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    <title>News von Profinews24.de</title>
    <description>Profinewsletter für Versicherungsmakler</description>
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    <copyright>Copyright 2013 Inveda.net</copyright>
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      <title>Diebstahl im Freibad: Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht</title>
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      <ibs:title>Diebstahl im Freibad: Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 18 May 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sommer, Freibad und entspannte Stunden auf der Liegewiese – doch genau dort verschwinden jedes Jahr auch Smartphones, Geldbörsen oder Schmuck. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das ist jedoch oft nicht der Fall.<br/>
  Entscheidend ist, wie der Diebstahl passiert ist. Werden Wertsachen unbeaufsichtigt auf dem Handtuch oder in einer offenen Tasche zurückgelassen und gestohlen, handelt es sich meist um sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist in vielen Hausratversicherungen nicht abgesichert.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Anders sieht es aus, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Spind entwendet werden und dieser aufgebrochen wurde. Dann kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Auch bei Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz häufig.<br/>
  Einige moderne Tarife schließen einfachen Diebstahl inzwischen teilweise mit ein – allerdings oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und unter festgelegten Bedingungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der beste Schutz bleibt jedoch Vorsicht im Alltag: Wertgegenstände möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen oder nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen.
</p>]]>
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  Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.
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  Sommer, Freibad und entspannte Stunden auf der Liegewiese – doch genau dort verschwinden jedes Jahr auch Smartphones, Geldbörsen oder Schmuck. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das ist jedoch oft nicht der Fall.<br/>
  Entscheidend ist, wie der Diebstahl passiert ist. Werden Wertsachen unbeaufsichtigt auf dem Handtuch oder in einer offenen Tasche zurückgelassen und gestohlen, handelt es sich meist um sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist in vielen Hausratversicherungen nicht abgesichert.
</p>
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  Anders sieht es aus, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Spind entwendet werden und dieser aufgebrochen wurde. Dann kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Auch bei Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz häufig.<br/>
  Einige moderne Tarife schließen einfachen Diebstahl inzwischen teilweise mit ein – allerdings oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und unter festgelegten Bedingungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.
</p>
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  Der beste Schutz bleibt jedoch Vorsicht im Alltag: Wertgegenstände möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen oder nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen.
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  Sommer, Freibad und entspannte Stunden auf der Liegewiese – doch genau dort verschwinden jedes Jahr auch Smartphones, Geldbörsen oder Schmuck. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das ist jedoch oft nicht der Fall.<br/>
  Entscheidend ist, wie der Diebstahl passiert ist. Werden Wertsachen unbeaufsichtigt auf dem Handtuch oder in einer offenen Tasche zurückgelassen und gestohlen, handelt es sich meist um sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist in vielen Hausratversicherungen nicht abgesichert.
</p>
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  Anders sieht es aus, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Spind entwendet werden und dieser aufgebrochen wurde. Dann kann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegen. Auch bei Raub oder räuberischer Erpressung greift der Versicherungsschutz häufig.<br/>
  Einige moderne Tarife schließen einfachen Diebstahl inzwischen teilweise mit ein – allerdings oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und unter festgelegten Bedingungen. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.
</p>
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  Der beste Schutz bleibt jedoch Vorsicht im Alltag: Wertgegenstände möglichst nicht unbeaufsichtigt lassen oder nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen.
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      <category domain="topic">Sport und Freizeit</category>
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      <category domain="tag">Diebstahl</category>
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      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
      <category domain="tag">Freibad</category>
    </item>
    <item>
      <title>Kleingarten: Was erlaubt ist – und worauf Pächter achten sollten</title>
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      <ibs:title>Kleingarten: Was erlaubt ist – und worauf Pächter achten sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 15 May 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mit dem Start der Gartensaison zieht es viele wieder in die Kleingartenanlage. Doch auch im Grünen gelten klare Regeln – von der Nutzung der Laube bis zur Gartenpflege.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Kleingarten ist für viele ein Ort der Erholung. Doch wer eine Parzelle pachtet, muss sich an gesetzliche Vorgaben und Vereinsregeln halten. Denn Kleingärten dienen nicht nur der Freizeit, sondern sollen auch der gärtnerischen Nutzung dienen. Deshalb muss ein Teil der Fläche für Obst- oder Gemüseanbau verwendet werden. Reine Ziergärten sind oft nicht zulässig.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch die Nutzung der Gartenlaube ist eingeschränkt. Dauerhaftes Wohnen ist in Kleingartenanlagen grundsätzlich verboten. Übernachtungen werden vielerorts toleriert, ein dauerhafter Aufenthalt kann jedoch Probleme bis hin zur Kündigung des Pachtvertrags nach sich ziehen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig ist außerdem die Pflege der Parzelle. Verwilderte Gärten oder brachliegende Flächen können rechtliche Konsequenzen haben. Gerichte haben bereits bestätigt, dass mangelnde Bewirtschaftung ein Kündigungsgrund sein kann.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bei baulichen Veränderungen gelten ebenfalls Grenzen. Gartenlauben dürfen meist nur eine bestimmte Größe haben, größere Umbauten oder zusätzliche Feuerstätten sind häufig nicht erlaubt. Auch Bäume dürfen oft nicht ohne Zustimmung gefällt werden.<br/>
  Darüber hinaus sollten Pächter ihren Versicherungsschutz prüfen. Schäden an Gartenlauben oder Inventar sind nicht automatisch über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Teilweise bestehen Gruppenversicherungen über den Verein, in anderen Fällen kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein.
</p>]]>
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  Mit dem Start der Gartensaison zieht es viele wieder in die Kleingartenanlage. Doch auch im Grünen gelten klare Regeln – von der Nutzung der Laube bis zur Gartenpflege.
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  Der Kleingarten ist für viele ein Ort der Erholung. Doch wer eine Parzelle pachtet, muss sich an gesetzliche Vorgaben und Vereinsregeln halten. Denn Kleingärten dienen nicht nur der Freizeit, sondern sollen auch der gärtnerischen Nutzung dienen. Deshalb muss ein Teil der Fläche für Obst- oder Gemüseanbau verwendet werden. Reine Ziergärten sind oft nicht zulässig.
</p>
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  Auch die Nutzung der Gartenlaube ist eingeschränkt. Dauerhaftes Wohnen ist in Kleingartenanlagen grundsätzlich verboten. Übernachtungen werden vielerorts toleriert, ein dauerhafter Aufenthalt kann jedoch Probleme bis hin zur Kündigung des Pachtvertrags nach sich ziehen.
</p>
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  Wichtig ist außerdem die Pflege der Parzelle. Verwilderte Gärten oder brachliegende Flächen können rechtliche Konsequenzen haben. Gerichte haben bereits bestätigt, dass mangelnde Bewirtschaftung ein Kündigungsgrund sein kann.
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  Bei baulichen Veränderungen gelten ebenfalls Grenzen. Gartenlauben dürfen meist nur eine bestimmte Größe haben, größere Umbauten oder zusätzliche Feuerstätten sind häufig nicht erlaubt. Auch Bäume dürfen oft nicht ohne Zustimmung gefällt werden.<br/>
  Darüber hinaus sollten Pächter ihren Versicherungsschutz prüfen. Schäden an Gartenlauben oder Inventar sind nicht automatisch über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Teilweise bestehen Gruppenversicherungen über den Verein, in anderen Fällen kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein.
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  Mit dem Start der Gartensaison zieht es viele wieder in die Kleingartenanlage. Doch auch im Grünen gelten klare Regeln – von der Nutzung der Laube bis zur Gartenpflege.
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  Der Kleingarten ist für viele ein Ort der Erholung. Doch wer eine Parzelle pachtet, muss sich an gesetzliche Vorgaben und Vereinsregeln halten. Denn Kleingärten dienen nicht nur der Freizeit, sondern sollen auch der gärtnerischen Nutzung dienen. Deshalb muss ein Teil der Fläche für Obst- oder Gemüseanbau verwendet werden. Reine Ziergärten sind oft nicht zulässig.
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  Wichtig ist außerdem die Pflege der Parzelle. Verwilderte Gärten oder brachliegende Flächen können rechtliche Konsequenzen haben. Gerichte haben bereits bestätigt, dass mangelnde Bewirtschaftung ein Kündigungsgrund sein kann.
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  Bei baulichen Veränderungen gelten ebenfalls Grenzen. Gartenlauben dürfen meist nur eine bestimmte Größe haben, größere Umbauten oder zusätzliche Feuerstätten sind häufig nicht erlaubt. Auch Bäume dürfen oft nicht ohne Zustimmung gefällt werden.<br/>
  Darüber hinaus sollten Pächter ihren Versicherungsschutz prüfen. Schäden an Gartenlauben oder Inventar sind nicht automatisch über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Teilweise bestehen Gruppenversicherungen über den Verein, in anderen Fällen kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein.
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      <category domain="tag">Rechtsschutzversicherung</category>
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      <category domain="tag">Kleingarten</category>
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    <item>
      <title>Versicherungen online abschließen wird für viele Verbraucher selbstverständlich</title>
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      <ibs:title>Versicherungen online abschließen wird für viele Verbraucher selbstverständlich</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 13 May 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ob Kfz-, Reise- oder Tierversicherung: Immer mehr Menschen schließen ihre Versicherungen direkt online ab. Besonders Vergleichsportale und digitale Angebote der Versicherer gewinnen an Bedeutung.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Abschluss von Versicherungen im Internet gehört für viele Verbraucher inzwischen zum Alltag. Laut einer aktuellen Umfrage haben bereits fast neun von zehn Deutschen mindestens eine Versicherung online abgeschlossen. Besonders verbreitet ist dies bei jüngeren Altersgruppen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Am häufigsten nutzen Verbraucher dafür Vergleichsportale oder die Online-Angebote der Versicherer selbst. Vor allem bei standardisierten Produkten wie Reise-, Tier- oder Kfz-Versicherungen entscheiden sich viele Kunden inzwischen direkt für den digitalen Abschluss.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bei komplexeren Produkten bleibt die persönliche Beratung dagegen weiterhin wichtig. Versicherungen zur Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit werden deutlich seltener ausschließlich online abgeschlossen. Viele Verbraucher wünschen sich hier offenbar zusätzliche Unterstützung bei der Auswahl und Einschätzung der Leistungen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Entwicklung zeigt zugleich, wie stark sich der Versicherungsmarkt verändert. Digitale Vergleichsmöglichkeiten machen Angebote transparenter und erleichtern vielen Kunden den Wechsel. Gleichzeitig steigen damit auch die Anforderungen an verständliche Informationen und gute Beratung.<br/>
  Für Verbraucher kann sich ein genauer Vergleich lohnen – nicht nur beim Preis, sondern auch bei Leistungen, Vertragsbedingungen und Serviceangeboten.
</p>]]>
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  Ob Kfz-, Reise- oder Tierversicherung: Immer mehr Menschen schließen ihre Versicherungen direkt online ab. Besonders Vergleichsportale und digitale Angebote der Versicherer gewinnen an Bedeutung.
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  Bei komplexeren Produkten bleibt die persönliche Beratung dagegen weiterhin wichtig. Versicherungen zur Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit werden deutlich seltener ausschließlich online abgeschlossen. Viele Verbraucher wünschen sich hier offenbar zusätzliche Unterstützung bei der Auswahl und Einschätzung der Leistungen.
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      <category domain="topic">Vorsorge</category>
      <category domain="tag">Online-Abschluss</category>
      <category domain="tag">Kfz</category>
      <category domain="tag">Tierversicherung</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
      <category domain="tag">Vorsorge</category>
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    <item>
      <title>Wenn der Rücken nicht mehr mitmacht: Gericht stärkt Ansprüche bei Berufsunfähigkeit</title>
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      <pubDate>Mon, 11 May 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Im konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Handwerker, der wegen chronischer Rückenbeschwerden seine körperlich belastende Haupttätigkeit nicht mehr ausüben konnte. Zwar erledigte er weiterhin organisatorische Aufgaben. Das Gericht stellte jedoch klar: Entscheidend ist nicht allein, wie viele Stunden noch gearbeitet werden können. Maßgeblich sei vielmehr, ob die prägende berufliche Kernaufgabe noch möglich ist.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig ist das Urteil für Selbstständige und körperlich Tätige. Denn gerade in kleinen Betrieben hängen Einkommen und Existenz oft unmittelbar an der eigenen Arbeitskraft. Fällt diese weg, helfen verbleibende Nebentätigkeiten wirtschaftlich häufig nicht weiter.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Das Gericht kritisierte zudem, dass zuvor ein Gutachten erstellt worden war, das eher die allgemeine Erwerbsfähigkeit als die konkrete berufliche Tätigkeit bewertet hatte. Für Verbraucher bedeutet das: In Streitfällen kommt es stark darauf an, wie genau der zuletzt ausgeübte Beruf beschrieben und medizinisch bewertet wird.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  OLG Celle, Urteil vom 18.09.2025 – Az. 11 U 97/23
</p>]]>
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  Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
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  Im konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Handwerker, der wegen chronischer Rückenbeschwerden seine körperlich belastende Haupttätigkeit nicht mehr ausüben konnte. Zwar erledigte er weiterhin organisatorische Aufgaben. Das Gericht stellte jedoch klar: Entscheidend ist nicht allein, wie viele Stunden noch gearbeitet werden können. Maßgeblich sei vielmehr, ob die prägende berufliche Kernaufgabe noch möglich ist.
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</p>
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  Das Gericht kritisierte zudem, dass zuvor ein Gutachten erstellt worden war, das eher die allgemeine Erwerbsfähigkeit als die konkrete berufliche Tätigkeit bewertet hatte. Für Verbraucher bedeutet das: In Streitfällen kommt es stark darauf an, wie genau der zuletzt ausgeübte Beruf beschrieben und medizinisch bewertet wird.
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  OLG Celle, Urteil vom 18.09.2025 – Az. 11 U 97/23
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  OLG Celle, Urteil vom 18.09.2025 – Az. 11 U 97/23
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      <category domain="tag">Berunfsunfähigkeit</category>
      <category domain="tag">Handwerker</category>
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      <title>Bundesrat billigt Altersvorsorgedepot – neue private Vorsorge startet 2027</title>
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      <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Der Bundesrat hat grünes Licht für das neue Altersvorsorgedepot gegeben. Künftig sollen Sparer flexibler und stärker am Kapitalmarkt fürs Alter vorsorgen können.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Bundesrat hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit ist der Weg frei für das neue Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente für Neuverträge ersetzen soll.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ziel der Reform ist es, private Altersvorsorge einfacher, flexibler und renditestärker zu machen. Künftig sollen Sparer stärker in Fonds und ETFs investieren können. Anders als bei der klassischen Riester-Rente entfällt dabei teilweise die verpflichtende vollständige Beitragsgarantie. Dadurch sollen höhere Renditechancen möglich werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org"/>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorgesehen sind verschiedene Produktvarianten – von Angeboten ohne Garantie bis hin zu Modellen mit teilweisem oder vollständigem Beitragserhalt. Zudem bleibt die staatliche Förderung erhalten und wird teilweise neu ausgestaltet.<br/>
  Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Schutz und können weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System soll grundsätzlich möglich sein.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Reform reagiert auf die anhaltende Kritik an der Riester-Rente, die vielen Sparern als zu teuer, zu kompliziert und zu renditeschwach galt. Mit dem Altersvorsorgedepot soll die private Vorsorge wieder attraktiver werden – insbesondere für jüngere Menschen.
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  Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Der Bundesrat hat grünes Licht für das neue Altersvorsorgedepot gegeben. Künftig sollen Sparer flexibler und stärker am Kapitalmarkt fürs Alter vorsorgen können.
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<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorgesehen sind verschiedene Produktvarianten – von Angeboten ohne Garantie bis hin zu Modellen mit teilweisem oder vollständigem Beitragserhalt. Zudem bleibt die staatliche Förderung erhalten und wird teilweise neu ausgestaltet.<br/>
  Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Schutz und können weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System soll grundsätzlich möglich sein.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Reform reagiert auf die anhaltende Kritik an der Riester-Rente, die vielen Sparern als zu teuer, zu kompliziert und zu renditeschwach galt. Mit dem Altersvorsorgedepot soll die private Vorsorge wieder attraktiver werden – insbesondere für jüngere Menschen.
</p>]]>
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      <ibs:text>
        <![CDATA[Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Der Bundesrat hat grünes Licht für das neue Altersvorsorgedepot gegeben. Künftig sollen Sparer flexibler und stärker am Kapitalmarkt fürs Alter vorsorgen können.]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Der Bundesrat hat grünes Licht für das neue Altersvorsorgedepot gegeben. Künftig sollen Sparer flexibler und stärker am Kapitalmarkt fürs Alter vorsorgen können.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Bundesrat hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit ist der Weg frei für das neue Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente für Neuverträge ersetzen soll.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ziel der Reform ist es, private Altersvorsorge einfacher, flexibler und renditestärker zu machen. Künftig sollen Sparer stärker in Fonds und ETFs investieren können. Anders als bei der klassischen Riester-Rente entfällt dabei teilweise die verpflichtende vollständige Beitragsgarantie. Dadurch sollen höhere Renditechancen möglich werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org"/>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Vorgesehen sind verschiedene Produktvarianten – von Angeboten ohne Garantie bis hin zu Modellen mit teilweisem oder vollständigem Beitragserhalt. Zudem bleibt die staatliche Förderung erhalten und wird teilweise neu ausgestaltet.<br/>
  Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Schutz und können weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System soll grundsätzlich möglich sein.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Reform reagiert auf die anhaltende Kritik an der Riester-Rente, die vielen Sparern als zu teuer, zu kompliziert und zu renditeschwach galt. Mit dem Altersvorsorgedepot soll die private Vorsorge wieder attraktiver werden – insbesondere für jüngere Menschen.
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      <category domain="topic">Altersvorsorge</category>
      <category domain="tag">Bundesrat</category>
      <category domain="tag">Politik</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
      <category domain="tag">Altersvorsorge</category>
    </item>
    <item>
      <title>Viele Frauen können sich zusätzliche Altersvorsorge nicht leisten</title>
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      <ibs:title>Viele Frauen können sich zusätzliche Altersvorsorge nicht leisten</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 06 May 2026 17:06:29 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Sorge vor finanziellen Problemen im Alter bleibt hoch – besonders bei Frauen. Viele würden gerne mehr vorsorgen, stoßen jedoch an finanzielle Grenzen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die finanzielle Absicherung im Alter bereitet vielen Menschen Sorgen. Besonders betroffen sind Frauen: 34 Prozent befürchten, ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht halten zu können. 31 Prozent haben Angst vor Altersarmut. Bei Männern liegen diese Werte deutlich niedriger.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders groß ist der Druck in der Generation X, also bei den heute 46- bis 61-Jährigen. 61 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe geben an, eigentlich mehr für den Ruhestand sparen zu wollen – es sich aber finanziell nicht leisten zu können. Auch jede zweite Frau dieser Generation rechnet mit einer schlechteren Lebensqualität im Alter.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Hinzu kommt: 38 Prozent der Frauen sparen derzeit gar nicht für die Altersvorsorge. Viele nennen fehlende finanzielle Spielräume als Ursache. Niedrigere Einkommen, Teilzeitphasen und steigende Lebenshaltungskosten erschweren zusätzliche Vorsorge.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch beim Renteneintritt herrscht Unsicherheit. Vier von zehn Frauen gehen davon aus, über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten zu müssen – obwohl sie das eigentlich nicht möchten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Ergebnisse zeigen: Altersvorsorge bleibt für viele Menschen eine Herausforderung. Gerade Frauen sehen sich häufig zwischen Alltagskosten und langfristiger Absicherung aufgerieben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <b>Über die Studie:</b><br/>
  AXA Vorsorge Report 2026. Für die repräsentative YouGov-Umfrage wurden im März 2026 insgesamt 2.044 Personen in Deutschland befragt.
</p>]]>
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  Die Sorge vor finanziellen Problemen im Alter bleibt hoch – besonders bei Frauen. Viele würden gerne mehr vorsorgen, stoßen jedoch an finanzielle Grenzen.
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  Die finanzielle Absicherung im Alter bereitet vielen Menschen Sorgen. Besonders betroffen sind Frauen: 34 Prozent befürchten, ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht halten zu können. 31 Prozent haben Angst vor Altersarmut. Bei Männern liegen diese Werte deutlich niedriger.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders groß ist der Druck in der Generation X, also bei den heute 46- bis 61-Jährigen. 61 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe geben an, eigentlich mehr für den Ruhestand sparen zu wollen – es sich aber finanziell nicht leisten zu können. Auch jede zweite Frau dieser Generation rechnet mit einer schlechteren Lebensqualität im Alter.
</p>
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  Hinzu kommt: 38 Prozent der Frauen sparen derzeit gar nicht für die Altersvorsorge. Viele nennen fehlende finanzielle Spielräume als Ursache. Niedrigere Einkommen, Teilzeitphasen und steigende Lebenshaltungskosten erschweren zusätzliche Vorsorge.
</p>
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  Auch beim Renteneintritt herrscht Unsicherheit. Vier von zehn Frauen gehen davon aus, über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten zu müssen – obwohl sie das eigentlich nicht möchten.
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  Die Ergebnisse zeigen: Altersvorsorge bleibt für viele Menschen eine Herausforderung. Gerade Frauen sehen sich häufig zwischen Alltagskosten und langfristiger Absicherung aufgerieben.
</p>
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  <b>Über die Studie:</b><br/>
  AXA Vorsorge Report 2026. Für die repräsentative YouGov-Umfrage wurden im März 2026 insgesamt 2.044 Personen in Deutschland befragt.
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  Die Sorge vor finanziellen Problemen im Alter bleibt hoch – besonders bei Frauen. Viele würden gerne mehr vorsorgen, stoßen jedoch an finanzielle Grenzen.
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  Die finanzielle Absicherung im Alter bereitet vielen Menschen Sorgen. Besonders betroffen sind Frauen: 34 Prozent befürchten, ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht halten zu können. 31 Prozent haben Angst vor Altersarmut. Bei Männern liegen diese Werte deutlich niedriger.
</p>
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  Besonders groß ist der Druck in der Generation X, also bei den heute 46- bis 61-Jährigen. 61 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe geben an, eigentlich mehr für den Ruhestand sparen zu wollen – es sich aber finanziell nicht leisten zu können. Auch jede zweite Frau dieser Generation rechnet mit einer schlechteren Lebensqualität im Alter.
</p>
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  Hinzu kommt: 38 Prozent der Frauen sparen derzeit gar nicht für die Altersvorsorge. Viele nennen fehlende finanzielle Spielräume als Ursache. Niedrigere Einkommen, Teilzeitphasen und steigende Lebenshaltungskosten erschweren zusätzliche Vorsorge.
</p>
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  Auch beim Renteneintritt herrscht Unsicherheit. Vier von zehn Frauen gehen davon aus, über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten zu müssen – obwohl sie das eigentlich nicht möchten.
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  Die Ergebnisse zeigen: Altersvorsorge bleibt für viele Menschen eine Herausforderung. Gerade Frauen sehen sich häufig zwischen Alltagskosten und langfristiger Absicherung aufgerieben.
</p>
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  <b>Über die Studie:</b><br/>
  AXA Vorsorge Report 2026. Für die repräsentative YouGov-Umfrage wurden im März 2026 insgesamt 2.044 Personen in Deutschland befragt.
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      <category domain="topic">Vorsorge</category>
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      <category domain="tag">Frauen</category>
      <category domain="tag">Altersvorsorge</category>
    </item>
    <item>
      <title>Tag der Arbeit: Wann frei ist – und wann nicht</title>
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      <ibs:title>Tag der Arbeit: Wann frei ist – und wann nicht</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der 1. Mai ist für viele ein freier Tag. Doch nicht für alle. Wer arbeiten muss, hat Rechte – aber nicht automatisch mehr Geld.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der 1. Mai gilt als gesetzlicher Feiertag – und damit für die meisten Beschäftigten als arbeitsfrei. Trotzdem arbeiten jedes Jahr Millionen Menschen auch an diesem Tag. Ob das erlaubt ist, hängt vor allem von der Branche ab. In Bereichen wie Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Sicherheit darf auch an Feiertagen gearbeitet werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig für Beschäftigte: Wer am Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser muss in der Regel innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Erholungszeit trotzdem eingehalten wird.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für alle anderen gilt: Der Feiertag ist frei – und wird trotzdem bezahlt. Das heißt konkret: Auch ohne Arbeit wird das Gehalt ganz normal weitergezahlt. Bei einem typischen Arbeitstag mit acht Stunden werden diese Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das gilt auch für Minijobber. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ohnehin nicht gearbeitet worden wäre – etwa bei festen freien Tagen in Teilzeit.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Viele Beschäftigte erwarten für Feiertagsarbeit zusätzliches Geld. Tatsächlich sind Zuschläge weit verbreitet, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob es einen Zuschlag gibt, regeln Arbeits- oder Tarifverträge. Steuerlich kann sich Feiertagsarbeit dennoch lohnen: Zuschläge zwischen 125 und 150 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei, solange der Stundenlohn unter 50 Euro liegt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der 1. Mai bleibt damit für die meisten ein freier Tag – aber nicht für alle. Entscheidend ist, in welcher Branche man arbeitet und was im eigenen Vertrag geregelt ist.
</p>]]>
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  Der 1. Mai ist für viele ein freier Tag. Doch nicht für alle. Wer arbeiten muss, hat Rechte – aber nicht automatisch mehr Geld.
</p>
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  Der 1. Mai gilt als gesetzlicher Feiertag – und damit für die meisten Beschäftigten als arbeitsfrei. Trotzdem arbeiten jedes Jahr Millionen Menschen auch an diesem Tag. Ob das erlaubt ist, hängt vor allem von der Branche ab. In Bereichen wie Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Sicherheit darf auch an Feiertagen gearbeitet werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig für Beschäftigte: Wer am Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser muss in der Regel innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Erholungszeit trotzdem eingehalten wird.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für alle anderen gilt: Der Feiertag ist frei – und wird trotzdem bezahlt. Das heißt konkret: Auch ohne Arbeit wird das Gehalt ganz normal weitergezahlt. Bei einem typischen Arbeitstag mit acht Stunden werden diese Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das gilt auch für Minijobber. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ohnehin nicht gearbeitet worden wäre – etwa bei festen freien Tagen in Teilzeit.
</p>
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  Viele Beschäftigte erwarten für Feiertagsarbeit zusätzliches Geld. Tatsächlich sind Zuschläge weit verbreitet, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob es einen Zuschlag gibt, regeln Arbeits- oder Tarifverträge. Steuerlich kann sich Feiertagsarbeit dennoch lohnen: Zuschläge zwischen 125 und 150 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei, solange der Stundenlohn unter 50 Euro liegt.
</p>
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  Der 1. Mai ist für viele ein freier Tag. Doch nicht für alle. Wer arbeiten muss, hat Rechte – aber nicht automatisch mehr Geld.
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  Der 1. Mai gilt als gesetzlicher Feiertag – und damit für die meisten Beschäftigten als arbeitsfrei. Trotzdem arbeiten jedes Jahr Millionen Menschen auch an diesem Tag. Ob das erlaubt ist, hängt vor allem von der Branche ab. In Bereichen wie Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Sicherheit darf auch an Feiertagen gearbeitet werden.
</p>
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  Wichtig für Beschäftigte: Wer am Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser muss in der Regel innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Erholungszeit trotzdem eingehalten wird.
</p>
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  Für alle anderen gilt: Der Feiertag ist frei – und wird trotzdem bezahlt. Das heißt konkret: Auch ohne Arbeit wird das Gehalt ganz normal weitergezahlt. Bei einem typischen Arbeitstag mit acht Stunden werden diese Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das gilt auch für Minijobber. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ohnehin nicht gearbeitet worden wäre – etwa bei festen freien Tagen in Teilzeit.
</p>
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  Viele Beschäftigte erwarten für Feiertagsarbeit zusätzliches Geld. Tatsächlich sind Zuschläge weit verbreitet, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob es einen Zuschlag gibt, regeln Arbeits- oder Tarifverträge. Steuerlich kann sich Feiertagsarbeit dennoch lohnen: Zuschläge zwischen 125 und 150 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei, solange der Stundenlohn unter 50 Euro liegt.
</p>
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  Der 1. Mai bleibt damit für die meisten ein freier Tag – aber nicht für alle. Entscheidend ist, in welcher Branche man arbeitet und was im eigenen Vertrag geregelt ist.
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      <category domain="topic">Aktuelles</category>
      <category domain="tag">1. Mai</category>
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      <category domain="tag">Arbeitsrechtsschutz</category>
      <category domain="tag">Arbeit</category>
      <category domain="tag">Aktuelles</category>
    </item>
    <item>
      <title>Geldanlage wird zur Generationenfrage – Junge setzen auf ETFs und Krypto</title>
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      <ibs:title>Geldanlage wird zur Generationenfrage – Junge setzen auf ETFs und Krypto</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Während junge Menschen zunehmend digital investieren und stärker auf Rendite achten, setzen ältere Generationen weiterhin auf klassische Anlagen und persönliche Beratung.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Geldanlage in Deutschland entwickelt sich zunehmend zu einer Generationenfrage. Jüngere Anleger investieren deutlich häufiger in Wertpapiere und digitale Produkte, während ältere stärker auf klassische Anlageformen setzen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  So ist der Anteil der Menschen, die in Fonds investieren, seit 2018 von 20 auf 38 Prozent gestiegen, bei Aktien von 18 auf 35 Prozent. Besonders dynamisch ist die Entwicklung bei ETFs: Hatte 2024 noch rund ein Drittel der Anleger entsprechende Produkte im Portfolio, ist es 2026 bereits jeder Zweite.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch bei Kryptowährungen zeigen sich klare Unterschiede. Unter den unter 30-Jährigen investieren 19 Prozent in digitale Währungen, bei den über 60-Jährigen sind es lediglich zwei Prozent. Ältere setzen stattdessen häufiger auf Immobilien, Lebensversicherungen oder klassische Sparformen wie Tages- und Festgeld.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Trotz aller Unterschiede bleibt ein Punkt konstant: Sicherheit ist für 47 Prozent der wichtigste Faktor bei der Geldanlage – deutlich vor Flexibilität und Rendite. Allerdings gewichten jüngere Anleger die Renditechancen stärker, während ältere mehr Wert auf Verfügbarkeit legen.<br/>
  Auch die Zugänge verändern sich. 43 Prozent der 18- bis 29-Jährigen nutzen digitale Plattformen, während bei den über 60-Jährigen klassische Bankfilialen dominieren.<br/>
  Die Entwicklung zeigt: Anlageverhalten hängt stark von Lebensphase, Erfahrung und Risikobereitschaft ab – und wird künftig noch vielfältiger.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle:<br/>
  Repräsentative Anlegerstudie der BarmeniaGothaer in Zusammenarbeit mit forsa (Januar 2026, rund 1.000 Befragte).
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Während junge Menschen zunehmend digital investieren und stärker auf Rendite achten, setzen ältere Generationen weiterhin auf klassische Anlagen und persönliche Beratung.
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  Die Geldanlage in Deutschland entwickelt sich zunehmend zu einer Generationenfrage. Jüngere Anleger investieren deutlich häufiger in Wertpapiere und digitale Produkte, während ältere stärker auf klassische Anlageformen setzen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  So ist der Anteil der Menschen, die in Fonds investieren, seit 2018 von 20 auf 38 Prozent gestiegen, bei Aktien von 18 auf 35 Prozent. Besonders dynamisch ist die Entwicklung bei ETFs: Hatte 2024 noch rund ein Drittel der Anleger entsprechende Produkte im Portfolio, ist es 2026 bereits jeder Zweite.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch bei Kryptowährungen zeigen sich klare Unterschiede. Unter den unter 30-Jährigen investieren 19 Prozent in digitale Währungen, bei den über 60-Jährigen sind es lediglich zwei Prozent. Ältere setzen stattdessen häufiger auf Immobilien, Lebensversicherungen oder klassische Sparformen wie Tages- und Festgeld.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Trotz aller Unterschiede bleibt ein Punkt konstant: Sicherheit ist für 47 Prozent der wichtigste Faktor bei der Geldanlage – deutlich vor Flexibilität und Rendite. Allerdings gewichten jüngere Anleger die Renditechancen stärker, während ältere mehr Wert auf Verfügbarkeit legen.<br/>
  Auch die Zugänge verändern sich. 43 Prozent der 18- bis 29-Jährigen nutzen digitale Plattformen, während bei den über 60-Jährigen klassische Bankfilialen dominieren.<br/>
  Die Entwicklung zeigt: Anlageverhalten hängt stark von Lebensphase, Erfahrung und Risikobereitschaft ab – und wird künftig noch vielfältiger.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle:<br/>
  Repräsentative Anlegerstudie der BarmeniaGothaer in Zusammenarbeit mit forsa (Januar 2026, rund 1.000 Befragte).
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  Während junge Menschen zunehmend digital investieren und stärker auf Rendite achten, setzen ältere Generationen weiterhin auf klassische Anlagen und persönliche Beratung.
</p>
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  Die Geldanlage in Deutschland entwickelt sich zunehmend zu einer Generationenfrage. Jüngere Anleger investieren deutlich häufiger in Wertpapiere und digitale Produkte, während ältere stärker auf klassische Anlageformen setzen.
</p>
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  So ist der Anteil der Menschen, die in Fonds investieren, seit 2018 von 20 auf 38 Prozent gestiegen, bei Aktien von 18 auf 35 Prozent. Besonders dynamisch ist die Entwicklung bei ETFs: Hatte 2024 noch rund ein Drittel der Anleger entsprechende Produkte im Portfolio, ist es 2026 bereits jeder Zweite.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch bei Kryptowährungen zeigen sich klare Unterschiede. Unter den unter 30-Jährigen investieren 19 Prozent in digitale Währungen, bei den über 60-Jährigen sind es lediglich zwei Prozent. Ältere setzen stattdessen häufiger auf Immobilien, Lebensversicherungen oder klassische Sparformen wie Tages- und Festgeld.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Trotz aller Unterschiede bleibt ein Punkt konstant: Sicherheit ist für 47 Prozent der wichtigste Faktor bei der Geldanlage – deutlich vor Flexibilität und Rendite. Allerdings gewichten jüngere Anleger die Renditechancen stärker, während ältere mehr Wert auf Verfügbarkeit legen.<br/>
  Auch die Zugänge verändern sich. 43 Prozent der 18- bis 29-Jährigen nutzen digitale Plattformen, während bei den über 60-Jährigen klassische Bankfilialen dominieren.<br/>
  Die Entwicklung zeigt: Anlageverhalten hängt stark von Lebensphase, Erfahrung und Risikobereitschaft ab – und wird künftig noch vielfältiger.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle:<br/>
  Repräsentative Anlegerstudie der BarmeniaGothaer in Zusammenarbeit mit forsa (Januar 2026, rund 1.000 Befragte).
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      <category domain="tag">Fonds</category>
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      <title>Altersvorsorge unter Druck: Viele sparen weniger</title>
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      <ibs:title>Altersvorsorge unter Druck: Viele sparen weniger</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Steigende Lebenshaltungskosten bremsen die private Altersvorsorge. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr finanziellen Spielraum für den Ruhestand – doch oft bleibt es beim Vorsatz.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre wirken sich spürbar auf das Vorsorgeverhalten aus. Eine aktuelle Umfrage zeigt: 41 Prozent der Menschen in Deutschland sparen inzwischen weniger für den Ruhestand als zuvor – so viele wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2023. Damit verschärft sich ein Problem, das schon länger besteht: Die Lücke zwischen Vorsorgebedarf und tatsächlichem Sparverhalten wächst weiter.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zwar geben 52 Prozent der Befragten an, regelmäßig für das Alter vorzusorgen. Doch die monatlichen Beiträge bleiben oft überschaubar: 13 Prozent sparen weniger als 100 Euro im Monat, weitere 15 Prozent zwischen 100 und 200 Euro. Gleichzeitig investieren 35 Prozent überhaupt nicht in ihre private Altersvorsorge.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders deutlich wird das Spannungsfeld beim Blick auf die finanziellen Möglichkeiten: Jeder Zweite (50 Prozent) würde gerne mehr für den Ruhestand zurücklegen, kann es sich aber nach eigener Einschätzung nicht leisten. Gleichzeitig räumen 16 Prozent ein, dass sie eigentlich mehr sparen könnten, dies aber nicht tun.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Hinzu kommt, dass viele die Verantwortung weiterhin beim Staat sehen. 35 Prozent der Befragten halten ihn für hauptverantwortlich für eine ausreichende Altersvorsorge, bei den 18- bis 24-Jährigen sind es sogar 40 Prozent. Gleichzeitig sagen 51 Prozent, dass sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen wollen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Umfrage zeigt auch: Wer regelmäßig vorsorgt, blickt häufiger optimistisch auf den Ruhestand. Insgesamt freuen sich 54 Prozent auf diese Lebensphase – unter den Vorsorgenden sind es sogar 57 Prozent. Finanzielle Vorbereitung scheint also nicht nur die Absicherung zu verbessern, sondern auch die persönliche Perspektive auf die Zukunft zu beeinflussen.
</p>]]>
      </description>
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  Steigende Lebenshaltungskosten bremsen die private Altersvorsorge. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr finanziellen Spielraum für den Ruhestand – doch oft bleibt es beim Vorsatz.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre wirken sich spürbar auf das Vorsorgeverhalten aus. Eine aktuelle Umfrage zeigt: 41 Prozent der Menschen in Deutschland sparen inzwischen weniger für den Ruhestand als zuvor – so viele wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2023. Damit verschärft sich ein Problem, das schon länger besteht: Die Lücke zwischen Vorsorgebedarf und tatsächlichem Sparverhalten wächst weiter.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zwar geben 52 Prozent der Befragten an, regelmäßig für das Alter vorzusorgen. Doch die monatlichen Beiträge bleiben oft überschaubar: 13 Prozent sparen weniger als 100 Euro im Monat, weitere 15 Prozent zwischen 100 und 200 Euro. Gleichzeitig investieren 35 Prozent überhaupt nicht in ihre private Altersvorsorge.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders deutlich wird das Spannungsfeld beim Blick auf die finanziellen Möglichkeiten: Jeder Zweite (50 Prozent) würde gerne mehr für den Ruhestand zurücklegen, kann es sich aber nach eigener Einschätzung nicht leisten. Gleichzeitig räumen 16 Prozent ein, dass sie eigentlich mehr sparen könnten, dies aber nicht tun.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Hinzu kommt, dass viele die Verantwortung weiterhin beim Staat sehen. 35 Prozent der Befragten halten ihn für hauptverantwortlich für eine ausreichende Altersvorsorge, bei den 18- bis 24-Jährigen sind es sogar 40 Prozent. Gleichzeitig sagen 51 Prozent, dass sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen wollen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Umfrage zeigt auch: Wer regelmäßig vorsorgt, blickt häufiger optimistisch auf den Ruhestand. Insgesamt freuen sich 54 Prozent auf diese Lebensphase – unter den Vorsorgenden sind es sogar 57 Prozent. Finanzielle Vorbereitung scheint also nicht nur die Absicherung zu verbessern, sondern auch die persönliche Perspektive auf die Zukunft zu beeinflussen.
</p>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Steigende Lebenshaltungskosten bremsen die private Altersvorsorge. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr finanziellen Spielraum für den Ruhestand – doch oft bleibt es beim Vorsatz.]]>
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  Steigende Lebenshaltungskosten bremsen die private Altersvorsorge. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr finanziellen Spielraum für den Ruhestand – doch oft bleibt es beim Vorsatz.
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  Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre wirken sich spürbar auf das Vorsorgeverhalten aus. Eine aktuelle Umfrage zeigt: 41 Prozent der Menschen in Deutschland sparen inzwischen weniger für den Ruhestand als zuvor – so viele wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2023. Damit verschärft sich ein Problem, das schon länger besteht: Die Lücke zwischen Vorsorgebedarf und tatsächlichem Sparverhalten wächst weiter.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zwar geben 52 Prozent der Befragten an, regelmäßig für das Alter vorzusorgen. Doch die monatlichen Beiträge bleiben oft überschaubar: 13 Prozent sparen weniger als 100 Euro im Monat, weitere 15 Prozent zwischen 100 und 200 Euro. Gleichzeitig investieren 35 Prozent überhaupt nicht in ihre private Altersvorsorge.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders deutlich wird das Spannungsfeld beim Blick auf die finanziellen Möglichkeiten: Jeder Zweite (50 Prozent) würde gerne mehr für den Ruhestand zurücklegen, kann es sich aber nach eigener Einschätzung nicht leisten. Gleichzeitig räumen 16 Prozent ein, dass sie eigentlich mehr sparen könnten, dies aber nicht tun.
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  Hinzu kommt, dass viele die Verantwortung weiterhin beim Staat sehen. 35 Prozent der Befragten halten ihn für hauptverantwortlich für eine ausreichende Altersvorsorge, bei den 18- bis 24-Jährigen sind es sogar 40 Prozent. Gleichzeitig sagen 51 Prozent, dass sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen wollen.
</p>
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  Die Umfrage zeigt auch: Wer regelmäßig vorsorgt, blickt häufiger optimistisch auf den Ruhestand. Insgesamt freuen sich 54 Prozent auf diese Lebensphase – unter den Vorsorgenden sind es sogar 57 Prozent. Finanzielle Vorbereitung scheint also nicht nur die Absicherung zu verbessern, sondern auch die persönliche Perspektive auf die Zukunft zu beeinflussen.
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      <category domain="topic">Altersvorsorge</category>
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      <category domain="tag">Altersvorsorge</category>
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      <title>Wohneigentum bleibt Traum – doch nur jeder Vierte plant den Kauf</title>
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      <ibs:title>Wohneigentum bleibt Traum – doch nur jeder Vierte plant den Kauf</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 24 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist in Deutschland ungebrochen. Doch für viele bleibt er unerreichbar – vor allem wegen fehlenden Eigenkapitals.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen weiterhin ein zentrales Lebensziel. Rund drei Viertel der Bevölkerung wünschen sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Doch nur etwa jeder Vierte plant derzeit konkret den Erwerb.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders deutlich ist die Diskrepanz bei jüngeren Menschen: 86 Prozent der 20- bis 49-Jährigen sind überzeugt, dass Wohneigentum heute schwerer zu erreichen ist als noch vor wenigen Jahren. Als größte Hürde gilt das fehlende Eigenkapital. Schätzungen zufolge verfügen nur noch rund 6 Prozent der jüngeren Mieterhaushalte über ausreichend finanzielle Mittel, um eine typische Immobilie zu erwerben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Damit rückt Wohneigentum auch stärker in den Fokus der Altersvorsorge. Für viele gilt es als langfristige Absicherung, da im Alter keine Miete mehr gezahlt werden muss. Gleichzeitig gewinnen Themen wie Finanzierung und Förderung weiter an Bedeutung.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Neben dem Erwerb spielt auch der bestehende Wohnraum eine wichtige Rolle. Viele Eigentümer sind grundsätzlich bereit, in die Modernisierung ihrer Immobilie zu investieren – etwa um Energiekosten zu senken. Allerdings passen Förderprogramme nicht immer zur Praxis, da Sanierungen häufig schrittweise erfolgen.<br/>
  Die Zahlen zeigen: Der Wunsch nach Wohneigentum ist groß, doch wirtschaftliche Hürden bremsen viele Haushalte aus.
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist in Deutschland ungebrochen. Doch für viele bleibt er unerreichbar – vor allem wegen fehlenden Eigenkapitals.
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  Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen weiterhin ein zentrales Lebensziel. Rund drei Viertel der Bevölkerung wünschen sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Doch nur etwa jeder Vierte plant derzeit konkret den Erwerb.
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  Besonders deutlich ist die Diskrepanz bei jüngeren Menschen: 86 Prozent der 20- bis 49-Jährigen sind überzeugt, dass Wohneigentum heute schwerer zu erreichen ist als noch vor wenigen Jahren. Als größte Hürde gilt das fehlende Eigenkapital. Schätzungen zufolge verfügen nur noch rund 6 Prozent der jüngeren Mieterhaushalte über ausreichend finanzielle Mittel, um eine typische Immobilie zu erwerben.
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  Damit rückt Wohneigentum auch stärker in den Fokus der Altersvorsorge. Für viele gilt es als langfristige Absicherung, da im Alter keine Miete mehr gezahlt werden muss. Gleichzeitig gewinnen Themen wie Finanzierung und Förderung weiter an Bedeutung.
</p>
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  Neben dem Erwerb spielt auch der bestehende Wohnraum eine wichtige Rolle. Viele Eigentümer sind grundsätzlich bereit, in die Modernisierung ihrer Immobilie zu investieren – etwa um Energiekosten zu senken. Allerdings passen Förderprogramme nicht immer zur Praxis, da Sanierungen häufig schrittweise erfolgen.<br/>
  Die Zahlen zeigen: Der Wunsch nach Wohneigentum ist groß, doch wirtschaftliche Hürden bremsen viele Haushalte aus.
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  Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist in Deutschland ungebrochen. Doch für viele bleibt er unerreichbar – vor allem wegen fehlenden Eigenkapitals.
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  Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen weiterhin ein zentrales Lebensziel. Rund drei Viertel der Bevölkerung wünschen sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Doch nur etwa jeder Vierte plant derzeit konkret den Erwerb.
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  Besonders deutlich ist die Diskrepanz bei jüngeren Menschen: 86 Prozent der 20- bis 49-Jährigen sind überzeugt, dass Wohneigentum heute schwerer zu erreichen ist als noch vor wenigen Jahren. Als größte Hürde gilt das fehlende Eigenkapital. Schätzungen zufolge verfügen nur noch rund 6 Prozent der jüngeren Mieterhaushalte über ausreichend finanzielle Mittel, um eine typische Immobilie zu erwerben.
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  Damit rückt Wohneigentum auch stärker in den Fokus der Altersvorsorge. Für viele gilt es als langfristige Absicherung, da im Alter keine Miete mehr gezahlt werden muss. Gleichzeitig gewinnen Themen wie Finanzierung und Förderung weiter an Bedeutung.
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  Neben dem Erwerb spielt auch der bestehende Wohnraum eine wichtige Rolle. Viele Eigentümer sind grundsätzlich bereit, in die Modernisierung ihrer Immobilie zu investieren – etwa um Energiekosten zu senken. Allerdings passen Förderprogramme nicht immer zur Praxis, da Sanierungen häufig schrittweise erfolgen.<br/>
  Die Zahlen zeigen: Der Wunsch nach Wohneigentum ist groß, doch wirtschaftliche Hürden bremsen viele Haushalte aus.
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      <category domain="tag">Haus &amp; Wohnen</category>
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      <title>Wehrdienst – was Rechtsschutz leistet (und was nicht)</title>
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      <ibs:title>Wehrdienst – was Rechtsschutz leistet (und was nicht)</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Das neue Wehrdienstmodell bringt neue Pflichten – aber was passiert, wenn es Streit gibt? Viele verlassen sich auf ihre Rechtsschutzversicherung. Doch die greift nicht immer.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Mit dem neuen Wehrdienstmodell wächst bei vielen jungen Menschen die Unsicherheit: Was tun, wenn man sich gegen eine Einberufung oder Musterung wehren will?
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Grundsätzlich gilt: Streitigkeiten rund um Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung gehören rechtlich meist zum öffentlichen Recht. Genau hier liegt das Problem – denn viele Rechtsschutzversicherungen decken diesen Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht ab.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Klassische Bausteine wie Privat- oder Arbeitsrechtsschutz helfen in solchen Fällen in der Regel nicht weiter. Ob Kosten übernommen werden, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Entscheidend ist, ob ein Verwaltungs-Rechtsschutz enthalten ist – und selbst dann gelten oft Einschränkungen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig: Verfahren mit verfassungsrechtlichem Bezug sind in der Regel nicht versichert.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig prüfen, welche Leistungen der eigene Vertrag tatsächlich umfasst – und sich im Zweifel rechtzeitig beraten lassen.
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Das neue Wehrdienstmodell bringt neue Pflichten – aber was passiert, wenn es Streit gibt? Viele verlassen sich auf ihre Rechtsschutzversicherung. Doch die greift nicht immer.
</p>
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  Mit dem neuen Wehrdienstmodell wächst bei vielen jungen Menschen die Unsicherheit: Was tun, wenn man sich gegen eine Einberufung oder Musterung wehren will?
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  Grundsätzlich gilt: Streitigkeiten rund um Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung gehören rechtlich meist zum öffentlichen Recht. Genau hier liegt das Problem – denn viele Rechtsschutzversicherungen decken diesen Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht ab.
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  Klassische Bausteine wie Privat- oder Arbeitsrechtsschutz helfen in solchen Fällen in der Regel nicht weiter. Ob Kosten übernommen werden, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Entscheidend ist, ob ein Verwaltungs-Rechtsschutz enthalten ist – und selbst dann gelten oft Einschränkungen.
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  Besonders wichtig: Verfahren mit verfassungsrechtlichem Bezug sind in der Regel nicht versichert.
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  Mit dem neuen Wehrdienstmodell wächst bei vielen jungen Menschen die Unsicherheit: Was tun, wenn man sich gegen eine Einberufung oder Musterung wehren will?
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  Grundsätzlich gilt: Streitigkeiten rund um Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung gehören rechtlich meist zum öffentlichen Recht. Genau hier liegt das Problem – denn viele Rechtsschutzversicherungen decken diesen Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht ab.
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      <title>Elementarschäden: Nur gut jedes zweite Haus ist ausreichend versichert</title>
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      <ibs:title>Elementarschäden: Nur gut jedes zweite Haus ist ausreichend versichert</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturgefahren nehmen zu. Dennoch fehlt vielen Hausbesitzern ein wichtiger Baustein im Versicherungsschutz.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Absicherung gegen Naturgefahren bleibt in Deutschland lückenhaft. Zwar verfügen die meisten Wohngebäude über eine Grundversicherung, doch nur rund 57 Prozent sind auch gegen Risiken wie Überschwemmung oder Starkregen abgesichert. Damit ist fast jedes zweite Haus im Ernstfall unzureichend geschützt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Folgen zeigen sich regelmäßig nach schweren Unwettern: Schäden gehen in Milliardenhöhe, und häufig springt der Staat mit Hilfsprogrammen ein. Eine dauerhafte Lösung ist das jedoch nicht. Denn staatliche Unterstützung ist weder garantiert noch planbar.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Grund für die Lücke liegt auch in der Wahrnehmung vieler Eigentümer. Elementarschäden werden oft unterschätzt oder als unwahrscheinlich eingestuft. Dabei haben Extremwetterereignisse in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – auch in Regionen, die bislang als wenig gefährdet galten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  In der politischen Diskussion wird immer wieder auf Modelle aus dem Ausland verwiesen. Diese unterscheiden sich jedoch deutlich in Struktur, Leistungen und staatlicher Rolle und lassen sich nicht ohne Weiteres übertragen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Verbraucher bleibt entscheidend: Wer sein Eigentum umfassend schützen möchte, sollte prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Naturgefahren einschließt. Denn ohne entsprechenden Zusatzschutz können Schäden schnell existenzbedrohend werden.
</p>]]>
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  Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturgefahren nehmen zu. Dennoch fehlt vielen Hausbesitzern ein wichtiger Baustein im Versicherungsschutz.
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  Die Folgen zeigen sich regelmäßig nach schweren Unwettern: Schäden gehen in Milliardenhöhe, und häufig springt der Staat mit Hilfsprogrammen ein. Eine dauerhafte Lösung ist das jedoch nicht. Denn staatliche Unterstützung ist weder garantiert noch planbar.
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</p>
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  In der politischen Diskussion wird immer wieder auf Modelle aus dem Ausland verwiesen. Diese unterscheiden sich jedoch deutlich in Struktur, Leistungen und staatlicher Rolle und lassen sich nicht ohne Weiteres übertragen.
</p>
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  Für Verbraucher bleibt entscheidend: Wer sein Eigentum umfassend schützen möchte, sollte prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Naturgefahren einschließt. Denn ohne entsprechenden Zusatzschutz können Schäden schnell existenzbedrohend werden.
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  Die Absicherung gegen Naturgefahren bleibt in Deutschland lückenhaft. Zwar verfügen die meisten Wohngebäude über eine Grundversicherung, doch nur rund 57 Prozent sind auch gegen Risiken wie Überschwemmung oder Starkregen abgesichert. Damit ist fast jedes zweite Haus im Ernstfall unzureichend geschützt.
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  Ein Grund für die Lücke liegt auch in der Wahrnehmung vieler Eigentümer. Elementarschäden werden oft unterschätzt oder als unwahrscheinlich eingestuft. Dabei haben Extremwetterereignisse in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – auch in Regionen, die bislang als wenig gefährdet galten.
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  Für Verbraucher bleibt entscheidend: Wer sein Eigentum umfassend schützen möchte, sollte prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Naturgefahren einschließt. Denn ohne entsprechenden Zusatzschutz können Schäden schnell existenzbedrohend werden.
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      <title>Der Kollege ohne Privathaftpflicht: Ein Risiko fürs ganze Büro?</title>
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      <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich wird es teuer. Wer ohne Privathaftpflichtversicherung arbeitet, trägt nicht nur selbst ein Risiko, sondern auch für sein Umfeld.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein umgestoßener Kaffee über dem Laptop, ein Sturz durch ein herumliegendes Kabel oder ein beschädigtes Smartphone eines Kollegen: Missgeschicke im Büro passieren schnell. Ohne Privathaftpflichtversicherung haftet der Verursacher dafür im Zweifel persönlich – mit seinem gesamten Vermögen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Das Problem: Betroffen sind oft nicht nur Firmengeräte, sondern auch private Gegenstände von Kollegen. Wird etwa das Handy oder die Brille beschädigt, kann Ersatz verlangt werden. Ohne Versicherung bedeutet das: Der Schaden muss direkt aus eigener Tasche bezahlt werden – oder führt im schlimmsten Fall zu Konflikten im Team. Noch gravierender sind Personenschäden. Kommt ein Kollege durch Unachtsamkeit zu Fall oder wird verletzt, können schnell Forderungen entstehen – von Behandlungskosten über Verdienstausfall bis hin zu Schmerzensgeld. Solche Summen können existenzbedrohend sein.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zwar greifen im Arbeitsverhältnis oft Haftungsprivilegien. Doch sie gelten nicht uneingeschränkt – etwa bei grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an privaten Gegenständen. Dann kann die Verantwortung beim Verursacher bleiben.
</p>]]>
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  Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich wird es teuer. Wer ohne Privathaftpflichtversicherung arbeitet, trägt nicht nur selbst ein Risiko, sondern auch für sein Umfeld.
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      <title>Mehr steuerfreie Einnahmen im Ehrenamt – Freibeträge wurden erhöht</title>
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      <ibs:title>Mehr steuerfreie Einnahmen im Ehrenamt – Freibeträge wurden erhöht</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann seit 2026 von höheren steuerlichen Freibeträgen profitieren. Voraussetzung ist, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ehrenamtliches Engagement lohnt sich nicht nur gesellschaftlich, sondern auch steuerlich. Für das Jahr 2026 wurden die Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten angehoben. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Einnahmen bis zu diesen Grenzen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Regelung gilt für Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass das Engagement nebenberuflich erfolgt und bestimmten Zwecken dient – etwa im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Während die Übungsleiterpauschale eine pädagogische, künstlerische oder pflegende Tätigkeit voraussetzt, ist die Ehrenamtspauschale breiter gefasst.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig ist: Es handelt sich nicht um staatliche Zuschüsse, sondern um Freibeträge auf erhaltene Vergütungen. Erst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, können diese steuerlichen Vorteile genutzt werden. Liegen die Einnahmen über den Freibeträgen, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für viele der rund 17 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Deutschland verbessern sich damit die finanziellen Rahmenbedingungen – insbesondere für Trainer, Betreuer oder Helfer in Vereinen und sozialen Einrichtungen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Quelle<br/>
  Die Informationen basieren auf einer Auswertung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
</p>]]>
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  Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann seit 2026 von höheren steuerlichen Freibeträgen profitieren. Voraussetzung ist, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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  Ehrenamtliches Engagement lohnt sich nicht nur gesellschaftlich, sondern auch steuerlich. Für das Jahr 2026 wurden die Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten angehoben. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Einnahmen bis zu diesen Grenzen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.
</p>
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  Die Regelung gilt für Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass das Engagement nebenberuflich erfolgt und bestimmten Zwecken dient – etwa im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Während die Übungsleiterpauschale eine pädagogische, künstlerische oder pflegende Tätigkeit voraussetzt, ist die Ehrenamtspauschale breiter gefasst.
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  Wichtig ist: Es handelt sich nicht um staatliche Zuschüsse, sondern um Freibeträge auf erhaltene Vergütungen. Erst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, können diese steuerlichen Vorteile genutzt werden. Liegen die Einnahmen über den Freibeträgen, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden.
</p>
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  Für viele der rund 17 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Deutschland verbessern sich damit die finanziellen Rahmenbedingungen – insbesondere für Trainer, Betreuer oder Helfer in Vereinen und sozialen Einrichtungen.
</p>
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  Quelle<br/>
  Die Informationen basieren auf einer Auswertung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
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  Ehrenamtliches Engagement lohnt sich nicht nur gesellschaftlich, sondern auch steuerlich. Für das Jahr 2026 wurden die Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten angehoben. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Einnahmen bis zu diesen Grenzen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.
</p>
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  Die Regelung gilt für Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass das Engagement nebenberuflich erfolgt und bestimmten Zwecken dient – etwa im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Während die Übungsleiterpauschale eine pädagogische, künstlerische oder pflegende Tätigkeit voraussetzt, ist die Ehrenamtspauschale breiter gefasst.
</p>
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  Wichtig ist: Es handelt sich nicht um staatliche Zuschüsse, sondern um Freibeträge auf erhaltene Vergütungen. Erst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, können diese steuerlichen Vorteile genutzt werden. Liegen die Einnahmen über den Freibeträgen, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden.
</p>
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  Für viele der rund 17 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Deutschland verbessern sich damit die finanziellen Rahmenbedingungen – insbesondere für Trainer, Betreuer oder Helfer in Vereinen und sozialen Einrichtungen.
</p>
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  Quelle<br/>
  Die Informationen basieren auf einer Auswertung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
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      <title>Tagesgeld ohne Zinsen: Viele Sparer verschenken weiterhin Rendite</title>
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      <ibs:title>Tagesgeld ohne Zinsen: Viele Sparer verschenken weiterhin Rendite</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 17:05:21 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Trotz gestiegener Zinsen bieten zahlreiche Banken weiterhin keine Verzinsung auf Tagesgeld. Vor allem Bestandskunden sollten genau hinschauen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch im aktuellen Zinsumfeld erhalten viele Sparer für ihr Tagesgeld weiterhin keine oder nur sehr geringe Erträge. Eine aktuelle Auswertung zeigt: Bei mindestens 65 Kreditinstituten liegt der Zinssatz für Tagesgeld bei 0,00 Prozent. Damit bleibt ein Teil der Guthaben weiterhin unverzinst.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders betroffen sind Kunden regionaler Banken. Dort finden sich deutlich häufiger Konten ohne oder mit sehr niedriger Verzinsung als bei überregionalen Anbietern. Selbst dort, wo Zinsen gezahlt werden, bewegen sie sich oft nur auf niedrigem Niveau. Bei vielen Instituten liegen die Zinssätze bei maximal 0,25 Prozent – das bringt bei 10.000 Euro Guthaben gerade einmal rund 25 Euro pro Jahr.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Grund für die Nullzinsen sind häufig ältere Kontomodelle, die nicht mehr aktiv beworben werden. Gerade langjährige Kunden nutzen diese oft weiter, ohne ihre Konditionen zu überprüfen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Für Sparer lohnt sich daher ein regelmäßiger Vergleich. Je nach Anbieter sind aktuell deutlich höhere Zinssätze möglich, teilweise auch dauerhaft. Wichtig ist dabei, neben der Höhe der Zinsen auch auf Bedingungen, Laufzeiten und Sicherheit der Anlage zu achten.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <b>Über die Erhebung:</b><br/>
  Die Daten basieren auf einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox aus dem März 2026, bei der die Tagesgeldkonditionen von 827 Banken und Sparkassen untersucht wurden.
</p>]]>
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  Trotz gestiegener Zinsen bieten zahlreiche Banken weiterhin keine Verzinsung auf Tagesgeld. Vor allem Bestandskunden sollten genau hinschauen.
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  Auch im aktuellen Zinsumfeld erhalten viele Sparer für ihr Tagesgeld weiterhin keine oder nur sehr geringe Erträge. Eine aktuelle Auswertung zeigt: Bei mindestens 65 Kreditinstituten liegt der Zinssatz für Tagesgeld bei 0,00 Prozent. Damit bleibt ein Teil der Guthaben weiterhin unverzinst.
</p>
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  Besonders betroffen sind Kunden regionaler Banken. Dort finden sich deutlich häufiger Konten ohne oder mit sehr niedriger Verzinsung als bei überregionalen Anbietern. Selbst dort, wo Zinsen gezahlt werden, bewegen sie sich oft nur auf niedrigem Niveau. Bei vielen Instituten liegen die Zinssätze bei maximal 0,25 Prozent – das bringt bei 10.000 Euro Guthaben gerade einmal rund 25 Euro pro Jahr.
</p>
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  Ein Grund für die Nullzinsen sind häufig ältere Kontomodelle, die nicht mehr aktiv beworben werden. Gerade langjährige Kunden nutzen diese oft weiter, ohne ihre Konditionen zu überprüfen.
</p>
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  Für Sparer lohnt sich daher ein regelmäßiger Vergleich. Je nach Anbieter sind aktuell deutlich höhere Zinssätze möglich, teilweise auch dauerhaft. Wichtig ist dabei, neben der Höhe der Zinsen auch auf Bedingungen, Laufzeiten und Sicherheit der Anlage zu achten.
</p>
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  <b>Über die Erhebung:</b><br/>
  Die Daten basieren auf einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox aus dem März 2026, bei der die Tagesgeldkonditionen von 827 Banken und Sparkassen untersucht wurden.
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  Auch im aktuellen Zinsumfeld erhalten viele Sparer für ihr Tagesgeld weiterhin keine oder nur sehr geringe Erträge. Eine aktuelle Auswertung zeigt: Bei mindestens 65 Kreditinstituten liegt der Zinssatz für Tagesgeld bei 0,00 Prozent. Damit bleibt ein Teil der Guthaben weiterhin unverzinst.
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  Besonders betroffen sind Kunden regionaler Banken. Dort finden sich deutlich häufiger Konten ohne oder mit sehr niedriger Verzinsung als bei überregionalen Anbietern. Selbst dort, wo Zinsen gezahlt werden, bewegen sie sich oft nur auf niedrigem Niveau. Bei vielen Instituten liegen die Zinssätze bei maximal 0,25 Prozent – das bringt bei 10.000 Euro Guthaben gerade einmal rund 25 Euro pro Jahr.
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  Ein Grund für die Nullzinsen sind häufig ältere Kontomodelle, die nicht mehr aktiv beworben werden. Gerade langjährige Kunden nutzen diese oft weiter, ohne ihre Konditionen zu überprüfen.
</p>
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  Für Sparer lohnt sich daher ein regelmäßiger Vergleich. Je nach Anbieter sind aktuell deutlich höhere Zinssätze möglich, teilweise auch dauerhaft. Wichtig ist dabei, neben der Höhe der Zinsen auch auf Bedingungen, Laufzeiten und Sicherheit der Anlage zu achten.
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  <b>Über die Erhebung:</b><br/>
  Die Daten basieren auf einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox aus dem März 2026, bei der die Tagesgeldkonditionen von 827 Banken und Sparkassen untersucht wurden.
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      <title>Wasserschaden von oben: Was jetzt zu tun ist – und wer zahlt</title>
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      <ibs:title>Wasserschaden von oben: Was jetzt zu tun ist – und wer zahlt</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Plötzlich tropft es von der Decke – ein Wasserschaden aus der Wohnung darüber kann schnell hohe Kosten verursachen. Wer richtig reagiert, kann Schäden begrenzen und Ansprüche sichern.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Wasserschaden kommt oft überraschend und breitet sich schnell aus. In Deutschland entsteht etwa alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden. Besonders tückisch: Die Feuchtigkeit bleibt häufig zunächst unbemerkt und verursacht über Tage hinweg Schäden an Decken, Wänden und Böden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Im Ernstfall zählt schnelles Handeln. Zunächst sollte – wenn möglich – der Strom abgeschaltet werden, um Gefahren zu vermeiden. Anschließend gilt es, die Nachbarn zu informieren, die Wasserzufuhr zu stoppen und den Schaden sorgfältig zu dokumentieren. Fotos und eine Liste beschädigter Gegenstände erleichtern die spätere Regulierung. Auch Vermieter und Versicherung sollten umgehend informiert werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bei der Kostenübernahme greifen in der Regel mehrere Versicherungen: Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel oder Elektronik. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Wänden, Decken und fest verbauten Teilen auf. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung einspringen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders wichtig ist die schnelle Trocknung der betroffenen Räume, um Schimmelbildung zu vermeiden. Wer vorsorgt, kann Risiken reduzieren – etwa durch regelmäßige Kontrollen oder den Einsatz von Wassermeldern. Ein Wasserschaden lässt sich nicht immer verhindern, aber mit der richtigen Reaktion gut bewältigen.
</p>]]>
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  Plötzlich tropft es von der Decke – ein Wasserschaden aus der Wohnung darüber kann schnell hohe Kosten verursachen. Wer richtig reagiert, kann Schäden begrenzen und Ansprüche sichern.
</p>
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  Ein Wasserschaden kommt oft überraschend und breitet sich schnell aus. In Deutschland entsteht etwa alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden. Besonders tückisch: Die Feuchtigkeit bleibt häufig zunächst unbemerkt und verursacht über Tage hinweg Schäden an Decken, Wänden und Böden.
</p>
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  Im Ernstfall zählt schnelles Handeln. Zunächst sollte – wenn möglich – der Strom abgeschaltet werden, um Gefahren zu vermeiden. Anschließend gilt es, die Nachbarn zu informieren, die Wasserzufuhr zu stoppen und den Schaden sorgfältig zu dokumentieren. Fotos und eine Liste beschädigter Gegenstände erleichtern die spätere Regulierung. Auch Vermieter und Versicherung sollten umgehend informiert werden.
</p>
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  Bei der Kostenübernahme greifen in der Regel mehrere Versicherungen: Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel oder Elektronik. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Wänden, Decken und fest verbauten Teilen auf. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung einspringen.
</p>
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  Besonders wichtig ist die schnelle Trocknung der betroffenen Räume, um Schimmelbildung zu vermeiden. Wer vorsorgt, kann Risiken reduzieren – etwa durch regelmäßige Kontrollen oder den Einsatz von Wassermeldern. Ein Wasserschaden lässt sich nicht immer verhindern, aber mit der richtigen Reaktion gut bewältigen.
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  Plötzlich tropft es von der Decke – ein Wasserschaden aus der Wohnung darüber kann schnell hohe Kosten verursachen. Wer richtig reagiert, kann Schäden begrenzen und Ansprüche sichern.
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  Ein Wasserschaden kommt oft überraschend und breitet sich schnell aus. In Deutschland entsteht etwa alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden. Besonders tückisch: Die Feuchtigkeit bleibt häufig zunächst unbemerkt und verursacht über Tage hinweg Schäden an Decken, Wänden und Böden.
</p>
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  Im Ernstfall zählt schnelles Handeln. Zunächst sollte – wenn möglich – der Strom abgeschaltet werden, um Gefahren zu vermeiden. Anschließend gilt es, die Nachbarn zu informieren, die Wasserzufuhr zu stoppen und den Schaden sorgfältig zu dokumentieren. Fotos und eine Liste beschädigter Gegenstände erleichtern die spätere Regulierung. Auch Vermieter und Versicherung sollten umgehend informiert werden.
</p>
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  Bei der Kostenübernahme greifen in der Regel mehrere Versicherungen: Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel oder Elektronik. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Wänden, Decken und fest verbauten Teilen auf. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung einspringen.
</p>
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  Besonders wichtig ist die schnelle Trocknung der betroffenen Räume, um Schimmelbildung zu vermeiden. Wer vorsorgt, kann Risiken reduzieren – etwa durch regelmäßige Kontrollen oder den Einsatz von Wassermeldern. Ein Wasserschaden lässt sich nicht immer verhindern, aber mit der richtigen Reaktion gut bewältigen.
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      <category domain="tag">Haus &amp; Wohnen</category>
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      <title>Teilzeit kostet Vermögen: Warum vor allem Frauen vorsorgen sollten</title>
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      <ibs:title>Teilzeit kostet Vermögen: Warum vor allem Frauen vorsorgen sollten</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 08 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weniger Arbeitszeit bedeutet oft auch weniger finanzielle Rücklagen. Neue Berechnungen zeigen, wie stark sich Teilzeit langfristig auf den Vermögensaufbau auswirken kann.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer für Familie oder Pflege im Job kürzertritt, zahlt dafür oft einen hohen finanziellen Preis. Bereits zehn Jahre Teilzeit können den Vermögensaufbau im Vergleich zu einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung um bis zu 200.000 Euro reduzieren. Das zeigen aktuelle Modellrechnungen zu ETF-Sparplänen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Effekt entsteht vor allem durch zwei Faktoren: geringere Einzahlungen und weniger Zeit für den Zinseszinseffekt. Wer beispielsweise über mehrere Jahre nur halb so viel spart, verliert nicht nur Beiträge, sondern auch Rendite auf lange Sicht. Selbst bei moderater Reduzierung der Arbeitszeit kann sich die Lücke im Alter noch auf über 100.000 Euro summieren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders betroffen sind Frauen. Nach Daten des Statistisches Bundesamt arbeitet fast jede zweite Frau in Teilzeit, aber nur rund jeder achte Mann. Bei Eltern zeigt sich der Unterschied noch deutlicher: Mehr als zwei Drittel der Mütter mit minderjährigen Kindern sind in Teilzeit beschäftigt. Damit entsteht eine strukturelle Vorsorgelücke, die sich über Jahre aufbaut.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch mit kleineren Beträgen lässt sich jedoch Vermögen aufbauen. Wer langfristig spart, profitiert vom Zinseszinseffekt – selbst niedrige monatliche Beträge können über Jahrzehnte zu einem relevanten Kapital anwachsen. Entscheidend ist, früh zu beginnen und die eigene Vorsorgesituation regelmäßig zu überprüfen.
</p>]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weniger Arbeitszeit bedeutet oft auch weniger finanzielle Rücklagen. Neue Berechnungen zeigen, wie stark sich Teilzeit langfristig auf den Vermögensaufbau auswirken kann.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer für Familie oder Pflege im Job kürzertritt, zahlt dafür oft einen hohen finanziellen Preis. Bereits zehn Jahre Teilzeit können den Vermögensaufbau im Vergleich zu einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung um bis zu 200.000 Euro reduzieren. Das zeigen aktuelle Modellrechnungen zu ETF-Sparplänen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Der Effekt entsteht vor allem durch zwei Faktoren: geringere Einzahlungen und weniger Zeit für den Zinseszinseffekt. Wer beispielsweise über mehrere Jahre nur halb so viel spart, verliert nicht nur Beiträge, sondern auch Rendite auf lange Sicht. Selbst bei moderater Reduzierung der Arbeitszeit kann sich die Lücke im Alter noch auf über 100.000 Euro summieren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders betroffen sind Frauen. Nach Daten des Statistisches Bundesamt arbeitet fast jede zweite Frau in Teilzeit, aber nur rund jeder achte Mann. Bei Eltern zeigt sich der Unterschied noch deutlicher: Mehr als zwei Drittel der Mütter mit minderjährigen Kindern sind in Teilzeit beschäftigt. Damit entsteht eine strukturelle Vorsorgelücke, die sich über Jahre aufbaut.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch mit kleineren Beträgen lässt sich jedoch Vermögen aufbauen. Wer langfristig spart, profitiert vom Zinseszinseffekt – selbst niedrige monatliche Beträge können über Jahrzehnte zu einem relevanten Kapital anwachsen. Entscheidend ist, früh zu beginnen und die eigene Vorsorgesituation regelmäßig zu überprüfen.
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  Weniger Arbeitszeit bedeutet oft auch weniger finanzielle Rücklagen. Neue Berechnungen zeigen, wie stark sich Teilzeit langfristig auf den Vermögensaufbau auswirken kann.
</p>
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  Wer für Familie oder Pflege im Job kürzertritt, zahlt dafür oft einen hohen finanziellen Preis. Bereits zehn Jahre Teilzeit können den Vermögensaufbau im Vergleich zu einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung um bis zu 200.000 Euro reduzieren. Das zeigen aktuelle Modellrechnungen zu ETF-Sparplänen.
</p>
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  Der Effekt entsteht vor allem durch zwei Faktoren: geringere Einzahlungen und weniger Zeit für den Zinseszinseffekt. Wer beispielsweise über mehrere Jahre nur halb so viel spart, verliert nicht nur Beiträge, sondern auch Rendite auf lange Sicht. Selbst bei moderater Reduzierung der Arbeitszeit kann sich die Lücke im Alter noch auf über 100.000 Euro summieren.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders betroffen sind Frauen. Nach Daten des Statistisches Bundesamt arbeitet fast jede zweite Frau in Teilzeit, aber nur rund jeder achte Mann. Bei Eltern zeigt sich der Unterschied noch deutlicher: Mehr als zwei Drittel der Mütter mit minderjährigen Kindern sind in Teilzeit beschäftigt. Damit entsteht eine strukturelle Vorsorgelücke, die sich über Jahre aufbaut.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch mit kleineren Beträgen lässt sich jedoch Vermögen aufbauen. Wer langfristig spart, profitiert vom Zinseszinseffekt – selbst niedrige monatliche Beträge können über Jahrzehnte zu einem relevanten Kapital anwachsen. Entscheidend ist, früh zu beginnen und die eigene Vorsorgesituation regelmäßig zu überprüfen.
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      <category domain="topic">Altersvorsorge</category>
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      <title>Deepfakes im Netz: Wer für Löschung und Schäden aufkommt</title>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Manipulierte Videos und Bilder verbreiten sich schnell im Internet – und können erheblichen Schaden anrichten. Doch welche Versicherung hilft Betroffenen überhaupt?
</p>
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  Deepfakes sind längst kein Einzelfall mehr. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich täuschend echte Videos oder Bilder erstellen, die Personen in falsche Zusammenhänge bringen. Gelangen solche Inhalte ins Netz, verbreiten sie sich oft rasend schnell – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem Imageschaden können auch psychische Belastungen entstehen. Gleichzeitig ist es schwierig, einmal veröffentlichte Inhalte wieder vollständig aus dem Internet zu entfernen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bietet eine Cyberversicherung Schutz?
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein möglicher Schutz ist eine private Cyberversicherung. Sie kann im Ernstfall dabei helfen, schädliche Inhalte löschen zu lassen und übernimmt häufig die Organisation spezialisierter Dienstleister. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Zahl der Löschversuche ist oft begrenzt, ebenso die Erstattungskosten. Auch gelten häufig Obergrenzen für einzelne Leistungen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nicht jeder Fall ist automatisch versichert
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig ist: Nicht jedes Deepfake-Video führt automatisch zu einem Versicherungsfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder ein Identitätsmissbrauch. Zudem muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, und das Ereignis darf nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Hausrat und Rechtsschutz können ergänzen
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  In einigen Fällen können auch andere Versicherungen greifen. So bieten manche Hausratpolicen Zusatzbausteine für Cyberrisiken, allerdings oft mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, etwa um juristisch gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen und Löschansprüche durchzusetzen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Früher prüfen, besser geschützt sein
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer sich gegen digitale Risiken absichern möchte, sollte die Bedingungen genau prüfen. Entscheidend ist, ob Deepfake-Fälle ausdrücklich abgedeckt sind und welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich erbracht werden.
</p>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Manipulierte Videos und Bilder verbreiten sich schnell im Internet – und können erheblichen Schaden anrichten. Doch welche Versicherung hilft Betroffenen überhaupt?
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Deepfakes sind längst kein Einzelfall mehr. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich täuschend echte Videos oder Bilder erstellen, die Personen in falsche Zusammenhänge bringen. Gelangen solche Inhalte ins Netz, verbreiten sie sich oft rasend schnell – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem Imageschaden können auch psychische Belastungen entstehen. Gleichzeitig ist es schwierig, einmal veröffentlichte Inhalte wieder vollständig aus dem Internet zu entfernen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Bietet eine Cyberversicherung Schutz?
</h3>
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  Ein möglicher Schutz ist eine private Cyberversicherung. Sie kann im Ernstfall dabei helfen, schädliche Inhalte löschen zu lassen und übernimmt häufig die Organisation spezialisierter Dienstleister. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Zahl der Löschversuche ist oft begrenzt, ebenso die Erstattungskosten. Auch gelten häufig Obergrenzen für einzelne Leistungen.
</p>
<h3 xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nicht jeder Fall ist automatisch versichert
</h3>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wichtig ist: Nicht jedes Deepfake-Video führt automatisch zu einem Versicherungsfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder ein Identitätsmissbrauch. Zudem muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, und das Ereignis darf nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein.
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  Hausrat und Rechtsschutz können ergänzen
</h3>
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  In einigen Fällen können auch andere Versicherungen greifen. So bieten manche Hausratpolicen Zusatzbausteine für Cyberrisiken, allerdings oft mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, etwa um juristisch gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen und Löschansprüche durchzusetzen.
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  Früher prüfen, besser geschützt sein
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  Deepfakes sind längst kein Einzelfall mehr. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich täuschend echte Videos oder Bilder erstellen, die Personen in falsche Zusammenhänge bringen. Gelangen solche Inhalte ins Netz, verbreiten sie sich oft rasend schnell – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem Imageschaden können auch psychische Belastungen entstehen. Gleichzeitig ist es schwierig, einmal veröffentlichte Inhalte wieder vollständig aus dem Internet zu entfernen.
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  Bietet eine Cyberversicherung Schutz?
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  Ein möglicher Schutz ist eine private Cyberversicherung. Sie kann im Ernstfall dabei helfen, schädliche Inhalte löschen zu lassen und übernimmt häufig die Organisation spezialisierter Dienstleister. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Zahl der Löschversuche ist oft begrenzt, ebenso die Erstattungskosten. Auch gelten häufig Obergrenzen für einzelne Leistungen.
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  Wichtig ist: Nicht jedes Deepfake-Video führt automatisch zu einem Versicherungsfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder ein Identitätsmissbrauch. Zudem muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, und das Ereignis darf nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein.
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  Hausrat und Rechtsschutz können ergänzen
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<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  In einigen Fällen können auch andere Versicherungen greifen. So bieten manche Hausratpolicen Zusatzbausteine für Cyberrisiken, allerdings oft mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, etwa um juristisch gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen und Löschansprüche durchzusetzen.
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  Früher prüfen, besser geschützt sein
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<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
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      <category domain="topic">Cyber</category>
      <category domain="tag">Cyber</category>
      <category domain="tag">Wochenkurier</category>
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      <title>Wohnmobilversicherung: Viele zahlen zu viel</title>
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      <ibs:title>Wohnmobilversicherung: Viele zahlen zu viel</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 03 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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      <description>
        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Camping liegt im Trend – doch beim Versicherungsschutz verschenken viele Wohnmobilbesitzer unnötig Geld. Ein Vergleich kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Immer mehr Menschen sind mit dem Wohnmobil unterwegs. Entsprechend wichtig ist der passende Versicherungsschutz. Doch viele Halter zahlen mehr als nötig – oft, weil sie ihre Versicherung nie überprüft oder gewechselt haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Dabei unterscheiden sich die Beiträge erheblich. Selbst für vergleichbare Fahrzeuge und identische Fahrerprofile können die Preise um mehrere hundert Euro pro Jahr variieren. Ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich daher fast immer.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch der Leistungsumfang spielt eine wichtige Rolle. Neben der Haftpflicht sollten Wohnmobilbesitzer prüfen, ob Teil- oder Vollkasko sinnvoll ist – etwa bei neueren oder besonders wertvollen Fahrzeugen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besondere Aufmerksamkeit verdient die Absicherung von Sonderausstattung wie Markisen, Solaranlagen oder individuelle Ausbauten. Diese werden nicht in jedem Tarif ausreichend berücksichtigt.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wer Kosten und Leistungen im Blick behält und verschiedene Angebote vergleicht, kann nicht nur sparen, sondern auch besser abgesichert in die Campingsaison starten.
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  Camping liegt im Trend – doch beim Versicherungsschutz verschenken viele Wohnmobilbesitzer unnötig Geld. Ein Vergleich kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
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      <category domain="topic">Sport und Freizeit</category>
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      <title>Aprilscherz im Büro: Was erlaubt ist – und was teuer werden kann</title>
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      <ibs:title>Aprilscherz im Büro: Was erlaubt ist – und was teuer werden kann</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein kleiner Spaß kann den Arbeitsalltag auflockern. Doch nicht jeder Aprilscherz ist harmlos. Wer Kollegen behindert, bloßstellt oder Arbeitsabläufe stört, riskiert Abmahnung oder sogar Kündigung.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein vertauschtes Tastaturlayout oder ein präparierter Kaffeebecher mögen lustig erscheinen. Im Arbeitsalltag gelten jedoch klare Regeln. Beschäftigte sind auch am 1. April verpflichtet, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen und Rücksicht auf Kollegen zu nehmen. Scherze dürfen daher weder den Betrieb stören noch andere Personen beeinträchtigen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders kritisch wird es, wenn ein Scherz auf Kosten einzelner geht. Wer Kollegen bloßstellt, Gerüchte verbreitet oder unangenehme Situationen provoziert, verletzt Persönlichkeitsrechte. In solchen Fällen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das gilt erst recht, wenn diskriminierende Inhalte im Spiel sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch Sicherheitsaspekte spielen eine zentrale Rolle. Werden Arbeitsmittel manipuliert oder entstehen Gefahren, kann das nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch finanzielle Folgen haben. Kommt es zu Schäden oder Verletzungen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zudem gilt: Arbeitszeit ist keine Spaßzeit. Wer mit Scherzen Arbeitsabläufe stört oder viel Zeit darauf verwendet, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. Auch der Missbrauch von E-Mails oder IT-Systemen kann Konsequenzen haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Aprilscherz ist also nur dann unproblematisch, wenn er niemanden beeinträchtigt, keine Abläufe stört und respektvoll bleibt. Wo diese Grenzen überschritten werden, kann aus Spaß schnell Ernst werden.
</p>]]>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein kleiner Spaß kann den Arbeitsalltag auflockern. Doch nicht jeder Aprilscherz ist harmlos. Wer Kollegen behindert, bloßstellt oder Arbeitsabläufe stört, riskiert Abmahnung oder sogar Kündigung.
</p>
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  Ein vertauschtes Tastaturlayout oder ein präparierter Kaffeebecher mögen lustig erscheinen. Im Arbeitsalltag gelten jedoch klare Regeln. Beschäftigte sind auch am 1. April verpflichtet, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen und Rücksicht auf Kollegen zu nehmen. Scherze dürfen daher weder den Betrieb stören noch andere Personen beeinträchtigen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Besonders kritisch wird es, wenn ein Scherz auf Kosten einzelner geht. Wer Kollegen bloßstellt, Gerüchte verbreitet oder unangenehme Situationen provoziert, verletzt Persönlichkeitsrechte. In solchen Fällen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das gilt erst recht, wenn diskriminierende Inhalte im Spiel sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Auch Sicherheitsaspekte spielen eine zentrale Rolle. Werden Arbeitsmittel manipuliert oder entstehen Gefahren, kann das nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch finanzielle Folgen haben. Kommt es zu Schäden oder Verletzungen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zudem gilt: Arbeitszeit ist keine Spaßzeit. Wer mit Scherzen Arbeitsabläufe stört oder viel Zeit darauf verwendet, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. Auch der Missbrauch von E-Mails oder IT-Systemen kann Konsequenzen haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Aprilscherz ist also nur dann unproblematisch, wenn er niemanden beeinträchtigt, keine Abläufe stört und respektvoll bleibt. Wo diese Grenzen überschritten werden, kann aus Spaß schnell Ernst werden.
</p>]]>
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  Ein kleiner Spaß kann den Arbeitsalltag auflockern. Doch nicht jeder Aprilscherz ist harmlos. Wer Kollegen behindert, bloßstellt oder Arbeitsabläufe stört, riskiert Abmahnung oder sogar Kündigung.
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  Ein vertauschtes Tastaturlayout oder ein präparierter Kaffeebecher mögen lustig erscheinen. Im Arbeitsalltag gelten jedoch klare Regeln. Beschäftigte sind auch am 1. April verpflichtet, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen und Rücksicht auf Kollegen zu nehmen. Scherze dürfen daher weder den Betrieb stören noch andere Personen beeinträchtigen.
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  Besonders kritisch wird es, wenn ein Scherz auf Kosten einzelner geht. Wer Kollegen bloßstellt, Gerüchte verbreitet oder unangenehme Situationen provoziert, verletzt Persönlichkeitsrechte. In solchen Fällen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das gilt erst recht, wenn diskriminierende Inhalte im Spiel sind.
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  Auch Sicherheitsaspekte spielen eine zentrale Rolle. Werden Arbeitsmittel manipuliert oder entstehen Gefahren, kann das nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch finanzielle Folgen haben. Kommt es zu Schäden oder Verletzungen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Zudem gilt: Arbeitszeit ist keine Spaßzeit. Wer mit Scherzen Arbeitsabläufe stört oder viel Zeit darauf verwendet, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. Auch der Missbrauch von E-Mails oder IT-Systemen kann Konsequenzen haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Ein Aprilscherz ist also nur dann unproblematisch, wenn er niemanden beeinträchtigt, keine Abläufe stört und respektvoll bleibt. Wo diese Grenzen überschritten werden, kann aus Spaß schnell Ernst werden.
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      <category domain="topic">Aktuelles</category>
      <category domain="tag">Arbeitsrecht</category>
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      <category domain="tag">Büro</category>
      <category domain="tag">Drei-Tage-Kurier</category>
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      <category domain="tag">Aprilscherz</category>
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