termine direkt im Kalender vorzumerken.
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  Auch nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich der regelmäßige Blick in den Vertrag. Viele Tarife enthalten sogenannte Nachversicherungsgarantien. Damit lässt sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Ereignissen erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Anlass können beispielsweise ein höheres Einkommen, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie sein. Auch hier gelten häufig Fristen. Deshalb sollte eine Versicherung nicht nach dem Abschluss für Jahrzehnte in der Schublade verschwinden: Bestimmte Vertragsrechte sind besonders wertvoll, wenn man sie rechtzeitig nutzt.
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  Quelle: uniVersa.
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      <title>E-Scooter: Welche Regeln Fahrer kennen sollten</title>
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      <ibs:title>E-Scooter: Welche Regeln Fahrer kennen sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  E-Scooter gehören längst zum Straßenbild. Ende 2025 waren in Deutschland rund 1,66 Millionen Fahrzeuge versichert, davon etwa vier von fünf in Privatbesitz. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte deshalb nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch an den vorgeschriebenen Versicherungsschutz denken.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für einen E-Scooter ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Als Nachweis dient die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Fahrer anderen zufügen. Eigene Verletzungen oder Schäden am eigenen Scooter sind damit dagegen nicht automatisch versichert. Wer einen privaten E-Scooter kauft, sollte deshalb nicht losfahren, bevor der Versicherungsschutz besteht.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Verkehrsregeln werden leicht unterschätzt. E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radwege oder – wenn diese fehlen – auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg. Zu zweit auf einem Scooter zu fahren ist ebenfalls verboten. Besonders wichtig sind die Alkoholregeln: Für E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Verstöße können nicht nur Bußgelder und Punkte nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf den Führerschein haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Dass Vorsicht nötig ist, zeigen die Unfallzahlen: 2025 wurden mehr als 16.000 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten registriert. Auffällig ist zudem, dass Leih-Scooter mehr als doppelt so häufig Haftpflichtschäden verursachen wie private Fahrzeuge. Unabhängig davon, wem der Scooter gehört, gilt deshalb: Regeln kennen, Rücksicht nehmen und im Zweifel lieber einmal mehr abbremsen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV); Statistisches Bundesamt.
</p>]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  E-Scooter gehören längst zum Straßenbild. Ende 2025 waren in Deutschland rund 1,66 Millionen Fahrzeuge versichert, davon etwa vier von fünf in Privatbesitz. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte deshalb nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch an den vorgeschriebenen Versicherungsschutz denken.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für einen E-Scooter ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Als Nachweis dient die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Fahrer anderen zufügen. Eigene Verletzungen oder Schäden am eigenen Scooter sind damit dagegen nicht automatisch versichert. Wer einen privaten E-Scooter kauft, sollte deshalb nicht losfahren, bevor der Versicherungsschutz besteht.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Verkehrsregeln werden leicht unterschätzt. E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radwege oder – wenn diese fehlen – auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg. Zu zweit auf einem Scooter zu fahren ist ebenfalls verboten. Besonders wichtig sind die Alkoholregeln: Für E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Verstöße können nicht nur Bußgelder und Punkte nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf den Führerschein haben.
</p>
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  Dass Vorsicht nötig ist, zeigen die Unfallzahlen: 2025 wurden mehr als 16.000 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten registriert. Auffällig ist zudem, dass Leih-Scooter mehr als doppelt so häufig Haftpflichtschäden verursachen wie private Fahrzeuge. Unabhängig davon, wem der Scooter gehört, gilt deshalb: Regeln kennen, Rücksicht nehmen und im Zweifel lieber einmal mehr abbremsen.
</p>
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  Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV); Statistisches Bundesamt.
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  E-Scooter gehören längst zum Straßenbild. Ende 2025 waren in Deutschland rund 1,66 Millionen Fahrzeuge versichert, davon etwa vier von fünf in Privatbesitz. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte deshalb nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch an den vorgeschriebenen Versicherungsschutz denken.
</p>
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  Für einen E-Scooter ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Als Nachweis dient die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Fahrer anderen zufügen. Eigene Verletzungen oder Schäden am eigenen Scooter sind damit dagegen nicht automatisch versichert. Wer einen privaten E-Scooter kauft, sollte deshalb nicht losfahren, bevor der Versicherungsschutz besteht.
</p>
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  Auch die Verkehrsregeln werden leicht unterschätzt. E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radwege oder – wenn diese fehlen – auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg. Zu zweit auf einem Scooter zu fahren ist ebenfalls verboten. Besonders wichtig sind die Alkoholregeln: Für E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Verstöße können nicht nur Bußgelder und Punkte nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf den Führerschein haben.
</p>
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  Dass Vorsicht nötig ist, zeigen die Unfallzahlen: 2025 wurden mehr als 16.000 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten registriert. Auffällig ist zudem, dass Leih-Scooter mehr als doppelt so häufig Haftpflichtschäden verursachen wie private Fahrzeuge. Unabhängig davon, wem der Scooter gehört, gilt deshalb: Regeln kennen, Rücksicht nehmen und im Zweifel lieber einmal mehr abbremsen.
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  Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV); Statistisches Bundesamt.
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      <title>Versicherung kündigt nach einem Schaden: Was Betroffene jetzt tun sollten</title>
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      <ibs:title>Versicherung kündigt nach einem Schaden: Was Betroffene jetzt tun sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach einem regulierten Schaden kann nicht nur der Versicherte den Vertrag kündigen – auch der Versicherer besitzt in vielen Sparten ein Sonderkündigungsrecht. Betroffen sein können beispielsweise Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell reagieren, denn die Suche nach einem neuen Versicherer kann anschließend schwieriger werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zunächst lohnt sich das Gespräch mit dem bisherigen Versicherer. Manchmal lässt sich der Vertrag fortführen, wenn beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart oder erhöht wird. Auch der Ausschluss einzelner, verzichtbarer Leistungen kann eine Möglichkeit sein. Bei zentralen Risiken ist allerdings Vorsicht geboten: Eine Wohngebäudeversicherung beispielsweise ohne Schutz gegen Leitungswasserschäden fortzuführen, kann eine erhebliche Versicherungslücke hinterlassen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine weitere Möglichkeit kann die sogenannte Kündigungsumkehr sein. Dabei kündigt der Versicherte selbst so, dass seine Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Das kann die Suche nach einem neuen Vertrag erleichtern. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von der konkreten Kündigung und den geltenden Fristen ab. Deshalb sollten Betroffene unmittelbar nach Erhalt des Schreibens prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig bleibt in jedem Fall: Bei einem neuen Versicherungsantrag müssen Fragen nach früheren Schäden oder Kündigungen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Kündigungsumkehr bedeutet nicht, dass Vorschäden verschwiegen werden dürfen. Falsche Angaben können den neuen Versicherungsschutz gefährden. Am besten sollten deshalb bereits Angebote für einen neuen Vertrag eingeholt werden, bevor der bisherige Schutz endet.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Bund der Versicherten (BdV).
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach einem regulierten Schaden kann nicht nur der Versicherte den Vertrag kündigen – auch der Versicherer besitzt in vielen Sparten ein Sonderkündigungsrecht. Betroffen sein können beispielsweise Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell reagieren, denn die Suche nach einem neuen Versicherer kann anschließend schwieriger werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zunächst lohnt sich das Gespräch mit dem bisherigen Versicherer. Manchmal lässt sich der Vertrag fortführen, wenn beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart oder erhöht wird. Auch der Ausschluss einzelner, verzichtbarer Leistungen kann eine Möglichkeit sein. Bei zentralen Risiken ist allerdings Vorsicht geboten: Eine Wohngebäudeversicherung beispielsweise ohne Schutz gegen Leitungswasserschäden fortzuführen, kann eine erhebliche Versicherungslücke hinterlassen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine weitere Möglichkeit kann die sogenannte Kündigungsumkehr sein. Dabei kündigt der Versicherte selbst so, dass seine Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Das kann die Suche nach einem neuen Vertrag erleichtern. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von der konkreten Kündigung und den geltenden Fristen ab. Deshalb sollten Betroffene unmittelbar nach Erhalt des Schreibens prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig bleibt in jedem Fall: Bei einem neuen Versicherungsantrag müssen Fragen nach früheren Schäden oder Kündigungen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Kündigungsumkehr bedeutet nicht, dass Vorschäden verschwiegen werden dürfen. Falsche Angaben können den neuen Versicherungsschutz gefährden. Am besten sollten deshalb bereits Angebote für einen neuen Vertrag eingeholt werden, bevor der bisherige Schutz endet.
</p>
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  Quelle: Bund der Versicherten (BdV).
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  Nach einem regulierten Schaden kann nicht nur der Versicherte den Vertrag kündigen – auch der Versicherer besitzt in vielen Sparten ein Sonderkündigungsrecht. Betroffen sein können beispielsweise Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell reagieren, denn die Suche nach einem neuen Versicherer kann anschließend schwieriger werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zunächst lohnt sich das Gespräch mit dem bisherigen Versicherer. Manchmal lässt sich der Vertrag fortführen, wenn beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart oder erhöht wird. Auch der Ausschluss einzelner, verzichtbarer Leistungen kann eine Möglichkeit sein. Bei zentralen Risiken ist allerdings Vorsicht geboten: Eine Wohngebäudeversicherung beispielsweise ohne Schutz gegen Leitungswasserschäden fortzuführen, kann eine erhebliche Versicherungslücke hinterlassen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine weitere Möglichkeit kann die sogenannte Kündigungsumkehr sein. Dabei kündigt der Versicherte selbst so, dass seine Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Das kann die Suche nach einem neuen Vertrag erleichtern. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von der konkreten Kündigung und den geltenden Fristen ab. Deshalb sollten Betroffene unmittelbar nach Erhalt des Schreibens prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig bleibt in jedem Fall: Bei einem neuen Versicherungsantrag müssen Fragen nach früheren Schäden oder Kündigungen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Kündigungsumkehr bedeutet nicht, dass Vorschäden verschwiegen werden dürfen. Falsche Angaben können den neuen Versicherungsschutz gefährden. Am besten sollten deshalb bereits Angebote für einen neuen Vertrag eingeholt werden, bevor der bisherige Schutz endet.
</p>
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  Quelle: Bund der Versicherten (BdV).
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      <category domain="topic">Vertrag</category>
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      <title>Aggression im Straßenverkehr: Warum Gelassenheit Unfälle verhindern kann</title>
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      <ibs:title>Aggression im Straßenverkehr: Warum Gelassenheit Unfälle verhindern kann</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Drängeln, dichtes Einscheren oder noch schnell die Vorfahrt erzwingen: Der Umgangston auf deutschen Straßen wird rauer. Eine aktuelle Langzeitstudie zeigt, dass aggressives Verhalten bei Auto- und Radfahrern weiter zunimmt. Auffällig ist dabei vor allem die Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung: Rücksichtslos fahren nach eigener Einschätzung meistens die anderen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mehr als jeder zweite Autofahrer gibt inzwischen an, sich sofort abreagieren zu müssen, wenn er sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer ärgert. Fast jeder Zweite drängelt zumindest gelegentlich, wenn ihm der Vordermann zu langsam fährt. Gleichzeitig halten sich 92 Prozent beim Überholen von Radfahrern selbst für besonders rücksichtsvoll – während 86 Prozent beobachten, dass andere Autofahrer Radfahrer zu eng überholen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für mehr Sicherheit hilft deshalb auch ein kritischer Blick auf das eigene Verhalten. Wer sich provoziert fühlt, sollte Abstand halten, nicht durch dichtes Auffahren oder riskante Manöver reagieren und andere Verkehrsteilnehmer im Zweifel passieren lassen. Zeitdruck ist ebenfalls ein schlechter Beifahrer: Einige Minuten früher loszufahren kann helfen, gelassener auf Verzögerungen zu reagieren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein weiteres Risiko ist Ablenkung. Jeder vierte Befragte schreibt zumindest gelegentlich während der Fahrt Nachrichten, jeder fünfte nutzt soziale Netzwerke. Das Smartphone gehört während der Fahrt deshalb außer Reichweite oder in einen Fahrmodus, der Benachrichtigungen unterdrückt. Denn im Straßenverkehr geht es nicht darum, wer Recht hat oder schneller vorankommt – sondern darum, dass alle sicher ankommen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Unfallforschung der Versicherer (UDV), Studie „Verkehrsklima und Verkehrssicherheit 2026“.
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  Drängeln, dichtes Einscheren oder noch schnell die Vorfahrt erzwingen: Der Umgangston auf deutschen Straßen wird rauer. Eine aktuelle Langzeitstudie zeigt, dass aggressives Verhalten bei Auto- und Radfahrern weiter zunimmt. Auffällig ist dabei vor allem die Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung: Rücksichtslos fahren nach eigener Einschätzung meistens die anderen.
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  Mehr als jeder zweite Autofahrer gibt inzwischen an, sich sofort abreagieren zu müssen, wenn er sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer ärgert. Fast jeder Zweite drängelt zumindest gelegentlich, wenn ihm der Vordermann zu langsam fährt. Gleichzeitig halten sich 92 Prozent beim Überholen von Radfahrern selbst für besonders rücksichtsvoll – während 86 Prozent beobachten, dass andere Autofahrer Radfahrer zu eng überholen.
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  Für mehr Sicherheit hilft deshalb auch ein kritischer Blick auf das eigene Verhalten. Wer sich provoziert fühlt, sollte Abstand halten, nicht durch dichtes Auffahren oder riskante Manöver reagieren und andere Verkehrsteilnehmer im Zweifel passieren lassen. Zeitdruck ist ebenfalls ein schlechter Beifahrer: Einige Minuten früher loszufahren kann helfen, gelassener auf Verzögerungen zu reagieren.
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  Ein weiteres Risiko ist Ablenkung. Jeder vierte Befragte schreibt zumindest gelegentlich während der Fahrt Nachrichten, jeder fünfte nutzt soziale Netzwerke. Das Smartphone gehört während der Fahrt deshalb außer Reichweite oder in einen Fahrmodus, der Benachrichtigungen unterdrückt. Denn im Straßenverkehr geht es nicht darum, wer Recht hat oder schneller vorankommt – sondern darum, dass alle sicher ankommen.
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  Quelle: Unfallforschung der Versicherer (UDV), Studie „Verkehrsklima und Verkehrssicherheit 2026“.
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  Drängeln, dichtes Einscheren oder noch schnell die Vorfahrt erzwingen: Der Umgangston auf deutschen Straßen wird rauer. Eine aktuelle Langzeitstudie zeigt, dass aggressives Verhalten bei Auto- und Radfahrern weiter zunimmt. Auffällig ist dabei vor allem die Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung: Rücksichtslos fahren nach eigener Einschätzung meistens die anderen.
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  Mehr als jeder zweite Autofahrer gibt inzwischen an, sich sofort abreagieren zu müssen, wenn er sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer ärgert. Fast jeder Zweite drängelt zumindest gelegentlich, wenn ihm der Vordermann zu langsam fährt. Gleichzeitig halten sich 92 Prozent beim Überholen von Radfahrern selbst für besonders rücksichtsvoll – während 86 Prozent beobachten, dass andere Autofahrer Radfahrer zu eng überholen.
</p>
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  Für mehr Sicherheit hilft deshalb auch ein kritischer Blick auf das eigene Verhalten. Wer sich provoziert fühlt, sollte Abstand halten, nicht durch dichtes Auffahren oder riskante Manöver reagieren und andere Verkehrsteilnehmer im Zweifel passieren lassen. Zeitdruck ist ebenfalls ein schlechter Beifahrer: Einige Minuten früher loszufahren kann helfen, gelassener auf Verzögerungen zu reagieren.
</p>
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  Ein weiteres Risiko ist Ablenkung. Jeder vierte Befragte schreibt zumindest gelegentlich während der Fahrt Nachrichten, jeder fünfte nutzt soziale Netzwerke. Das Smartphone gehört während der Fahrt deshalb außer Reichweite oder in einen Fahrmodus, der Benachrichtigungen unterdrückt. Denn im Straßenverkehr geht es nicht darum, wer Recht hat oder schneller vorankommt – sondern darum, dass alle sicher ankommen.
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  Quelle: Unfallforschung der Versicherer (UDV), Studie „Verkehrsklima und Verkehrssicherheit 2026“.
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      <title>ETF-Auswahl: Worauf Anleger bei mehr als 3.000 Fonds achten sollten</title>
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      <ibs:title>ETF-Auswahl: Worauf Anleger bei mehr als 3.000 Fonds achten sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 14 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  ETFs sind bei deutschen Anlegern angekommen: Mehr als jeder fünfte Erwachsene investiert inzwischen in börsengehandelte Indexfonds. Gleichzeitig wird die Auswahl immer unübersichtlicher. Mehr als 3.000 ETFs stehen mittlerweile zur Verfügung. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, muss sich davon aber nicht verrückt machen lassen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die breite Streuung. ETFs auf weltweite Aktienindizes verteilen das angelegte Geld auf zahlreiche Unternehmen, Länder und Branchen. Dadurch hängt die Entwicklung weniger stark von einzelnen Firmen oder Märkten ab. Anders sieht es bei Themen-ETFs aus, die beispielsweise ausschließlich auf Künstliche Intelligenz, Wasserstoff oder Cybersecurity setzen. Solche Fonds konzentrieren das Geld auf einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt des Marktes und können deshalb stärkeren Schwankungen unterliegen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch niedrige Gebühren sind wichtig, sollten aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Anleger können zusätzlich darauf achten, welchen Index ein ETF abbildet, wie genau ihm das langfristig gelingt und wie groß der Fonds ist. Vor allem sollten sie sich vor der Auswahl über ihr Anlageziel und den gewünschten Zeitraum klar werden. Denn auch ein weltweit gestreuter Aktien-ETF schwankt im Wert und eignet sich deshalb vor allem für Geld, das langfristig angelegt werden kann.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Finanztip/Civey, August 2026.
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  ETFs sind bei deutschen Anlegern angekommen: Mehr als jeder fünfte Erwachsene investiert inzwischen in börsengehandelte Indexfonds. Gleichzeitig wird die Auswahl immer unübersichtlicher. Mehr als 3.000 ETFs stehen mittlerweile zur Verfügung. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, muss sich davon aber nicht verrückt machen lassen.
</p>
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  Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die breite Streuung. ETFs auf weltweite Aktienindizes verteilen das angelegte Geld auf zahlreiche Unternehmen, Länder und Branchen. Dadurch hängt die Entwicklung weniger stark von einzelnen Firmen oder Märkten ab. Anders sieht es bei Themen-ETFs aus, die beispielsweise ausschließlich auf Künstliche Intelligenz, Wasserstoff oder Cybersecurity setzen. Solche Fonds konzentrieren das Geld auf einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt des Marktes und können deshalb stärkeren Schwankungen unterliegen.
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  Auch niedrige Gebühren sind wichtig, sollten aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Anleger können zusätzlich darauf achten, welchen Index ein ETF abbildet, wie genau ihm das langfristig gelingt und wie groß der Fonds ist. Vor allem sollten sie sich vor der Auswahl über ihr Anlageziel und den gewünschten Zeitraum klar werden. Denn auch ein weltweit gestreuter Aktien-ETF schwankt im Wert und eignet sich deshalb vor allem für Geld, das langfristig angelegt werden kann.
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  Quelle: Finanztip/Civey, August 2026.
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  ETFs sind bei deutschen Anlegern angekommen: Mehr als jeder fünfte Erwachsene investiert inzwischen in börsengehandelte Indexfonds. Gleichzeitig wird die Auswahl immer unübersichtlicher. Mehr als 3.000 ETFs stehen mittlerweile zur Verfügung. Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, muss sich davon aber nicht verrückt machen lassen.
</p>
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  Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die breite Streuung. ETFs auf weltweite Aktienindizes verteilen das angelegte Geld auf zahlreiche Unternehmen, Länder und Branchen. Dadurch hängt die Entwicklung weniger stark von einzelnen Firmen oder Märkten ab. Anders sieht es bei Themen-ETFs aus, die beispielsweise ausschließlich auf Künstliche Intelligenz, Wasserstoff oder Cybersecurity setzen. Solche Fonds konzentrieren das Geld auf einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt des Marktes und können deshalb stärkeren Schwankungen unterliegen.
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  Auch niedrige Gebühren sind wichtig, sollten aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Anleger können zusätzlich darauf achten, welchen Index ein ETF abbildet, wie genau ihm das langfristig gelingt und wie groß der Fonds ist. Vor allem sollten sie sich vor der Auswahl über ihr Anlageziel und den gewünschten Zeitraum klar werden. Denn auch ein weltweit gestreuter Aktien-ETF schwankt im Wert und eignet sich deshalb vor allem für Geld, das langfristig angelegt werden kann.
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  Quelle: Finanztip/Civey, August 2026.
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      <category domain="topic">Geldanlage</category>
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      <category domain="tag">Umfrage</category>
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      <category domain="tag">Investment</category>
    </item>
    <item>
      <title>Schulunfall: Wann Kinder gesetzlich unfallversichert sind</title>
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      <ibs:title>Schulunfall: Wann Kinder gesetzlich unfallversichert sind</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ob im Unterricht, auf Klassenfahrt oder auf dem Weg zur Schule: Schüler stehen in vielen Situationen automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Beiträge müssen Eltern dafür nicht zahlen. Allerdings gilt der Schutz nicht rund um die Uhr – entscheidend ist, ob die Tätigkeit mit dem Schulbesuch zusammenhängt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Versichert sind der Unterricht und die Pausen ebenso wie von der Schule organisierte Ausflüge, Klassenreisen, Arbeitsgemeinschaften oder Praktika. Auch auf dem direkten Weg zur Schule und zurück greift die gesetzliche Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind zu Fuß, mit dem Fahrrad, Bus oder Auto unterwegs ist. Nicht versichert sind dagegen private Aktivitäten ohne organisatorische Beteiligung der Schule. Dazu zählen beispielsweise Hausaufgaben und private Nachhilfe sowie Aufenthalte auf dem Schulgelände, die nichts mit dem Schulbesuch zu tun haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Passiert ein Unfall in der Schule, kümmert sich diese normalerweise auch um die Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei einem Unfall auf dem Schulweg sollten Eltern dagegen unbedingt die Schule informieren und dem behandelnden Arzt mitteilen, dass es sich um einen Wegeunfall handelt. Die Behandlung wird dann direkt über die gesetzliche Unfallversicherung abgerechnet; die Krankenversicherungskarte wird dafür nicht benötigt. Neben der medizinischen Behandlung und Rehabilitation können bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen auch weitere Leistungen bis hin zu einer Unfallrente erbracht werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
</p>]]>
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  Ob im Unterricht, auf Klassenfahrt oder auf dem Weg zur Schule: Schüler stehen in vielen Situationen automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Beiträge müssen Eltern dafür nicht zahlen. Allerdings gilt der Schutz nicht rund um die Uhr – entscheidend ist, ob die Tätigkeit mit dem Schulbesuch zusammenhängt.
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</p>
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  Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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  Ob im Unterricht, auf Klassenfahrt oder auf dem Weg zur Schule: Schüler stehen in vielen Situationen automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Beiträge müssen Eltern dafür nicht zahlen. Allerdings gilt der Schutz nicht rund um die Uhr – entscheidend ist, ob die Tätigkeit mit dem Schulbesuch zusammenhängt.
</p>
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  Versichert sind der Unterricht und die Pausen ebenso wie von der Schule organisierte Ausflüge, Klassenreisen, Arbeitsgemeinschaften oder Praktika. Auch auf dem direkten Weg zur Schule und zurück greift die gesetzliche Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind zu Fuß, mit dem Fahrrad, Bus oder Auto unterwegs ist. Nicht versichert sind dagegen private Aktivitäten ohne organisatorische Beteiligung der Schule. Dazu zählen beispielsweise Hausaufgaben und private Nachhilfe sowie Aufenthalte auf dem Schulgelände, die nichts mit dem Schulbesuch zu tun haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Passiert ein Unfall in der Schule, kümmert sich diese normalerweise auch um die Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei einem Unfall auf dem Schulweg sollten Eltern dagegen unbedingt die Schule informieren und dem behandelnden Arzt mitteilen, dass es sich um einen Wegeunfall handelt. Die Behandlung wird dann direkt über die gesetzliche Unfallversicherung abgerechnet; die Krankenversicherungskarte wird dafür nicht benötigt. Neben der medizinischen Behandlung und Rehabilitation können bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen auch weitere Leistungen bis hin zu einer Unfallrente erbracht werden.
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  Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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      <category domain="topic">Unfallversicherung</category>
      <category domain="tag">Schulanfang</category>
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      <category domain="tag">Kinder</category>
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      <category domain="tag">Wegeunfall</category>
    </item>
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      <title>Hitze in der Wohnung: Wann Mieter ihre Miete mindern dürfen</title>
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      <ibs:title>Hitze in der Wohnung: Wann Mieter ihre Miete mindern dürfen</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Dauerhafte Sommerhitze kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Doch hohe Temperaturen allein berechtigen noch nicht automatisch zu einer Mietminderung. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls – und eine sorgfältige Dokumentation.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Immer mehr Wohnungen heizen sich im Sommer stark auf. Besonders Dachgeschosswohnungen erreichen an heißen Tagen häufig Temperaturen von über 30 Grad Celsius. Dennoch gilt Hitze nicht automatisch als Mietmangel.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Gerichte stellen vielmehr auf die konkreten Umstände ab. Wer beispielsweise eine Dachgeschosswohnung bewusst angemietet hat, muss höhere Temperaturen grundsätzlich hinnehmen. Anders kann die Lage sein, wenn bauliche Mängel dazu führen, dass vorgeschriebene Wärmeschutzstandards nicht eingehalten werden. In solchen Fällen kann eine Mietminderung möglich sein.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer den Verdacht hat, dass die Wohnung unzumutbar heiß wird, sollte die Raumtemperaturen über mehrere Tage dokumentieren – etwa mit Fotos eines Thermometers oder einem Hitzetagebuch. Ebenso empfiehlt es sich festzuhalten, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um die Wohnung zu kühlen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bevor Mieter ihre Miete mindern, sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Oft lassen sich Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz, Markisen oder andere Verbesserungen gemeinsam umsetzen. Wichtig ist außerdem: Wer selbst eine Markise oder Klimaanlage anbringen möchte, benötigt dafür grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch beim nächtlichen Lüften gibt es Entwarnung: Ein gekipptes Fenster gilt nach einer Gerichtsentscheidung nicht automatisch als grob fahrlässig, wenn es während einer heißen Sommernacht zu einem Einbruch kommt. Entscheidend bleiben auch hier die jeweiligen Umstände des Einzelfalls.
</p>]]>
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  Dauerhafte Sommerhitze kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Doch hohe Temperaturen allein berechtigen noch nicht automatisch zu einer Mietminderung. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls – und eine sorgfältige Dokumentation.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Immer mehr Wohnungen heizen sich im Sommer stark auf. Besonders Dachgeschosswohnungen erreichen an heißen Tagen häufig Temperaturen von über 30 Grad Celsius. Dennoch gilt Hitze nicht automatisch als Mietmangel.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Gerichte stellen vielmehr auf die konkreten Umstände ab. Wer beispielsweise eine Dachgeschosswohnung bewusst angemietet hat, muss höhere Temperaturen grundsätzlich hinnehmen. Anders kann die Lage sein, wenn bauliche Mängel dazu führen, dass vorgeschriebene Wärmeschutzstandards nicht eingehalten werden. In solchen Fällen kann eine Mietminderung möglich sein.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer den Verdacht hat, dass die Wohnung unzumutbar heiß wird, sollte die Raumtemperaturen über mehrere Tage dokumentieren – etwa mit Fotos eines Thermometers oder einem Hitzetagebuch. Ebenso empfiehlt es sich festzuhalten, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um die Wohnung zu kühlen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bevor Mieter ihre Miete mindern, sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Oft lassen sich Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz, Markisen oder andere Verbesserungen gemeinsam umsetzen. Wichtig ist außerdem: Wer selbst eine Markise oder Klimaanlage anbringen möchte, benötigt dafür grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch beim nächtlichen Lüften gibt es Entwarnung: Ein gekipptes Fenster gilt nach einer Gerichtsentscheidung nicht automatisch als grob fahrlässig, wenn es während einer heißen Sommernacht zu einem Einbruch kommt. Entscheidend bleiben auch hier die jeweiligen Umstände des Einzelfalls.
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  Dauerhafte Sommerhitze kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Doch hohe Temperaturen allein berechtigen noch nicht automatisch zu einer Mietminderung. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls – und eine sorgfältige Dokumentation.
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  Immer mehr Wohnungen heizen sich im Sommer stark auf. Besonders Dachgeschosswohnungen erreichen an heißen Tagen häufig Temperaturen von über 30 Grad Celsius. Dennoch gilt Hitze nicht automatisch als Mietmangel.
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  Gerichte stellen vielmehr auf die konkreten Umstände ab. Wer beispielsweise eine Dachgeschosswohnung bewusst angemietet hat, muss höhere Temperaturen grundsätzlich hinnehmen. Anders kann die Lage sein, wenn bauliche Mängel dazu führen, dass vorgeschriebene Wärmeschutzstandards nicht eingehalten werden. In solchen Fällen kann eine Mietminderung möglich sein.
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  Wer den Verdacht hat, dass die Wohnung unzumutbar heiß wird, sollte die Raumtemperaturen über mehrere Tage dokumentieren – etwa mit Fotos eines Thermometers oder einem Hitzetagebuch. Ebenso empfiehlt es sich festzuhalten, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um die Wohnung zu kühlen.
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  Bevor Mieter ihre Miete mindern, sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Oft lassen sich Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz, Markisen oder andere Verbesserungen gemeinsam umsetzen. Wichtig ist außerdem: Wer selbst eine Markise oder Klimaanlage anbringen möchte, benötigt dafür grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters.
</p>
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  Auch beim nächtlichen Lüften gibt es Entwarnung: Ein gekipptes Fenster gilt nach einer Gerichtsentscheidung nicht automatisch als grob fahrlässig, wenn es während einer heißen Sommernacht zu einem Einbruch kommt. Entscheidend bleiben auch hier die jeweiligen Umstände des Einzelfalls.
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      <category domain="topic">Haus &amp; Wohnen</category>
      <category domain="tag">Hitzeschutz</category>
      <category domain="tag">Mietrecht</category>
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      <category domain="tag">Hitze</category>
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    <item>
      <title>Vorsorge über den Arbeitgeber: Mehr möglich als viele Beschäftigte wissen</title>
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      <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Viele Arbeitnehmer nutzen die Vorsorgemöglichkeiten ihres Arbeitgebers nicht – häufig auch deshalb, weil sie gar nicht wissen, welche Angebote es gibt. Dabei kann die betriebliche Vorsorge helfen, Versorgungslücken bei Rente, Gesundheit oder Berufsunfähigkeit zu schließen. Studien zeigen jedoch, dass entsprechende Leistungen in vielen Unternehmen noch immer die Ausnahme sind.
</p>
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  Am bekanntesten ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Beschäftigte können dabei einen Teil ihres Gehalts für die spätere Rente zurücklegen, häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Beiträgen. Darüber hinaus bieten manche Unternehmen zusätzliche Leistungen wie eine betriebliche Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung an. Welche Angebote bestehen, unterscheidet sich jedoch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.
</p>
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  Für Beschäftigte lohnt sich deshalb ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit der Personalabteilung. Wer bereits betriebliche Vorsorge nutzt, sollte außerdem regelmäßig prüfen, ob die vereinbarten Leistungen noch zur eigenen Lebenssituation passen. Denn je früher Versorgungslücken erkannt werden, desto einfacher lassen sie sich schließen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quellen: Continentale-Studie 2026 „So versichert sich Deutschland“; DIW Berlin.
</p>]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Viele Arbeitnehmer nutzen die Vorsorgemöglichkeiten ihres Arbeitgebers nicht – häufig auch deshalb, weil sie gar nicht wissen, welche Angebote es gibt. Dabei kann die betriebliche Vorsorge helfen, Versorgungslücken bei Rente, Gesundheit oder Berufsunfähigkeit zu schließen. Studien zeigen jedoch, dass entsprechende Leistungen in vielen Unternehmen noch immer die Ausnahme sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Am bekanntesten ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Beschäftigte können dabei einen Teil ihres Gehalts für die spätere Rente zurücklegen, häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Beiträgen. Darüber hinaus bieten manche Unternehmen zusätzliche Leistungen wie eine betriebliche Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung an. Welche Angebote bestehen, unterscheidet sich jedoch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Beschäftigte lohnt sich deshalb ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit der Personalabteilung. Wer bereits betriebliche Vorsorge nutzt, sollte außerdem regelmäßig prüfen, ob die vereinbarten Leistungen noch zur eigenen Lebenssituation passen. Denn je früher Versorgungslücken erkannt werden, desto einfacher lassen sie sich schließen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quellen: Continentale-Studie 2026 „So versichert sich Deutschland“; DIW Berlin.
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  Viele Arbeitnehmer nutzen die Vorsorgemöglichkeiten ihres Arbeitgebers nicht – häufig auch deshalb, weil sie gar nicht wissen, welche Angebote es gibt. Dabei kann die betriebliche Vorsorge helfen, Versorgungslücken bei Rente, Gesundheit oder Berufsunfähigkeit zu schließen. Studien zeigen jedoch, dass entsprechende Leistungen in vielen Unternehmen noch immer die Ausnahme sind.
</p>
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  Am bekanntesten ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Beschäftigte können dabei einen Teil ihres Gehalts für die spätere Rente zurücklegen, häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Beiträgen. Darüber hinaus bieten manche Unternehmen zusätzliche Leistungen wie eine betriebliche Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung an. Welche Angebote bestehen, unterscheidet sich jedoch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.
</p>
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  Für Beschäftigte lohnt sich deshalb ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit der Personalabteilung. Wer bereits betriebliche Vorsorge nutzt, sollte außerdem regelmäßig prüfen, ob die vereinbarten Leistungen noch zur eigenen Lebenssituation passen. Denn je früher Versorgungslücken erkannt werden, desto einfacher lassen sie sich schließen.
</p>
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  Quellen: Continentale-Studie 2026 „So versichert sich Deutschland“; DIW Berlin.
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      <category domain="topic">Vorsorge</category>
      <category domain="tag">BAV</category>
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      <category domain="tag">Berufsunfähigkeit</category>
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      <title>Kreuzfahrt: Wann die Gesundheitskarte nicht mehr hilft</title>
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      <ibs:title>Kreuzfahrt: Wann die Gesundheitskarte nicht mehr hilft</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 05 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer mit einem Kreuzfahrtschiff verreist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die gesetzliche Krankenversicherung überall die Behandlungskosten übernimmt. Tatsächlich gelten auf hoher See andere Regeln als an Land – und das kann im Ernstfall teuer werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bei Landgängen in vielen europäischen Ländern können gesetzlich Versicherte medizinisch notwendige Behandlungen meist über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen. An Bord eines Kreuzfahrtschiffes gilt dieser Schutz jedoch grundsätzlich nicht. Behandlungen durch den Schiffsarzt werden in der Regel privat abgerechnet. Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten später ganz oder teilweise erstattet, hängt unter anderem davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig wird der Versicherungsschutz auf Reisen außerhalb Europas. In der Karibik, Asien oder Südamerika übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung medizinische Behandlungen häufig nicht. Krankenhausaufenthalte oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland können dann schnell hohe Kosten verursachen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte deshalb vor Reisebeginn prüfen, welche Leistungen seine Krankenversicherung tatsächlich abdeckt. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann bestehende Lücken schließen – wichtig ist dabei, dass Behandlungen an Bord und ein medizinisch notwendiger Rücktransport ausdrücklich mitversichert sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: BIG direkt gesund.
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  Bei Landgängen in vielen europäischen Ländern können gesetzlich Versicherte medizinisch notwendige Behandlungen meist über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen. An Bord eines Kreuzfahrtschiffes gilt dieser Schutz jedoch grundsätzlich nicht. Behandlungen durch den Schiffsarzt werden in der Regel privat abgerechnet. Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten später ganz oder teilweise erstattet, hängt unter anderem davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt.
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  Besonders wichtig wird der Versicherungsschutz auf Reisen außerhalb Europas. In der Karibik, Asien oder Südamerika übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung medizinische Behandlungen häufig nicht. Krankenhausaufenthalte oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland können dann schnell hohe Kosten verursachen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte deshalb vor Reisebeginn prüfen, welche Leistungen seine Krankenversicherung tatsächlich abdeckt. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann bestehende Lücken schließen – wichtig ist dabei, dass Behandlungen an Bord und ein medizinisch notwendiger Rücktransport ausdrücklich mitversichert sind.
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  Besonders wichtig wird der Versicherungsschutz auf Reisen außerhalb Europas. In der Karibik, Asien oder Südamerika übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung medizinische Behandlungen häufig nicht. Krankenhausaufenthalte oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland können dann schnell hohe Kosten verursachen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte deshalb vor Reisebeginn prüfen, welche Leistungen seine Krankenversicherung tatsächlich abdeckt. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann bestehende Lücken schließen – wichtig ist dabei, dass Behandlungen an Bord und ein medizinisch notwendiger Rücktransport ausdrücklich mitversichert sind.
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      <title>Kfz-Versicherung: Warum der günstigste Tarif nicht immer der beste ist</title>
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      <ibs:title>Kfz-Versicherung: Warum der günstigste Tarif nicht immer der beste ist</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Steigende Beiträge veranlassen viele Autofahrer, ihre Kfz-Versicherung regelmäßig zu überprüfen. Ein Preisvergleich lohnt sich – doch der günstigste Tarif ist nicht automatisch die beste Wahl. Entscheidend ist, welche Leistungen im Schadenfall tatsächlich vereinbart sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach einer aktuellen Kundenbefragung spielen neben dem Beitrag vor allem verständliche Vertragsbedingungen, ein guter Schadenservice und leistungsstarke Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle für die Zufriedenheit. Wer seine Versicherung wechselt, sollte deshalb nicht nur auf den Jahresbeitrag achten, sondern auch prüfen, ob wichtige Leistungen enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, eine ausreichend hohe Deckungssumme, der Schutz bei Marderbissen und Folgeschäden sowie sinnvolle Leistungen in der Kaskoversicherung wie eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mindestens ebenso wichtig ist der Blick auf den Service. Wie schnell wird ein Schaden reguliert? Gibt es im Ernstfall einen festen Ansprechpartner? Gerade nach einem Unfall zeigt sich oft, ob eine Versicherung zuverlässig unterstützt. Deshalb lohnt sich vor einem Wechsel nicht nur der Preisvergleich, sondern auch ein genauer Blick auf die Vertragsleistungen und den Schadenservice. Denn eine günstige Police kann teuer werden, wenn ausgerechnet im entscheidenden Moment wichtige Leistungen fehlen.
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  Steigende Beiträge veranlassen viele Autofahrer, ihre Kfz-Versicherung regelmäßig zu überprüfen. Ein Preisvergleich lohnt sich – doch der günstigste Tarif ist nicht automatisch die beste Wahl. Entscheidend ist, welche Leistungen im Schadenfall tatsächlich vereinbart sind.
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  Nach einer aktuellen Kundenbefragung spielen neben dem Beitrag vor allem verständliche Vertragsbedingungen, ein guter Schadenservice und leistungsstarke Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle für die Zufriedenheit. Wer seine Versicherung wechselt, sollte deshalb nicht nur auf den Jahresbeitrag achten, sondern auch prüfen, ob wichtige Leistungen enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, eine ausreichend hohe Deckungssumme, der Schutz bei Marderbissen und Folgeschäden sowie sinnvolle Leistungen in der Kaskoversicherung wie eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung.
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  Steigende Beiträge veranlassen viele Autofahrer, ihre Kfz-Versicherung regelmäßig zu überprüfen. Ein Preisvergleich lohnt sich – doch der günstigste Tarif ist nicht automatisch die beste Wahl. Entscheidend ist, welche Leistungen im Schadenfall tatsächlich vereinbart sind.
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  Nach einer aktuellen Kundenbefragung spielen neben dem Beitrag vor allem verständliche Vertragsbedingungen, ein guter Schadenservice und leistungsstarke Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle für die Zufriedenheit. Wer seine Versicherung wechselt, sollte deshalb nicht nur auf den Jahresbeitrag achten, sondern auch prüfen, ob wichtige Leistungen enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, eine ausreichend hohe Deckungssumme, der Schutz bei Marderbissen und Folgeschäden sowie sinnvolle Leistungen in der Kaskoversicherung wie eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung.
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      <title>Für Kinder sparen: An den Führerschein denken viele – an die Rente nur wenige</title>
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      <ibs:title>Für Kinder sparen: An den Führerschein denken viele – an die Rente nur wenige</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die meisten Eltern legen regelmäßig Geld für ihre Kinder zurück. Dabei geht es vor allem darum, den Start ins Erwachsenenleben zu erleichtern – etwa für den Führerschein, das erste Auto oder eine Ausbildung. An die Altersvorsorge des Nachwuchses denken dagegen bislang nur wenige.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach einer aktuellen Umfrage sparen rund sieben von zehn Eltern regelmäßig für ihre Kinder, weitere 15 Prozent zumindest gelegentlich. Als wichtigste Sparziele nennen 45 Prozent den Führerschein und 43 Prozent Ausbildung oder Studium. Nur 13 Prozent legen Geld ausdrücklich für die spätere Altersvorsorge ihres Kindes zurück. Dabei gilt: Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto mehr Zeit hat das Vermögen, sich über viele Jahre zu entwickeln.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Neben dem regelmäßigen Sparen spielt auch Finanzbildung eine wichtige Rolle. Die große Mehrheit der Eltern hält es für wichtig, dass Kinder früh den Umgang mit Geld lernen. Gespräche über Taschengeld oder Einkäufe gehören in vielen Familien bereits zum Alltag. Deutlich seltener wird jedoch über Geldanlage gesprochen. Wer seinen Kindern früh erklärt, wie Sparen, Zinsen oder langfristiger Vermögensaufbau funktionieren, schafft eine wichtige Grundlage für spätere finanzielle Entscheidungen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Anlegerbarometer von Union Investment.
</p>]]>
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  Die meisten Eltern legen regelmäßig Geld für ihre Kinder zurück. Dabei geht es vor allem darum, den Start ins Erwachsenenleben zu erleichtern – etwa für den Führerschein, das erste Auto oder eine Ausbildung. An die Altersvorsorge des Nachwuchses denken dagegen bislang nur wenige.
</p>
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  Nach einer aktuellen Umfrage sparen rund sieben von zehn Eltern regelmäßig für ihre Kinder, weitere 15 Prozent zumindest gelegentlich. Als wichtigste Sparziele nennen 45 Prozent den Führerschein und 43 Prozent Ausbildung oder Studium. Nur 13 Prozent legen Geld ausdrücklich für die spätere Altersvorsorge ihres Kindes zurück. Dabei gilt: Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto mehr Zeit hat das Vermögen, sich über viele Jahre zu entwickeln.
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  Neben dem regelmäßigen Sparen spielt auch Finanzbildung eine wichtige Rolle. Die große Mehrheit der Eltern hält es für wichtig, dass Kinder früh den Umgang mit Geld lernen. Gespräche über Taschengeld oder Einkäufe gehören in vielen Familien bereits zum Alltag. Deutlich seltener wird jedoch über Geldanlage gesprochen. Wer seinen Kindern früh erklärt, wie Sparen, Zinsen oder langfristiger Vermögensaufbau funktionieren, schafft eine wichtige Grundlage für spätere finanzielle Entscheidungen.
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  Quelle: Anlegerbarometer von Union Investment.
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  Die meisten Eltern legen regelmäßig Geld für ihre Kinder zurück. Dabei geht es vor allem darum, den Start ins Erwachsenenleben zu erleichtern – etwa für den Führerschein, das erste Auto oder eine Ausbildung. An die Altersvorsorge des Nachwuchses denken dagegen bislang nur wenige.
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  Nach einer aktuellen Umfrage sparen rund sieben von zehn Eltern regelmäßig für ihre Kinder, weitere 15 Prozent zumindest gelegentlich. Als wichtigste Sparziele nennen 45 Prozent den Führerschein und 43 Prozent Ausbildung oder Studium. Nur 13 Prozent legen Geld ausdrücklich für die spätere Altersvorsorge ihres Kindes zurück. Dabei gilt: Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto mehr Zeit hat das Vermögen, sich über viele Jahre zu entwickeln.
</p>
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  Neben dem regelmäßigen Sparen spielt auch Finanzbildung eine wichtige Rolle. Die große Mehrheit der Eltern hält es für wichtig, dass Kinder früh den Umgang mit Geld lernen. Gespräche über Taschengeld oder Einkäufe gehören in vielen Familien bereits zum Alltag. Deutlich seltener wird jedoch über Geldanlage gesprochen. Wer seinen Kindern früh erklärt, wie Sparen, Zinsen oder langfristiger Vermögensaufbau funktionieren, schafft eine wichtige Grundlage für spätere finanzielle Entscheidungen.
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      <title>BGH stärkt Riester-Sparer: Jahresentgelte für Bausparverträge unzulässig</title>
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      <ibs:title>BGH stärkt Riester-Sparer: Jahresentgelte für Bausparverträge unzulässig</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern mit Riester-Bausparverträgen gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil dürfen Bausparkassen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine jährlichen Entgelte für die Führung solcher Verträge verlangen. Die entsprechenden Klauseln erklärte das Gericht für unwirksam.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bausparkassen mit den Jahresentgelten Kosten für eigene Verwaltungsaufgaben auf ihre Kunden abwälzen wollten. Solche Tätigkeiten dienten überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb und dürften deshalb nicht zusätzlich berechnet werden. Betroffen waren Klauseln, die jährliche Entgelte von 15 beziehungsweise 24 Euro vorsahen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Verbraucher bedeutet das Urteil vor allem mehr Klarheit. Wer einen Riester-Bausparvertrag besitzt, sollte prüfen, ob im Vertrag ein jährliches Entgelt für die Kontoführung oder Verwaltung vereinbart wurde. Das Urteil betrifft zwar zunächst die verwendeten Vertragsklauseln der betroffenen Bausparkasse, kann aber auch für vergleichbare Regelungen anderer Anbieter von Bedeutung sein. Wer unsicher ist, ob sein Vertrag betroffen sein könnte, sollte sich bei seiner Bausparkasse oder einer Verbraucherzentrale informieren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Juli 2026 (Az. XI ZR 83/25).
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  Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern mit Riester-Bausparverträgen gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil dürfen Bausparkassen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine jährlichen Entgelte für die Führung solcher Verträge verlangen. Die entsprechenden Klauseln erklärte das Gericht für unwirksam.
</p>
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  Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bausparkassen mit den Jahresentgelten Kosten für eigene Verwaltungsaufgaben auf ihre Kunden abwälzen wollten. Solche Tätigkeiten dienten überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb und dürften deshalb nicht zusätzlich berechnet werden. Betroffen waren Klauseln, die jährliche Entgelte von 15 beziehungsweise 24 Euro vorsahen.
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  Für Verbraucher bedeutet das Urteil vor allem mehr Klarheit. Wer einen Riester-Bausparvertrag besitzt, sollte prüfen, ob im Vertrag ein jährliches Entgelt für die Kontoführung oder Verwaltung vereinbart wurde. Das Urteil betrifft zwar zunächst die verwendeten Vertragsklauseln der betroffenen Bausparkasse, kann aber auch für vergleichbare Regelungen anderer Anbieter von Bedeutung sein. Wer unsicher ist, ob sein Vertrag betroffen sein könnte, sollte sich bei seiner Bausparkasse oder einer Verbraucherzentrale informieren.
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      <category domain="topic">Urteil</category>
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      <title>Altersvorsorge: Viele hoffen auf Reformen – rechnen aber nicht mit Vorteilen</title>
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      <pubDate>Mon, 27 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich eine stärkere staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig glauben viele nicht, selbst von den geplanten Reformen zu profitieren. Das zeigt eine aktuelle Umfrage unter Erwachsenen in Deutschland.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mehr als sieben von zehn Befragten sprechen sich für eine bessere Förderung der privaten Vorsorge aus. Dennoch erwartet nur rund jeder Zehnte, persönlich von den angekündigten Reformen zu profitieren. Besonders skeptisch sind ältere Menschen, aber auch viele Jüngere gehen davon aus, dass sich für sie wenig ändern wird. Gleichzeitig halten fast zwei Drittel der Befragten das heutige Rentensystem nicht mehr für generationengerecht.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Unabhängig von politischen Reformen gilt: Wer ausschließlich auf die gesetzliche Rente setzt, sollte seine persönliche Vorsorgesituation regelmäßig überprüfen. Private Sparformen können helfen, die spätere Rente zu ergänzen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Alter, Einkommen und persönlicher Risikobereitschaft ab. Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, desto stärker kann der langfristige Zinseszinseffekt wirken.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Civey-Umfrage im Auftrag von Liechtenstein Life.
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  Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich eine stärkere staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig glauben viele nicht, selbst von den geplanten Reformen zu profitieren. Das zeigt eine aktuelle Umfrage unter Erwachsenen in Deutschland.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mehr als sieben von zehn Befragten sprechen sich für eine bessere Förderung der privaten Vorsorge aus. Dennoch erwartet nur rund jeder Zehnte, persönlich von den angekündigten Reformen zu profitieren. Besonders skeptisch sind ältere Menschen, aber auch viele Jüngere gehen davon aus, dass sich für sie wenig ändern wird. Gleichzeitig halten fast zwei Drittel der Befragten das heutige Rentensystem nicht mehr für generationengerecht.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Unabhängig von politischen Reformen gilt: Wer ausschließlich auf die gesetzliche Rente setzt, sollte seine persönliche Vorsorgesituation regelmäßig überprüfen. Private Sparformen können helfen, die spätere Rente zu ergänzen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Alter, Einkommen und persönlicher Risikobereitschaft ab. Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, desto stärker kann der langfristige Zinseszinseffekt wirken.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Civey-Umfrage im Auftrag von Liechtenstein Life.
</p>]]>
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      <ibs:text>
        <![CDATA[Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich eine stärkere staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig glauben viele nicht, selbst von den geplanten Reformen zu profitieren. Das zeigt eine aktuelle Umfrage unter Erwachsenen in Deutschland.]]>
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  Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich eine stärkere staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig glauben viele nicht, selbst von den geplanten Reformen zu profitieren. Das zeigt eine aktuelle Umfrage unter Erwachsenen in Deutschland.
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  Mehr als sieben von zehn Befragten sprechen sich für eine bessere Förderung der privaten Vorsorge aus. Dennoch erwartet nur rund jeder Zehnte, persönlich von den angekündigten Reformen zu profitieren. Besonders skeptisch sind ältere Menschen, aber auch viele Jüngere gehen davon aus, dass sich für sie wenig ändern wird. Gleichzeitig halten fast zwei Drittel der Befragten das heutige Rentensystem nicht mehr für generationengerecht.
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  Unabhängig von politischen Reformen gilt: Wer ausschließlich auf die gesetzliche Rente setzt, sollte seine persönliche Vorsorgesituation regelmäßig überprüfen. Private Sparformen können helfen, die spätere Rente zu ergänzen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Alter, Einkommen und persönlicher Risikobereitschaft ab. Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, desto stärker kann der langfristige Zinseszinseffekt wirken.
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  Quelle: Civey-Umfrage im Auftrag von Liechtenstein Life.
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      <category domain="topic">Altersvorsorge</category>
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      <category domain="tag">Altersvorsorge</category>
      <category domain="tag">Sparen</category>
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      <title>Reise abgesagt: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen</title>
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      <ibs:title>Reise abgesagt: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 24 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Krankheit, Unwetter oder geänderte Flugpläne können den Urlaub kurzfristig platzen lassen. Doch nicht jede Reiseabsage führt automatisch zu hohen Stornokosten. Ob Reisende Anspruch auf eine Erstattung haben, hängt davon ab, warum die Reise ausfällt und ob eine Reiserücktrittsversicherung oder besondere gesetzliche Regelungen greifen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel, wenn ein unvorhersehbares Ereignis die Reise unmöglich macht. Dazu zählen beispielsweise eine plötzliche schwere Erkrankung, ein Unfall oder der Tod eines nahen Angehörigen. Auch der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes oder eine gerichtliche Vorladung können je nach Vertrag versichert sein. Keine Leistungen gibt es dagegen meist, wenn Reisende ihre Meinung ändern oder eine bereits bekannte Erkrankung der Grund für die Absage ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch ohne Versicherung können Urlauber unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten. Das gilt etwa dann, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder andere schwerwiegende Ereignisse das Reiseziel erheblich beeinträchtigen. Ebenso können erhebliche Änderungen der gebuchten Reiseleistungen – etwa eine nachträgliche Herabstufung von der Business- in die Economy-Class auf einem Langstreckenflug – ein Rücktrittsrecht begründen. Wichtig ist in jedem Fall, Reiseveranstalter oder Versicherung möglichst früh zu informieren und Unterlagen wie ärztliche Bescheinigungen oder Buchungsbestätigungen sorgfältig aufzubewahren. Sie sind häufig entscheidend, wenn es um die Erstattung der Reisekosten geht.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: ARAG; Urteile des Bundesgerichtshofs, des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein und des Landgerichts Frankfurt am Main.
</p>]]>
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  Krankheit, Unwetter oder geänderte Flugpläne können den Urlaub kurzfristig platzen lassen. Doch nicht jede Reiseabsage führt automatisch zu hohen Stornokosten. Ob Reisende Anspruch auf eine Erstattung haben, hängt davon ab, warum die Reise ausfällt und ob eine Reiserücktrittsversicherung oder besondere gesetzliche Regelungen greifen.
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  Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel, wenn ein unvorhersehbares Ereignis die Reise unmöglich macht. Dazu zählen beispielsweise eine plötzliche schwere Erkrankung, ein Unfall oder der Tod eines nahen Angehörigen. Auch der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes oder eine gerichtliche Vorladung können je nach Vertrag versichert sein. Keine Leistungen gibt es dagegen meist, wenn Reisende ihre Meinung ändern oder eine bereits bekannte Erkrankung der Grund für die Absage ist.
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  Auch ohne Versicherung können Urlauber unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten. Das gilt etwa dann, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder andere schwerwiegende Ereignisse das Reiseziel erheblich beeinträchtigen. Ebenso können erhebliche Änderungen der gebuchten Reiseleistungen – etwa eine nachträgliche Herabstufung von der Business- in die Economy-Class auf einem Langstreckenflug – ein Rücktrittsrecht begründen. Wichtig ist in jedem Fall, Reiseveranstalter oder Versicherung möglichst früh zu informieren und Unterlagen wie ärztliche Bescheinigungen oder Buchungsbestätigungen sorgfältig aufzubewahren. Sie sind häufig entscheidend, wenn es um die Erstattung der Reisekosten geht.
</p>
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  Quelle: ARAG; Urteile des Bundesgerichtshofs, des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein und des Landgerichts Frankfurt am Main.
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  Krankheit, Unwetter oder geänderte Flugpläne können den Urlaub kurzfristig platzen lassen. Doch nicht jede Reiseabsage führt automatisch zu hohen Stornokosten. Ob Reisende Anspruch auf eine Erstattung haben, hängt davon ab, warum die Reise ausfällt und ob eine Reiserücktrittsversicherung oder besondere gesetzliche Regelungen greifen.
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  Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel, wenn ein unvorhersehbares Ereignis die Reise unmöglich macht. Dazu zählen beispielsweise eine plötzliche schwere Erkrankung, ein Unfall oder der Tod eines nahen Angehörigen. Auch der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes oder eine gerichtliche Vorladung können je nach Vertrag versichert sein. Keine Leistungen gibt es dagegen meist, wenn Reisende ihre Meinung ändern oder eine bereits bekannte Erkrankung der Grund für die Absage ist.
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  Auch ohne Versicherung können Urlauber unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten. Das gilt etwa dann, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder andere schwerwiegende Ereignisse das Reiseziel erheblich beeinträchtigen. Ebenso können erhebliche Änderungen der gebuchten Reiseleistungen – etwa eine nachträgliche Herabstufung von der Business- in die Economy-Class auf einem Langstreckenflug – ein Rücktrittsrecht begründen. Wichtig ist in jedem Fall, Reiseveranstalter oder Versicherung möglichst früh zu informieren und Unterlagen wie ärztliche Bescheinigungen oder Buchungsbestätigungen sorgfältig aufzubewahren. Sie sind häufig entscheidend, wenn es um die Erstattung der Reisekosten geht.
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  Quelle: ARAG; Urteile des Bundesgerichtshofs, des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein und des Landgerichts Frankfurt am Main.
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      <title>Kündigung erhalten? Warum jetzt schnelles Handeln wichtig ist</title>
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      <ibs:title>Kündigung erhalten? Warum jetzt schnelles Handeln wichtig ist</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 22 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Kündigungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beschäftigen immer mehr Beschäftigte. Nach einer aktuellen Auswertung nehmen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen seit Jahren deutlich zu. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – denn nach einer Kündigung bleibt oft nur wenig Zeit, um zu reagieren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer eine Kündigung erhält, sollte das Schreiben zunächst sorgfältig prüfen und wichtige Fristen beachten. Besonders entscheidend ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Sie beträgt in der Regel nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und keine vorschnellen Erklärungen oder Aufhebungsverträge zu unterschreiben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Viele Arbeitnehmer wissen zudem nicht, dass sie in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichts ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen müssen – unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnen oder verlieren. Wer sich gegen arbeitsrechtliche Entscheidungen wehren möchte, sollte deshalb nicht nur seine Erfolgsaussichten prüfen, sondern sich auch über die möglichen Kosten informieren. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüchen auseinanderzusetzen, statt erst im Ernstfall zu handeln.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: ARAG Trendmonitor Recht 2026.
</p>]]>
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  Kündigungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beschäftigen immer mehr Beschäftigte. Nach einer aktuellen Auswertung nehmen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen seit Jahren deutlich zu. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – denn nach einer Kündigung bleibt oft nur wenig Zeit, um zu reagieren.
</p>
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  Wer eine Kündigung erhält, sollte das Schreiben zunächst sorgfältig prüfen und wichtige Fristen beachten. Besonders entscheidend ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Sie beträgt in der Regel nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und keine vorschnellen Erklärungen oder Aufhebungsverträge zu unterschreiben.
</p>
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  Viele Arbeitnehmer wissen zudem nicht, dass sie in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichts ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen müssen – unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnen oder verlieren. Wer sich gegen arbeitsrechtliche Entscheidungen wehren möchte, sollte deshalb nicht nur seine Erfolgsaussichten prüfen, sondern sich auch über die möglichen Kosten informieren. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüchen auseinanderzusetzen, statt erst im Ernstfall zu handeln.
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  Kündigungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beschäftigen immer mehr Beschäftigte. Nach einer aktuellen Auswertung nehmen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen seit Jahren deutlich zu. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – denn nach einer Kündigung bleibt oft nur wenig Zeit, um zu reagieren.
</p>
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  Wer eine Kündigung erhält, sollte das Schreiben zunächst sorgfältig prüfen und wichtige Fristen beachten. Besonders entscheidend ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Sie beträgt in der Regel nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und keine vorschnellen Erklärungen oder Aufhebungsverträge zu unterschreiben.
</p>
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  Viele Arbeitnehmer wissen zudem nicht, dass sie in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichts ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen müssen – unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnen oder verlieren. Wer sich gegen arbeitsrechtliche Entscheidungen wehren möchte, sollte deshalb nicht nur seine Erfolgsaussichten prüfen, sondern sich auch über die möglichen Kosten informieren. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüchen auseinanderzusetzen, statt erst im Ernstfall zu handeln.
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  Quelle: ARAG Trendmonitor Recht 2026.
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      <title>Wertsachen sicher aufbewahren: Reicht die Hausratversicherung aus?</title>
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      <ibs:title>Wertsachen sicher aufbewahren: Reicht die Hausratversicherung aus?</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Schmuck, Gold, Bargeld oder wichtige Dokumente – viele Menschen bewahren ihre wertvollsten Besitztümer zu Hause auf. Doch im Schadenfall erleben manche eine böse Überraschung: Nicht alles ist automatisch in voller Höhe über die Hausratversicherung abgesichert.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Gerade für Bargeld, Edelmetalle, Schmuck oder Sammlerstücke gelten in vielen Tarifen Entschädigungsgrenzen. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Art der Aufbewahrung ab. Ein zertifizierter Tresor kann den Versicherungsschutz verbessern, ersetzt aber nicht den Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt, sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz vereinbaren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch ein Bankschließfach kann für bestimmte Wertsachen sinnvoll sein. Allerdings sollten Verbraucher nicht davon ausgehen, dass der Inhalt automatisch umfassend versichert ist. Je nach Bank oder Anbieter unterscheiden sich Haftung und Versicherungsschutz erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein genauer Blick auf die versicherten Höchstbeträge, mögliche Ausschlüsse und die erforderlichen Eigentumsnachweise. Denn die sicherste Aufbewahrung nützt wenig, wenn im Ernstfall der Versicherungsschutz nicht ausreicht.
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  Schmuck, Gold, Bargeld oder wichtige Dokumente – viele Menschen bewahren ihre wertvollsten Besitztümer zu Hause auf. Doch im Schadenfall erleben manche eine böse Überraschung: Nicht alles ist automatisch in voller Höhe über die Hausratversicherung abgesichert.
</p>
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  Gerade für Bargeld, Edelmetalle, Schmuck oder Sammlerstücke gelten in vielen Tarifen Entschädigungsgrenzen. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Art der Aufbewahrung ab. Ein zertifizierter Tresor kann den Versicherungsschutz verbessern, ersetzt aber nicht den Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt, sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz vereinbaren.
</p>
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  Auch ein Bankschließfach kann für bestimmte Wertsachen sinnvoll sein. Allerdings sollten Verbraucher nicht davon ausgehen, dass der Inhalt automatisch umfassend versichert ist. Je nach Bank oder Anbieter unterscheiden sich Haftung und Versicherungsschutz erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein genauer Blick auf die versicherten Höchstbeträge, mögliche Ausschlüsse und die erforderlichen Eigentumsnachweise. Denn die sicherste Aufbewahrung nützt wenig, wenn im Ernstfall der Versicherungsschutz nicht ausreicht.
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  Schmuck, Gold, Bargeld oder wichtige Dokumente – viele Menschen bewahren ihre wertvollsten Besitztümer zu Hause auf. Doch im Schadenfall erleben manche eine böse Überraschung: Nicht alles ist automatisch in voller Höhe über die Hausratversicherung abgesichert.
</p>
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  Gerade für Bargeld, Edelmetalle, Schmuck oder Sammlerstücke gelten in vielen Tarifen Entschädigungsgrenzen. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Art der Aufbewahrung ab. Ein zertifizierter Tresor kann den Versicherungsschutz verbessern, ersetzt aber nicht den Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt, sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz vereinbaren.
</p>
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  Auch ein Bankschließfach kann für bestimmte Wertsachen sinnvoll sein. Allerdings sollten Verbraucher nicht davon ausgehen, dass der Inhalt automatisch umfassend versichert ist. Je nach Bank oder Anbieter unterscheiden sich Haftung und Versicherungsschutz erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein genauer Blick auf die versicherten Höchstbeträge, mögliche Ausschlüsse und die erforderlichen Eigentumsnachweise. Denn die sicherste Aufbewahrung nützt wenig, wenn im Ernstfall der Versicherungsschutz nicht ausreicht.
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      <category domain="topic">Haus &amp; Wohnen</category>
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      <title>E-Autos: Warum bei langsamer Fahrt besondere Vorsicht wichtig ist</title>
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      <pubDate>Fri, 17 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Elektroautos gelten insgesamt als sichere Fahrzeuge und verursachen nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr Unfälle als vergleichbare Verbrenner. Dennoch zeigt eine neue Untersuchung: Bei niedrigen Geschwindigkeiten gibt es Besonderheiten, die sowohl Fahrer als auch Fußgänger kennen sollten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vor allem beim Anfahren, Rückwärtsfahren oder langsamen Abbiegen kommt es mit Elektroautos häufiger zu Unfällen mit Fußgängern. Experten vermuten, dass die Fahrzeuge trotz vorgeschriebener Fahrgeräusche in solchen Situationen oft später wahrgenommen werden als Autos mit Verbrennungsmotor. Deshalb sollten Fahrer beim Rangieren und Anfahren besonders aufmerksam sein. Umgekehrt lohnt es sich auch für Fußgänger, sich nicht allein auf Motorgeräusche zu verlassen – gerade auf Parkplätzen oder in Wohngebieten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Untersuchung weist außerdem darauf hin, dass moderne Fahrfunktionen wie das sogenannte One-Pedal-Driving in ungewohnten Situationen zu Bedienfehlern beitragen könnten. Gleichzeitig gibt es auch positive Ergebnisse: Fahrer von Elektroautos verlieren seltener die Kontrolle über ihr Fahrzeug und sind seltener in Alkohol- oder Drogenunfälle verwickelt. Insgesamt kommen die Forscher deshalb zu einem klaren Fazit: Elektroautos sind eine sichere Alternative – einzelne Besonderheiten sollten bei ihrer weiteren Entwicklung und im Alltag jedoch berücksichtigt werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Unfallforschung der Versicherer (UDV)
</p>]]>
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  Elektroautos gelten insgesamt als sichere Fahrzeuge und verursachen nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr Unfälle als vergleichbare Verbrenner. Dennoch zeigt eine neue Untersuchung: Bei niedrigen Geschwindigkeiten gibt es Besonderheiten, die sowohl Fahrer als auch Fußgänger kennen sollten.
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  Vor allem beim Anfahren, Rückwärtsfahren oder langsamen Abbiegen kommt es mit Elektroautos häufiger zu Unfällen mit Fußgängern. Experten vermuten, dass die Fahrzeuge trotz vorgeschriebener Fahrgeräusche in solchen Situationen oft später wahrgenommen werden als Autos mit Verbrennungsmotor. Deshalb sollten Fahrer beim Rangieren und Anfahren besonders aufmerksam sein. Umgekehrt lohnt es sich auch für Fußgänger, sich nicht allein auf Motorgeräusche zu verlassen – gerade auf Parkplätzen oder in Wohngebieten.
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  Die Untersuchung weist außerdem darauf hin, dass moderne Fahrfunktionen wie das sogenannte One-Pedal-Driving in ungewohnten Situationen zu Bedienfehlern beitragen könnten. Gleichzeitig gibt es auch positive Ergebnisse: Fahrer von Elektroautos verlieren seltener die Kontrolle über ihr Fahrzeug und sind seltener in Alkohol- oder Drogenunfälle verwickelt. Insgesamt kommen die Forscher deshalb zu einem klaren Fazit: Elektroautos sind eine sichere Alternative – einzelne Besonderheiten sollten bei ihrer weiteren Entwicklung und im Alltag jedoch berücksichtigt werden.
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  Elektroautos gelten insgesamt als sichere Fahrzeuge und verursachen nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr Unfälle als vergleichbare Verbrenner. Dennoch zeigt eine neue Untersuchung: Bei niedrigen Geschwindigkeiten gibt es Besonderheiten, die sowohl Fahrer als auch Fußgänger kennen sollten.
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  Vor allem beim Anfahren, Rückwärtsfahren oder langsamen Abbiegen kommt es mit Elektroautos häufiger zu Unfällen mit Fußgängern. Experten vermuten, dass die Fahrzeuge trotz vorgeschriebener Fahrgeräusche in solchen Situationen oft später wahrgenommen werden als Autos mit Verbrennungsmotor. Deshalb sollten Fahrer beim Rangieren und Anfahren besonders aufmerksam sein. Umgekehrt lohnt es sich auch für Fußgänger, sich nicht allein auf Motorgeräusche zu verlassen – gerade auf Parkplätzen oder in Wohngebieten.
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  Die Untersuchung weist außerdem darauf hin, dass moderne Fahrfunktionen wie das sogenannte One-Pedal-Driving in ungewohnten Situationen zu Bedienfehlern beitragen könnten. Gleichzeitig gibt es auch positive Ergebnisse: Fahrer von Elektroautos verlieren seltener die Kontrolle über ihr Fahrzeug und sind seltener in Alkohol- oder Drogenunfälle verwickelt. Insgesamt kommen die Forscher deshalb zu einem klaren Fazit: Elektroautos sind eine sichere Alternative – einzelne Besonderheiten sollten bei ihrer weiteren Entwicklung und im Alltag jedoch berücksichtigt werden.
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  Quelle: Unfallforschung der Versicherer (UDV)
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      <category domain="topic">Verkehr</category>
      <category domain="tag">Verkehr</category>
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      <category domain="tag">Unfall</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
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      <title>Kann ein Erbe Schenkungen zurückfordern? Der Bundesgerichtshof stärkt Vertragserben</title>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer zu Lebzeiten Geld oder Immobilien verschenkt, kann damit grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Doch in bestimmten Fällen können solche Schenkungen nach dem Tod des Schenkenden wieder zum Streitfall werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass Vertragserben unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe eines Geschenks verlangen können.
</p>
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  Im entschiedenen Fall hatte ein Vater seiner Tochter Grundstücke und Geld übertragen. Sein Sohn berief sich auf einen Erbvertrag, in dem beide Kinder als Erben vorgesehen waren. Obwohl sich der Vater im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hatte, machte er davon nie Gebrauch. Nach seinem Tod verlangte der Sohn deshalb einen Teil der Schenkungen zurück.
</p>
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  Der Bundesgerichtshof stellte klar: Allein der Vorbehalt eines Rücktrittsrechts nimmt einem Vertragserben nicht den gesetzlichen Schutz. Solange der Erblasser den Erbvertrag nicht tatsächlich aufgehoben hat, darf der Vertragserbe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die vereinbarte Erbfolge gilt. Schenkungen, die allein dazu dienen, den Vertragserben zu benachteiligen, können deshalb auch nach dem Tod des Schenkenden zurückgefordert werden. Ob dies im konkreten Fall tatsächlich zutrifft, muss nun das Oberlandesgericht prüfen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Das Urteil zeigt: Wer einen Erbvertrag schließt, bindet sich stärker als viele vermuten. Gleichzeitig sollten größere Schenkungen innerhalb der Familie gut dokumentiert und rechtlich begleitet werden, damit sie später nicht zum Auslöser langwieriger Erbstreitigkeiten werden.
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer zu Lebzeiten Geld oder Immobilien verschenkt, kann damit grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Doch in bestimmten Fällen können solche Schenkungen nach dem Tod des Schenkenden wieder zum Streitfall werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass Vertragserben unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe eines Geschenks verlangen können.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Im entschiedenen Fall hatte ein Vater seiner Tochter Grundstücke und Geld übertragen. Sein Sohn berief sich auf einen Erbvertrag, in dem beide Kinder als Erben vorgesehen waren. Obwohl sich der Vater im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hatte, machte er davon nie Gebrauch. Nach seinem Tod verlangte der Sohn deshalb einen Teil der Schenkungen zurück.
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  Der Bundesgerichtshof stellte klar: Allein der Vorbehalt eines Rücktrittsrechts nimmt einem Vertragserben nicht den gesetzlichen Schutz. Solange der Erblasser den Erbvertrag nicht tatsächlich aufgehoben hat, darf der Vertragserbe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die vereinbarte Erbfolge gilt. Schenkungen, die allein dazu dienen, den Vertragserben zu benachteiligen, können deshalb auch nach dem Tod des Schenkenden zurückgefordert werden. Ob dies im konkreten Fall tatsächlich zutrifft, muss nun das Oberlandesgericht prüfen.
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  Wer zu Lebzeiten Geld oder Immobilien verschenkt, kann damit grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Doch in bestimmten Fällen können solche Schenkungen nach dem Tod des Schenkenden wieder zum Streitfall werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass Vertragserben unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe eines Geschenks verlangen können.
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  Im entschiedenen Fall hatte ein Vater seiner Tochter Grundstücke und Geld übertragen. Sein Sohn berief sich auf einen Erbvertrag, in dem beide Kinder als Erben vorgesehen waren. Obwohl sich der Vater im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hatte, machte er davon nie Gebrauch. Nach seinem Tod verlangte der Sohn deshalb einen Teil der Schenkungen zurück.
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  Der Bundesgerichtshof stellte klar: Allein der Vorbehalt eines Rücktrittsrechts nimmt einem Vertragserben nicht den gesetzlichen Schutz. Solange der Erblasser den Erbvertrag nicht tatsächlich aufgehoben hat, darf der Vertragserbe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die vereinbarte Erbfolge gilt. Schenkungen, die allein dazu dienen, den Vertragserben zu benachteiligen, können deshalb auch nach dem Tod des Schenkenden zurückgefordert werden. Ob dies im konkreten Fall tatsächlich zutrifft, muss nun das Oberlandesgericht prüfen.
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      <category domain="topic">Urteil</category>
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      <title>Fake News erkennen: Fünf einfache Regeln für den Alltag</title>
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      <ibs:title>Fake News erkennen: Fünf einfache Regeln für den Alltag</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 13 Jul 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ob in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder per E-Mail – Falschmeldungen verbreiten sich oft schneller als überprüfte Informationen. Sie können Ängste schüren, zu Fehlentscheidungen führen oder sogar Betrugsversuche vorbereiten. Umso wichtiger ist es, Nachrichten vor dem Weiterleiten kritisch zu prüfen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein erster Blick sollte immer der Quelle gelten. Seriöse Informationen stammen in der Regel von bekannten Medien, Behörden oder anderen nachvollziehbaren Absendern. Fehlen Impressum oder Ansprechpartner oder arbeitet eine Internetseite mit besonders reißerischen Überschriften, ist Vorsicht geboten. Auch überraschende Behauptungen sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Häufig genügt eine kurze Suche, um festzustellen, ob mehrere vertrauenswürdige Medien ebenfalls darüber berichten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Misstrauen ist außerdem angebracht, wenn Bilder oder Videos besonders spektakulär wirken oder starke Emotionen auslösen sollen. Solche Inhalte können aus dem Zusammenhang gerissen oder manipuliert sein. Ebenso sind Nachrichten verdächtig, die mit Formulierungen wie „Sofort teilen!“ oder „Bevor es gelöscht wird!“ zum schnellen Handeln auffordern. Der wichtigste Grundsatz lautet deshalb: erst prüfen, dann weiterleiten. Wer sich im Zweifel ein paar Minuten Zeit nimmt, schützt nicht nur sich selbst vor Fehlinformationen, sondern verhindert auch, dass sich Falschmeldungen weiter verbreiten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle: Debeka
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  Misstrauen ist außerdem angebracht, wenn Bilder oder Videos besonders spektakulär wirken oder starke Emotionen auslösen sollen. Solche Inhalte können aus dem Zusammenhang gerissen oder manipuliert sein. Ebenso sind Nachrichten verdächtig, die mit Formulierungen wie „Sofort teilen!“ oder „Bevor es gelöscht wird!“ zum schnellen Handeln auffordern. Der wichtigste Grundsatz lautet deshalb: erst prüfen, dann weiterleiten. Wer sich im Zweifel ein paar Minuten Zeit nimmt, schützt nicht nur sich selbst vor Fehlinformationen, sondern verhindert auch, dass sich Falschmeldungen weiter verbreiten.
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  Ob in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder per E-Mail – Falschmeldungen verbreiten sich oft schneller als überprüfte Informationen. Sie können Ängste schüren, zu Fehlentscheidungen führen oder sogar Betrugsversuche vorbereiten. Umso wichtiger ist es, Nachrichten vor dem Weiterleiten kritisch zu prüfen.
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